🧑⚖️ Schlussvorträge und Urteil
📰 Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Görlitz prallten in den Schlussvorträgen unversöhnliche Positionen aufeinander: Die Staatsanwaltschaft forderte eine empfindliche Freiheitsstrafe, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht bewertete die Aussage des Kindes als glaubwürdig und verhängte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren; das Urteil ist nicht rechtskräftig.
📚 Hintergrund des Verfahrens
🧩 Angeklagt war ein 34-jähriger Görlitzer, der seine Stieftochter in mehreren Fällen sexuell missbraucht haben soll. Das Mädchen war zum Tatzeitpunkt zehn Jahre alt.
🧠 Nach den Feststellungen der Kammer kam es zu insgesamt sieben Taten. Eine Gutachterin schilderte, das Kind sei mit Pornografie konfrontiert und zu sexuellen Handlungen gezwungen worden. Der Vorsitzende betonte die Konsistenz der kindlichen Aussage und schloss eine Beeinflussung aus.
⚖️ Plädoyers und Bewertung
🗣️ In ihrem Plädoyer verlangte die Staatsanwältin fünf Jahre und neun Monate Haft und sprach davon, die festgestellten Fälle seien wohl nur die Spitze des Eisbergs.
🛡️ Der Verteidiger forderte Freispruch: Es gebe zahlreiche Verdachtsmomente, aber keine tragfähige Beweisbasis; sein Mandant bestritt bis zuletzt jede Schuld und verwies auf eine frühere Falschbezichtigung.
🔎 Das Gericht bewertete die Aussage des Kindes als durchgängig glaubhaft. Kritik äußerte der Vorsitzende zudem am Verhalten der Mutter, die sich offenkundig gegen die Tochter gestellt habe.
🧭 Kernfrage des Verfahrens
📌 Die Plädoyers machten die zentrale Frage sichtbar: Glaubwürdigkeit gegen Zweifel. Das Spannungsfeld zwischen dem Schutz eines Kindes und der strengen Beweisführung prägte den Prozessverlauf.
🛡️ Folgen und Einordnung
🧷 Das Landgericht folgte der Anklage in wesentlichen Punkten und verhängte fünf Jahre Haft. Zugleich verweist der Fall über das Einzelverfahren hinaus auf die Pflicht zu klaren Schutzmechanismen für Kinder. Letztgültiger Rechtsfrieden tritt erst mit Rechtskraft des Urteils ein.
📝 Im Überblick:
- Fünf Jahre Freiheitsstrafe, Urteil noch nicht rechtskräftig.
- Kernfrage des Verfahrens: Glaubwürdigkeit gegen Zweifel.
- Hinweis auf die Notwendigkeit klarer Schutzmechanismen für Kinder.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🔒 Dieser Fall mahnt zu konsequentem Kinderschutz bei gleichzeitig strikter Wahrung rechtsstaatlicher Maßstäbe. Wenn ein Gericht die Aussage eines Kindes als konsistent und unbeeinflusst würdigt, müssen daraus klare Konsequenzen folgen. Die offenkundige Parteinahme der Mutter gegen die Tochter ist erschütternd und unterstreicht, wie nötig verlässliche Schutzmechanismen sind. Rechtsfrieden entsteht erst mit der Rechtskraft, doch bis dahin darf es keine Nachlässigkeit beim Schutz von Betroffenen geben. Wer Zweifel ohne belastbare Basis schürt, schwächt den Schutz der Schwächsten. Ein konservativer Rechtsstaat handelt entschlossen, ohne die Anforderungen an Beweise zu relativieren.


