🐱 Einsatz in Kleinwelka Im Bautzener Ortsteil Kleinwelka hat die Polizei am Donnerstag, dem 25. Dezember 2025, eine zugelaufene Katze in Gewahrsam genommen. Eine Anwohnerin an der Hoyerswerdaer Straße rief die Beamten, weil das Tier seit den Nachmittagsstunden nicht mehr von ihrem Grundstück wich und offenkundig nicht nach Hause fand. Die Katze verbrachte die Nacht versorgt auf dem Revier; für den Freitag wurde eine Unterbringung veranlasst.
📍 Ablauf des Vorfalls Zunächst folgte die zutrauliche Katze einer Bekannten der Anwohnerin, die mit ihrem Hund spazieren ging, kehrte anschließend jedoch nicht zu einem bekannten Halter zurück. Am Abend scheiterte der Versuch, ein Tierheim zu erreichen, woraufhin der Notruf gewählt wurde. Die eingesetzten Beamten nahmen das Tier mit aufs Revier; für den Folgetag kündigten die Behörden die Suche nach einer passenden Unterkunft an.
⚖️ Rechtlicher Rahmen Rechtlich gelten zugelaufene Haustiere als Fundtiere. Wer ein solches Tier an sich nimmt, ist nach § 965 BGB verpflichtet, den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder, wenn dieser nicht bekannt ist, der zuständigen Behörde zu melden. Die Ablieferung bei der Behörde ist zulässig und kann angeordnet werden (§ 967 BGB). In der Praxis übernehmen in vielen Kommunen Tierheime diese Aufgabe im Auftrag der öffentlichen Hand; ist dort niemand erreichbar, liegt die Erstversorgung häufig bei der Polizei.
📝 Pflichten und Praxis auf einen Blick
- Fundtiere sind unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde zu melden.
- Die Ablieferung bei der Behörde ist zulässig und kann angeordnet werden.
- Oft übernehmen Tierheime im Auftrag der öffentlichen Hand die Unterbringung.
- Ist kein Tierheim erreichbar, übernimmt häufig die Polizei die Erstversorgung.
🔎 Einordnung Der Fall ist unspektakulär und doch bezeichnend: Wenn private und kommunale Strukturen an Feiertagen nicht durchgängig erreichbar sind, landet selbst ein harmloses Fundtier bei der Polizei. Das Vorgehen in Bautzen war korrekt und pragmatisch. Die Lehre ist nüchtern: Verlässliche Erreichbarkeit und klare Zuständigkeiten, gerade an Festtagen, mindern den Aufwand für Sicherheitsbehörden und bringen Fundtiere schneller dorthin, wo sie hingehören.
🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Episode zeigt, wie schnell Grundaufgaben der Daseinsvorsorge bei der Polizei landen, wenn Erreichbarkeiten bröckeln. An Feiertagen muss die öffentliche Hand dafür sorgen, dass vertraglich gebundene Strukturen auch tatsächlich erreichbar sind. Wer Verantwortlichkeiten verwässert, überlastet die Sicherheitsbehörden und verzögert einfache Lösungen. Ordnung verlangt Verlässlichkeit, nicht Improvisation. Es ist Zeit, die Zuständigkeiten glasklar zu regeln und sie verbindlich durchzusetzen.


