📰 CDU-Vorstoß zur Indexierung des Kindergelds Die CDU treibt eine Neuausrichtung beim Kindergeld voran: Leistungen für Kinder, die im EU-Ausland leben, sollen an die dortigen Lebenshaltungskosten angepasst werden. Den Vorstoß trägt maßgeblich die CDU Nordrhein-Westfalen, der Antrag soll auf dem Bundesparteitag Ende Februar 2026 beraten werden. Generalsekretär Carsten Linnemann unterstützt die Linie, die auf Missbrauchsbekämpfung und eine zielgenauere Mittelverwendung zielt. Politisch würde dies faktisch Kürzungen in Mitgliedstaaten mit niedrigeren Preisen bedeuten.
🎯 Kern des Vorhabens Indexierung bedeutet, das Kindergeld an die jeweiligen Lebenshaltungskosten im Aufenthaltsland des Kindes anzupassen. Ziel ist es, staatliche Mittel dorthin zu lenken, wo sie tatsächlich gebraucht werden, und Fehlanreize sowie Schlupflöcher zu schließen. In der Folge wären niedrigere Auszahlbeträge in Ländern mit günstigeren Preisen die Konsequenz.
⚖️ Europarechtliche Hürden Rechtlich stößt die Indexierung an EU-Grenzen: Das Gleichbehandlungsgebot untersagt pauschale Absenkungen für EU-Bürger, wenn sie allein mit niedrigeren Lebenshaltungskosten begründet werden. Ohne Anpassungen auf EU-Ebene bliebe eine bundesgesetzliche Lösung angreifbar. Wer indexieren will, muss europarechtlich sattelfest sein.
🔍 Präzedenzfall Bayern Prägend ist der Konflikt um die bayerische Praxis, Familiengeldzahlungen ins Ausland zu kürzen; die EU-Kommission leitete dafür im Juli 2024 ein Verfahren ein. Der Fall zeigt, dass selbst landespolitische Modelle europarechtlich riskant sind und liefert ein warnendes Beispiel für bundesweite Ansätze.
📊 Zahlen und Dimension 2025 flossen laut Bericht mehr als eine halbe Milliarde Euro Kindergeld auf ausländische Konten; erfasst sind dabei rund 255.000 Kinder. Hauptempfängerländer sind Polen, Rumänien und Tschechien. Diese Größenordnung unterstreicht die finanzielle Relevanz des Themas.
🌍 Was Überweisungen ins Ausland bedeuten Überweisungen auf Auslandskonten bedeuten nicht automatisch, dass die Kinder im Ausland leben. Die Anspruchsgrundlage reicht von in Deutschland arbeitenden EU-Bürgern mit Familie im Heimatland bis zu Deutschen mit Auslandswohnsitz. Die Debatte zielt daher auf die zielgenaue Allokation, nicht auf pauschale Unterstellungen.
🛡️ Geplanter Vollzug Flankierend plant die CDU schärfere Regeln im Vollzug: eine bessere Vernetzung von Melderegistern, Familienkassen und Sozialbehörden sowie härtere Konsequenzen bei nachgewiesenem Betrug. Mehr Transparenz und Datenaustausch sollen Missbrauch schneller aufdecken und verhindern.
⚠️ Politische Tragweite Die angestrebte Indexierung birgt Sprengkraft, weil sie faktische Kürzungen in Ländern mit niedrigeren Preisen nach sich ziehen würde. Ohne rechtssichere Grundlage drohen Klagen und Symbolpolitik ohne Effekt. Entscheidend ist eine Lösung, die sowohl Gerechtigkeit im Sozialstaat als auch Rechtsklarheit gewährleistet.
📝 Zwei notwendige Schritte Konservativ gerechnet führt an zwei Schritten kein Weg vorbei:
- Saubere Datengrundlagen und strikter Vollzug beim bestehenden Recht.
- Eine EU-weit tragfähige Lösung, falls eine Indexierung gewollt ist.
🔭 Ausblick Gelingt beides, lassen sich Missbrauch bekämpfen, Akzeptanz sichern und Familienleistungen auf das Kernziel konzentrieren: Unterstützung dort, wo sie tatsächlich gebraucht wird. Andernfalls bleibt der Vorstoß angreifbar und seine Wirkung begrenzt.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Kurs ist richtig: Erst Ordnung in die Daten, dann klare Regeln und konsequenter Vollzug. Wer öffentliche Mittel verantwortet, muss Missbrauch vor allem im grenzüberschreitenden Bereich entschieden unterbinden, statt weiter mit Gießkanne zu verteilen. Bayern hat gezeigt, dass halbherzige Lösungen europarechtlich schnell scheitern können; deshalb braucht es einen belastbaren EU-Rahmen und keine Kompromisse auf Zeit. Die Union sollte diesen Weg geschlossen gehen und sich nicht von Symboldebatten treiben lassen. Zielgenauigkeit, Rechtsklarheit und Härte gegen Betrug sind keine Zumutungen, sondern Voraussetzungen für Vertrauen in den Sozialstaat.
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