⚖️ Gewaltvorwürfe in Görlitz: Staatsanwaltschaft fordert Sicherungsverwahrung für 43-Jährigen

📰 Prozessauftakt in Görlitz Am Landgericht Görlitz hat am Freitag, 20. Februar 2026, der Prozess gegen einen 43-jährigen Görlitzer begonnen. Dem Mann wird vorgeworfen, einen Bekannten lebensgefährlich verletzt und in einem weiteren Fall einem Fahrgast in einer Straßenbahn eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. Die Staatsanwaltschaft hält den Angeklagten für hochgefährlich und drängt auf eine Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Das Opfer sagte vor Gericht: „Ich hatte Angst, dass ich sterbe.“ Der Fortgang des Verfahrens ist anberaumt.

⚖️ Schwere Vorwürfe und Schutzinteresse Die Anklage begründet ihren Vorstoß mit einem Hang zu erheblichen Straftaten und einer fortbestehenden Gefahr für die Allgemeinheit. Eine Zeugin schilderte die Situation nach dem Angriff: „Es war überall Blut.“

🕗 Freilassung und Weg der Ereignisse Nach Gerichtsangaben war der Angeklagte am Tattag morgens aus der JVA Dresden entlassen worden. Er reiste per Bahn zunächst nach Bautzen, erledigte Behördengänge, kaufte Schnaps und trank, bevor er weiter nach Görlitz fuhr.

🩸 Vorfall im Wohnzimmer eines Bekannten Kurz nach der Ankunft in Görlitz soll der Mann in der Wohnung eines Bekannten eine Glas-Bon zerschlagen und mit einer Scherbe in dessen Unterarm gestochen haben. Dabei wurde eine Vene durchtrennt; der 41-Jährige verlor kurz das Bewusstsein und musste operiert werden. Die Freundin des Opfers konnte fliehen und alarmierte den Rettungsdienst.

🚋 Angriff in der Straßenbahn Neben diesem Geschehen wird dem Angeklagten zur Last gelegt, einem Straßenbahnfahrgast eine Bierflasche auf den Kopf geschlagen zu haben.

Motivlage und Einlassung Das Motiv ist unklar; der Angeklagte soll zuvor mehrfach geäußert haben, man wolle ihn vergiften. Über seine Verteidigerin ließ er erklären, er könne sich an die Tat nur bruchstückhaft erinnern.

🔐 Sicherungsverwahrung erklärt Die beantragte Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel, die neben einer Haftstrafe angeordnet werden kann, wenn ein Täter einen Hang zu erheblichen Straftaten aufweist und dadurch die Allgemeinheit gefährdet. Gesetzliche Grundlage ist § 66 StGB; sie kommt nur unter engen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei einschlägigen Vorverurteilungen und schweren vorsätzlichen Delikten gegen Leib, Leben oder Freiheit. Ziel ist nicht Strafe, sondern der Schutz der Bevölkerung; über Anordnung und Fortdauer entscheidet das Gericht.

🧭 Nächste Schritte im Verfahren Das Landgericht Görlitz hat den Fortgang der Verhandlung anberaumt. In den nächsten Verhandlungstagen wird zu klären sein, ob Schuld- und Gefährlichkeitsprognose die beantragte Maßregel neben einer Strafe tragen. Bis zum Urteil gilt die Unschuldsvermutung.

🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Fall zeigt in aller Schärfe, dass der Schutz der Bevölkerung oberste Priorität haben muss. Wenn ein Angeklagter kurz nach der Haftentlassung mit schwerer Gewalt in Verbindung gebracht wird, sind engmaschige Kontrolle und konsequentes Eingreifen unabdingbar. Die Sicherungsverwahrung ist kein Selbstzweck, doch wo die strengen Voraussetzungen erfüllt sind, muss der Staat sie entschlossen nutzen. Gleichzeitig ist ein faires Verfahren mit strikter Beachtung der Unschuldsvermutung geboten; Rechtsstaatlichkeit und Sicherheit gehören zusammen. Erwartet werden klare Entscheidungen des Gerichts, die Gefahren wirksam eindämmen und das Vertrauen der Bürger in konsequente Strafverfolgung stärken.

Quelle: Externe Quelle

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