📰 Einordnung Am Oberlandesgericht Dresden hat der Vorsitzende Richter Joachim Kubista am Mittwoch, 25. März 2026, die sofortige Festnahme des als Zeugen geladenen Jannis R. (40) angeordnet, nachdem dieser die Aussage verweigert hatte; zusätzlich verhängte das Gericht 500 Euro Ordnungsgeld und bis zu sechs Monate Beugehaft, der Verhandlungstag wurde daraufhin beendet.
⚖️ Rechtsrahmen und Maßnahme R. erklärte mit seinem Zeugenbeistand, Rechtsanwalt Oliver Nießing, er wolle wegen des Risikos möglicher neuer Ermittlungen nicht aussagen; die Bundesanwaltschaft widersprach und betonte, es gebe kein umfassendes Aussageverweigerungsrecht, woraufhin der 4. Senat nach Unterbrechungen Ordnungsgeld und Beugehaft anordnete, wobei nach Strafprozessordnung eine Dauer von bis zu sechs Monaten zulässig ist; laut BILD wurde die Maximaldauer ausgesprochen.
🧩 Hintergrund des Verfahrens Dem Staatsschutzverfahren liegt eine Serie von Angriffen auf Rechtsextreme zugrunde; verhandelt werden unter anderem versuchter Mord, gefährliche Körperverletzung und Waffendiebstahl. Die Bundesanwaltschaft wirft sieben Angeklagten vor, zwischen 2018 und 2023 in mehreren Bundesländern sowie in Budapest gezielte Überfälle begangen zu haben. Der 29. Verhandlungstag war einer Zeugenanhörung gewidmet; Jannis R. war bereits in einem früheren Verfahren als Unterstützer verurteilt worden und sollte nun zur Aufklärung beitragen. Über den aktuellen Vorgang berichteten zunächst andere Medien; BILD dokumentierte die Festnahme und die angeordnete Beugehaft am Freitag, 27. März 2026.
👁️ Szene im Gerichtssaal Während der Begründung der Anordnung trug R. ein T‑Shirt mit der Aufschrift „Free all Antifas“; bei der Abführung reagierten Zuschauer mit Solidaritätsrufen.
📌 Wesentliche Punkte des Tages
- Sofortige Festnahme des Zeugen nach Aussageverweigerung
- Auferlegtes Ordnungsgeld von 500 Euro und Beugehaft bis zu sechs Monaten
- Widerspruch der Bundesanwaltschaft gegen ein umfassendes Aussageverweigerungsrecht
- Prozesshintergrund mit schweren Gewaltdelikten und Angriffen auf Rechtsextreme
🔎 Bedeutung und Ausblick Das Gericht sendet ein klares Signal: Wer als Zeuge geladen ist, kann sich nicht pauschal der Mitwirkung an der Wahrheitsfindung entziehen. Die Entscheidung unterstreicht den Anspruch rechtsstaatlicher Verfahren auf vollständige Aufklärung – auch gegen Widerstände aus dem Milieu der Angeklagten. Ob der Beschluss angefochten wird, ist offen; der Mammut‑Prozess ist bis in das Jahr 2027 terminiert.
🗨️ Kommentar der Redaktion Rechtsstaatliche Verfahren leben von Aussagebereitschaft und Respekt vor dem Gericht; pauschale Verweigerung ist keine Option. Ordnungsgeld und Beugehaft sind in diesem Kontext legitime, notwendige Instrumente, um die Autorität der Justiz zu wahren und die Aufklärung sicherzustellen. Solidaritätsrufe im Saal verkennen den Ernst der Lage und zielen auf eine Politisierung des Prozesses ab, die entschlossen zurückgewiesen werden muss. Wer in einem Verfahren mit derart schweren Vorwürfen geladen ist, hat mitzuwirken; wer dies blockiert, muss mit Konsequenzen rechnen. Der Staat darf sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern hat die Pflicht, die vollständige Aufklärung konsequent bis zum Ende zu treiben.


