Kiel. Muslime in Schleswig-Holstein können sich künftig an zwei islamischen Feiertagen vom Unterricht oder Dienst freistellen lassen. Betroffen sind der erste Tag des Ramadan und der erste Tag des Opferfestes, wie das Kulturministerium bestätigte. Grundlage ist ein neuer Vertrag zwischen dem Land und dem Verband der Islamischen Kulturzentren Norddeutschland (VIKZ).
📜 Die neue Regelung im Überblick
- Gilt für: Beamte, Beschäftigte, Schüler muslimischen Glaubens
- Feiertage: 1. Tag Ramadan und 1. Tag Opferfest
- Kein zusätzlicher Feiertag: Urlaubstage oder Freistellung müssen selbst eingebracht werden
- Ziel: rechtliche Absicherung bisheriger Praxis, Stärkung des friedlichen Miteinanders
Eine ähnliche Regelung existiert für Protestanten am Buß- und Bettag.
👥 Islamverbände in Schleswig-Holstein
Der VIKZ ist ein kleiner Verband mit rund 12.000 Mitgliedern in 12 Gemeinden (u. a. Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg).
- Der Vertrag betont das Recht, Bildungs- und Kultureinrichtungen zu betreiben sowie Imame auszubilden.
- Langfristig könnte auch islamischer Religionsunterricht entstehen.
Die Landesregierung wollte auch die Schura beteiligen – bislang ohne Einigung. Mit Ditib gibt es aktuell keine Verhandlungen.
🖊️ Fazit & Kommentar der Redaktion
Religiöse Vielfalt ist Realität. Doch während manche es als Zeichen der Integration feiern, bleibt die Frage: Wie viele Sonderregelungen verträgt unser Land?
👉 Unsere Meinung: Feiertage dürfen nicht beliebig ausgeweitet werden. Wer in Deutschland lebt, soll Respekt für seine Religion bekommen – aber nicht auf Kosten der gemeinsamen Ordnung. Ramadan und Opferfest sind wichtig, dennoch gilt: Unsere christlich geprägten Feiertage sind das Fundament. Integration gelingt nur, wenn Unterschiede nicht zur Parallelgesellschaft führen.