🧭 Worum es geht
Dresden arbeitet seit fast zwei Jahren an einer Zweckentfremdungssatzung. Ziel: Dauer-Ferienwohnungen im Zentrum eindämmen und den angespannten Mietmarkt entlasten. Laut Rathaus soll der Entwurf noch in diesem Jahr den Stadtratsausschüssen vorgelegt werden; für ein Verbot braucht es eine Mehrheit im Stadtrat.
🗺️ Betroffene Gebiete (Vorschau)
- Altstadt: Innere Altstadt, Wilsdruffer Vorstadt, Friedrichstadt
- Neustadt: Äußere/Innere Neustadt, Leipziger Vorstadt
Hier seien Ferienwohnungen besonders mietpreistreibend und wohnraumverknappend.
🧩 Was wahrscheinlich kommt (Kernelemente einer Zweckentfremdungs-Regel)
- Genehmigungspflicht für gewerbliche Kurzzeitvermietung außerhalb des Hauptwohnsitzes.
- Registrierungspflicht und Anzeigepflichten für Anbieter.
- Kontingente/Deckelungen in Hotspots (z. B. quartiersbezogene Obergrenzen).
- Übergangsfristen für Bestands-Ferienwohnungen (angekündigt).
- Sanktionsrahmen bei Verstößen (Bußgelder, Nutzungsuntersagungen).
- Ausnahmen: zeitweise Vermietung der eigenen Hauptwohnung innerhalb eines klaren Tage-Kontingents.
Wichtig: Die konkreten Schwellenwerte (Tage, Bußgeldhöhen, Fristen) legt erst die Satzung fest.
🏘️ Was Vermieter jetzt prüfen sollten
- Objektstatus klären: Hauptwohnsitz, Nebenwohnung, reine Ferienwohnung.
- Dokumentation: Mietverträge, Vermietungszeiträume, Melderegister, Steuerunterlagen.
- Umsteuern erwägen: Umwandlung in langfristige Vermietung oder Hybridmodell (z. B. begrenzte Kurzzeitfenster, falls später zulässig).
- Baurecht & WEG: Teilungserklärung, Hausordnung, baurechtliche Nutzung (Wohnnutzung vs. Beherbergung).
- Finanzplanung: Puffer einbauen für mögliche Erlösrückgänge und Umwidmungskosten.
🧮 Warum die Stadt handelt
- Wohnraumknappheit in Zentrumslagen
- Preisauftrieb durch professionelle Kurzzeitvermietung
- Stadtbild & Nachbarschaft: Lärm, Fluktuation, gewerbliche Nutzung in Wohnhäusern
🗓️ Nächste Schritte & Zeitplan
- Dezember 2025: Erste Beratung in den Ausschüssen
- Anschließend: Debatte, Änderungsanträge, Stadtratsbeschluss
- Danach: Veröffentlichung, Inkrafttreten mit Übergangsregelung
🧭 Fazit
Dresden zieht die Reißleine in Altstadt und Neustadt: Das Ende der Dauer-Ferienwohnung rückt näher. Wer im Zentrum weiterhin an Gäste vermieten will, wird Genehmigungen, Limits und klare Regeln einkalkulieren müssen. Für Eigentümer heißt das: Jetzt vorbereiten, nicht erst nach dem Beschluss.
✍️ Kommentar der Redaktion
Wohnraum zuerst.
Feriengäste sind willkommen – Dauer-Hotel im Wohnhaus nicht. Die Stadt ist spät dran, aber auf dem richtigen Kurs. Entscheidend wird die Handhabung: klare Regeln, digitale Registrierung, wirksame Kontrollen statt Papierschlacht.
Für Eigentümer gilt: Plan B entwickeln (Langzeitvermietung, gemischte Nutzung), Transparenz sichern, Nachbarschaft mitdenken. Nur so bleibt Dresdens Zentrum lebenswert – und bezahlbar.