🧮 Sachsen will Dyskalkulie gezielt anerkennen – Ausschuss ebnet Weg für konkrete Hilfen

📰 Beschlusslage im Landtag In Sachsen soll die Unterstützung für Schülerinnen und Schüler mit Rechenschwäche deutlich ausgeweitet werden. Der Bildungsausschuss des Landtages empfiehlt, einem fraktionsübergreifenden Antrag von CDU, SPD, BSW, Grünen und Linken zuzustimmen. Kernstück ist die Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche – analog zur Lese-Rechtschreib-Schwäche –, verbunden mit mehr Zeit, geeigneten Hilfsmitteln und gezielter Förderung. Das Kultusministerium prüft die Umsetzung; ein Start könnte bereits zum kommenden Schuljahr erfolgen.

🧮 Anerkennung als Teilleistungsschwäche Mit der Anerkennung der Dyskalkulie als Teilleistungsschwäche wird der besondere Förderbedarf betroffener Kinder und Jugendlicher rechtlich wie organisatorisch sichtbarer. Das ermöglicht Nachteilsausgleiche, die nicht die Anforderungen senken, sondern den Zugang zu Leistung unter fairen Bedingungen sicherstellen. Ziel ist, Lernbarrieren abzubauen, ohne Leistungsstandards aufzugeben.

🧠 Hintergrund Dyskalkulie Dyskalkulie ist eine von der Weltgesundheitsorganisation anerkannte schulische Entwicklungsstörung, die das Erlernen grundlegender mathematischer Fähigkeiten erschwert. Nach Schätzungen ist mindestens ein Kind pro Klasse betroffen. Befürworter betonen die Bedeutung früher Diagnose und Förderung, da Rechenschwierigkeiten häufig bereits im Vorschul- und Grundschulalter sichtbar werden.

🧰 Nachteilsausgleiche und Förderung im Detail Der Antrag sieht konkrete Erleichterungen und gezielte Unterstützung vor, damit betroffene Schülerinnen und Schüler ihr Potenzial ausschöpfen können.

  • Verlängerte Arbeitszeiten bei Leistungsnachweisen
  • Einsatz geeigneter, hilfreicher Materialien
  • Passgenaue Förderangebote für unterschiedliche Lernstände
  • Stärkere Betonung mathematischer Basiskompetenzen in den Lehrplänen
  • Ausbau der Aus- und Weiterbildung von Lehrkräften im Umgang mit Dyskalkulie

🏫 Fokus auf Unterrichtspraxis Vertreter mehrerer Fraktionen betonen die Dringlichkeit: Rechenprobleme wüchsen sich nicht aus, vielmehr verfestigten sie sich mit dem Alter. Entscheidend ist daher, dass Schulen personell und fachlich so ausgestattet werden, dass Maßnahmen tatsächlich im Klassenzimmer ankommen. Die Anerkennung darf nicht bei Symbolik stehenbleiben.

⏱️ Umsetzung und Zeitplan Das Kultusministerium prüft derzeit die Umsetzung. Ein möglicher Start bereits im kommenden Schuljahr setzt die Verwaltung unter zusätzlichen Zeit- und Umsetzungsdruck und verlangt klare Prioritäten sowie zügige, praxistaugliche Entscheidungen.

🧾 Standards und Finanzierung Für ein tragfähiges Konzept braucht es klare Diagnosekriterien, verbindliche Förderrichtlinien, belastbare Fortbildungsstandards und eine transparente Finanzierung. Bleiben diese Grundlagen vage, droht das Vorhaben im Alltag zu verpuffen, weil Schulen Orientierung, Personal und Ressourcen fehlen.

📈 Evaluation und Nachsteuerung Gefragt sind praktikable Standards für Nachteilsausgleich und Förderung sowie ein evaluiertes Vorgehen, das Wirkung nachweist und bei Bedarf nachsteuert. So lassen sich Erwartungen realistisch halten und Enttäuschungen vermeiden, die am Ende am Personalmangel oder unklaren Prozessen scheitern.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der breite Schulterschluss ist zu begrüßen, ersetzt aber keine konsequente Umsetzung mit klaren Leitplanken. Anerkennung darf nur gemeinsam mit strengen Kriterien und überprüfbaren Ergebnissen stehen. Zentral ist die Rückbesinnung auf Basiskompetenzen und frühe, wirksame Förderung statt großzügiger, aber diffuser Erleichterungen. Ressourcen gehören ohne Umweg ins Klassenzimmer, nicht in neue Bürokratieebenen. Besser eine solide Einführung mit verlässlichen Standards als symbolischer Aktionismus, der im Alltag versandet.

Quelle: Externe Quelle

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