DAS NEUSTE

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⚖️ Geldtransfer im Fokus: Verteidiger bucht sechsstellige Summe vom Konto der AngeklagtenQuelle: Externe Quelle

📰 Neue Wendung im Dresdner Mordprozess Eine unerwartete Geldbewegung sorgt für Irritationen: Der Verteidiger der inhaftierten Witwe Ramona B. veranlasste per Vollmacht die Überweisung von gut 117.000 Euro von ihrem Konto. Die Staatsanwaltschaft bestätigte daraufhin neue Ermittlungen, die sich derzeit gegen die Angeklagte richten und nicht gegen den Anwalt.

⚖️ Ermittlungen fokussieren die Angeklagte Gegenstand ist der Verdacht der Vereitelung der Zwangsvollstreckung. Nach derzeitigem Stand ermittelt die Behörde ausschließlich gegen die Beschuldigte. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung.

🧩 Hintergrund des Falles Peter B., ein 76-jähriger Insolvenzverwalter, war im September 2024 beim Joggen nahe Klipphausen tödlich verletzt worden. Laut Anklage wurde er mit einem Geländewagen gezielt erfasst; als Motiv wird Habgier angenommen. Seit Juni 2025 stehen die Witwe Ramona B. und ein mitangeklagter Helfer vor dem Landgericht Dresden, beide in Untersuchungshaft, wobei die Angeklagte den Mordvorwurf bestreitet und die Beweisaufnahme läuft.

💶 Der umstrittene Geldtransfer Nach Darstellung der Nebenklage überwies der Verteidiger im Juli 2025 exakt 117.747,96 Euro von dem bereits gepfändeten Konto der Beschuldigten auf ein eigenes Konto. Die Pfändung sei bei der Bank zunächst nicht vermerkt gewesen. Der Nebenkläger befürchtet eine zweckwidrige Verwendung der Summe. Der Verteidiger verweist auf eine Vollmacht, weist die Unterstellungen zurück und kommentierte gegenüber der Presse nicht weiter.

📌 Chronologie in Kürze

  • September 2024: Tödlicher Vorfall beim Joggen nahe Klipphausen.
  • Juni 2025: Prozessbeginn gegen Ramona B. und einen mitangeklagten Helfer am Landgericht Dresden, beide in Untersuchungshaft.
  • Juli 2025: Überweisung von 117.747,96 Euro per Vollmacht vom gepfändeten Konto auf ein eigenes Konto.
  • Bis Frühjahr 2026: Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen.

🗓️ Prozessstand und Zeitplan Der Prozess ist bis ins Frühjahr 2026 terminiert, die Beweisaufnahme dauert an. Die Angeklagte bestreitet den Mordvorwurf weiterhin.

🔎 Offene Fragen und mögliche Konsequenzen Die sechsstellige Umbuchung wirft Fragen nach finanzieller Integrität im Umfeld eines laufenden Schwurgerichtsprozesses auf. Entscheidend wird sein, wie das Gericht die neuen Informationen bewertet und ob sich aus den Ermittlungen zum Geldabfluss rechtliche Konsequenzen ergeben. Für die Glaubwürdigkeit der Strafjustiz sind transparente Aufklärung und eine nüchterne Würdigung der Beweise zentral.

🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Umbuchung mitten in einem Mordverfahren setzt ein fatales Signal und muss restlos aufgeklärt werden. Wo Sicherungsmaßnahmen wie eine Pfändung bestehen, darf es keine Unklarheiten über Geldflüsse geben. Die Justiz ist in der Pflicht, jeden Anschein der Umgehung zu beseitigen und konsequent zu handeln. Zugleich gilt uneingeschränkt die Unschuldsvermutung; Vorverurteilungen verbieten sich. Sollte sich der Verdacht der Vereitelung bestätigen, müssen klare rechtliche Konsequenzen folgen.

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