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🧾 Ist der SCHUFA-Score rechtswidrig? – Ein Überblick über das umstrittene Bewertungssystem

EuGH prüft mögliche Rechtswidrigkeit des SCHUFA-Scores

⚖️ Datenschutz, Algorithmen und EU-Recht im Fokus

Berlin – Der sogenannte SCHUFA-Score beeinflusst wie kaum ein anderer Wert das Leben von Millionen Menschen in Deutschland – vom Mietvertrag bis zur Kreditvergabe. Doch ist das Bewertungssystem rechtlich überhaupt zulässig? Kritiker werfen der SCHUFA Intransparenz, Diskriminierung und mögliche Verstöße gegen europäisches Datenschutzrecht vor.

🧠 Was ist der SCHUFA-Score eigentlich?

Die SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) berechnet aus einer Vielzahl an Daten – darunter Zahlungsgewohnheiten, Kontoeröffnungen, Kreditnutzungen – einen Wahrscheinlichkeitswert, den sogenannten Score. Dieser drückt aus, wie wahrscheinlich es ist, dass jemand seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Je niedriger der Score, desto größer das Risiko für Banken und Vermieter – und desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass ein Antrag abgelehnt wird.

🚨 Kritik am Score-System: Intransparent und diskriminierend?

Ein Hauptkritikpunkt: Betroffene wissen oft nicht, wie genau ihr Score zustande kommt. Die SCHUFA gibt ihre Berechnungsformel nicht vollständig preis – laut eigener Aussage, um Missbrauch zu verhindern. Datenschützer und Verbraucherschützer halten das für problematisch. Denn: Wie soll jemand seine Daten korrigieren lassen, wenn er nicht weiß, was sie bedeuten oder wie sie bewertet werden?

Noch brisanter: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelt derzeit mehrere Fälle, in denen Kläger geltend machen, dass die automatisierte Bewertung durch die SCHUFA gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoße. Diese verbietet automatisierte Entscheidungen, wenn sie „rechtliche Wirkungen entfalten oder den Betroffenen erheblich beeinträchtigen“ – es sei denn, die Entscheidung ist „notwendig“ oder ausdrücklich gesetzlich geregelt.

📜 EuGH-Urteil könnte folgenreich sein

Ein Urteil des EuGH steht noch aus, doch bereits ein Gutachten des Generalanwalts am EuGH vom März 2024 hat Wellen geschlagen. Darin heißt es sinngemäß: Der SCHUFA-Score könnte als „automatisierte Einzelentscheidung“ gewertet werden – und damit potenziell rechtswidrig sein. Sollte der EuGH dem folgen, müsste die SCHUFA ihre gesamte Bewertungslogik überarbeiten – oder ganz abschaffen.

🧩 Was sagt die SCHUFA?

Die SCHUFA betont, sie treffe keine Entscheidungen, sondern stelle lediglich Wahrscheinlichkeitswerte zur Verfügung. Die tatsächliche Entscheidung über einen Kredit, Vertrag oder eine Wohnung treffe immer das jeweilige Unternehmen – also etwa eine Bank oder ein Mobilfunkanbieter.

Doch auch hier widersprechen Kritiker: Wenn ein Partnerunternehmen sich allein auf den Score verlässt, sei die Entscheidung faktisch automatisiert – und damit aus Sicht der DSGVO unzulässig.

💡 Fazit: Noch kein Urteil – aber viel Unsicherheit

Ob der SCHUFA-Score rechtswidrig ist, lässt sich noch nicht abschließend sagen. Entscheidend wird das Urteil des EuGH in den nächsten Monaten sein. Sollte das Gericht den Score als automatisierte Einzelentscheidung werten, hätte das massive Konsequenzen für Banken, Wohnungswirtschaft und Millionen Bürger. Bis dahin bleibt der SCHUFA-Score ein rechtlich fragwürdiger, aber weiterhin genutzter Maßstab.

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