✈️ Schulpflicht statt Sonderweg: Linke Justizministerin unter Druck nach Beurlaubung ihres Sohnes

📰 Einleitung Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Die Linke) steht in der Kritik, weil ihr Sohn am letzten Schultag vor den Winterferien vom Unterricht befreit wurde, um früher in den Familienurlaub zu starten. Das Bildungsministerium erklärte, eine solche Beurlaubung hätte nicht genehmigt werden dürfen, die Schule hatte den Antrag dennoch bewilligt.

🧭 Konfliktlinie Der Vorgang entfacht eine Debatte über Gleichbehandlung und Vorbildfunktion: Dürfen Ausnahmen bei der Schulpflicht gelten, wenn organisatorische Gründe eines Familienurlaubs angeführt werden, oder muss die Regel strikt für alle durchgesetzt werden?

📚 Rechtlicher Hintergrund In Mecklenburg-Vorpommern gilt eine strikte Schulpflicht. Paragraf 8 der Schulpflichtverordnung erlaubt Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien nur ausnahmsweise bei persönlicher Härte. Der einschlägige Passus lautet: „Vor und nach den Ferien darf eine Beurlaubung nur ausnahmsweise in den Fällen erteilt werden, in denen die Versagung eine persönliche Härte bedeuten würde.“ Ein vorzeitiger Urlaubsantritt zählt nach Darstellung des Bildungsministeriums ausdrücklich nicht zu den anerkannten Gründen.

🧾 Position des Justizministeriums Nach Angaben des Justizministeriums habe Bernhardt die Schulpflicht „sehr ernst“ genommen und den Antrag ordnungsgemäß gestellt; die Schule habe ihn genehmigt. Als Begründung wird angeführt, der Familien-Jahresurlaub finde organisatorisch im Februar statt und der Reisezeitraum sei vom Veranstalter vorgegeben gewesen.

🏫 Position des Bildungsministeriums Das Bildungsministerium widersprach und betonte, der vorliegende Antrag hätte durch die Schule nicht bewilligt werden dürfen. Alle Eltern seien nach dem Schulgesetz zur Sicherstellung der Schulpflicht verpflichtet, was vorzeitige Urlaubsreisen nicht einschließe.

⚖️ Einordnung Die Rechtslage ist eindeutig, der Ermessensspielraum gering: Beurlaubungen unmittelbar vor Ferien sind nur in Härtefällen vorgesehen. Der Fall berührt Grundfragen der Gleichbehandlung und die Vorbildfunktion von Amtsträgern, gerade dort, wo staatliche Autorität Rechtsgehorsam einfordert.

🧩 Konsequenzen und Maßstäbe Für Glaubwürdigkeit und Rechtsfrieden braucht es eine konsequent einheitliche Anwendung der Schulpflicht. Ausnahmen nach Amt oder Ansehen verbieten sich; Fehlentscheidungen von Schule und Eltern müssen klar adressiert werden, um das Vertrauen in die Verbindlichkeit des Rechts zu sichern.

🗨️ Kommentar der Redaktion Regeln gelten für alle, und wer politische Verantwortung trägt, muss sie besonders sichtbar einhalten. Die private Urlaubsplanung darf die Schulpflicht nicht relativieren. Maßstab kann allein das Recht sein, nicht die Bequemlichkeit eines Reiseveranstalters. Hier hätte die Schule die Grenze ziehen müssen, und Eltern sind in der Pflicht, diese Grenze zu respektieren. Nur eine strikte Linie schützt die Autorität des Staates und die Fairness gegenüber allen Familien.

Quelle: Externe Quelle

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