DAS NEUSTE

🏫 Inklusion im Stau: Achtjähriger ohne Schulplatz – 18 Absagen im Landkreis Görlitz

📰 Fall im Landkreis Görlitz Ein achtjähriger Junge aus Vierkirchen hat trotz Schulpflicht keinen Schulplatz erhalten. Nach Angaben der Sächsischen Zeitung lehnten insgesamt 18 Schulen die Aufnahme ab. Der Schüler lernt derzeit zu Hause; der zuständigen Schulaufsicht ist der Fall bekannt, eine Lösung ist jedoch nicht in Sicht. Der Vorgang wirft ein Schlaglicht auf strukturelle Defizite der Inklusion im ländlichen Raum.

🔎 Ablauf und aktueller Stand Die Pflegeeltern suchten im gesamten Landkreis nach einer geeigneten Schule, jedoch ohne Erfolg. Insgesamt wurden 18 Einrichtungen angefragt, alle sagten ab. Der Junge wird daher aktuell zu Hause unterrichtet, obwohl die Schulpflicht gilt. Das Landesschulamt Sachsen kennt den Fall, ist aber ratlos; weder liegt eine tragfähige Perspektive vor noch ein zeitnaher Zuweisungsweg.

🧩 Rechtlicher Rahmen der Inklusion Grundsätzlich soll der Wunsch nach inklusiver Beschulung an einer Regelschule erfüllt werden. Der Freistaat Sachsen knüpft die Inklusion jedoch an Bedingungen, Eltern werden vom Mobilen Sonderpädagogischen Dienst und der Schulaufsicht beraten, die über den geeigneten Förderort entscheiden. Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Personelle und sächliche Voraussetzungen müssen passen.
  • Der Unterricht darf nicht erheblich beeinträchtigt werden.
  • Es darf keine akute Selbst- oder Fremdgefährdung vorliegen.

📉 Strukturelle Lücken auf dem Land Die genannten Rahmenbedingungen zeigen, dass Anspruch und Realisierung der Inklusion auseinanderfallen können, wenn vor Ort Strukturen fehlen. Besonders brisant ist, dass Familien in Verantwortungslücken zwischen Schule, Schulträgern und Aufsicht geraten. Der vorliegende Fall macht diese Systemschwäche sichtbar.

🏛️ Zuständigkeiten und Verfahren Obwohl Beratung und Entscheidungswege formal vorgesehen sind, fehlt im konkreten Fall eine belastbare Perspektive. Ein zeitnaher Zuweisungsweg, der den gesetzlichen Anspruch in die Praxis überführt, ist nicht erkennbar. Damit bleibt der gesetzliche Anspruch bislang unerfüllt, während das betroffene Kind zu Hause wartet.

Prüfstein für die Schulverwaltung Die Diskrepanz zwischen rechtlichem Anspruch und schulischer Wirklichkeit ist unübersehbar. Der Staat schuldet jedem Kind Bildung, nicht nur auf dem Papier. Erforderlich sind klare Zuständigkeiten, belastbare Kapazitäten und verlässliche Verfahren, die Eltern nicht von Absage zu Absage schicken. Inklusion muss organisatorisch und personell hinterlegt sein; erst wenn Behörden, Schulträger und Schulen verbindlich koordiniert handeln, werden Kinder wie der Achtjährige nicht länger zu Hause warten müssen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Schulpflicht ohne Schulplatz ist ein staatliches Versäumnis. Zuständigkeiten gehören gebündelt, Fristen gesetzt, Entscheidungen getroffen. Inklusion ist richtig, doch sie braucht klare Grenzen und ausreichend Personal, damit Unterricht verlässlich bleibt. Eltern dürfen nicht durch Verwaltungsschleifen getrieben werden, während ein Kind zu Hause sitzt. Wer Inklusion verspricht, muss die Voraussetzungen vorher schaffen, nicht hinterher erklären, warum es nicht funktioniert.

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