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💶 Digitaler Euro nimmt politische Hürde: Was aus dem Bargeld wird

🧭 Weichenstellung im ECOFIN Im Rat für Wirtschaft und Finanzen kristallisiert sich eine allgemeine Ausrichtung auf den Rechtsrahmen für den digitalen Euro heraus. Parallel verhandeln die Mitgliedstaaten eine Verordnung zum Schutz des Euro-Bargelds. Für Verbraucher gilt: Der digitale Euro soll Bargeld ergänzen, nicht ersetzen. Entscheidend werden die Strenge der Haltelimits, der Datenschutz und die Einbindung des Rates in den Ausgabeprozess.

🏛️ Hintergrund und Zielsetzung Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2023 das Single Currency Package vorgelegt. Es enthält zwei Kernelemente: eine Verordnung zum digitalen Euro und eine Verordnung zur Stärkung des Status von Euro-Banknoten und -Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Damit reagiert die EU auf den Trend zu digitalen Zahlungen und auf Abhängigkeiten von außereuropäischen Zahlungsanbietern. Zugleich soll der institutionelle Rahmen so gewählt werden, dass Rat und Parlament als demokratisch legitimierte Ko‑Gesetzgeber zentrale Leitplanken setzen.

🗓️ Fahrplan und Verfahren Die dänische Ratspräsidentschaft strebt, vorbehaltlich der Unterstützung der Mitgliedstaaten, eine allgemeine Ausrichtung bis Ende 2025 an. In der Eurogruppe gab es zuvor eine politische Verständigung über das Verfahren zur Festsetzung einer maximalen Haltegrenze, wobei eine angemessene Einbindung des Rates betont wurde. Diese Haltelimits sollen strukturell verhindern, dass Einlagen in großem Stil von Geschäftsbanken in digitales Zentralbankgeld abfließen.

🧩 Offene Streitpunkte Zu den sensibelsten Fragen zählen neben der Architektur der Haltelimits das Vergütungsmodell mit Kosten und Gebühren entlang der Wertschöpfungskette sowie der Schutz der Privatsphäre, insbesondere bei Offline‑Zahlungen. Ebenso offen bleibt das genaue Verfahren, nach dem eine Entscheidung zur Ausgabe des digitalen Euro getroffen würde.

🏦 Rolle der EZB und Zeitachse Nach Einschätzung der Kommission würde die Europäische Zentralbank ab Inkrafttreten der Rechtsakte voraussichtlich rund zweieinhalb Jahre bis zur endgültigen Einführung benötigen. Politisch ist klar: Die EZB soll die Infrastruktur bereitstellen, ohne in Konkurrenz zu privaten Zahlungsdiensten zu treten. Der Markt bleibt Intermediär des Kundenkontakts.

💶 Bargeld und Akzeptanz Parallel zur Digitalwährung wird die Bargeld‑Verordnung verhandelt. Ziel ist es, Verfügbarkeit und Akzeptanz von Bargeld in der Fläche zu sichern. Das politische Signal lautet: Bargeld bleibt gesetzliches Zahlungsmittel, der digitale Euro schafft eine zusätzliche öffentliche digitale Bezahloption. Wie weit künftige Annahmepflichten im stationären Handel reichen, ist Gegenstand der Trilog‑Verhandlungen.

🧱 Konservativer Maßstab Der politische Durchbruch ist kein Freifahrtschein, sondern eine erste Hürde. Der Rechtsrahmen muss drei Bedingungen erfüllen: strikte Haltelimits und robuste Liquiditätsregeln zur Verhinderung von Bankruns in Stressphasen; ein belastbarer Datenschutzstandard, der dem Bargeld möglichst nahekommt, gerade offline; sowie ein echter Doppelpfad, der Bargeld als gelebte Freiheit im Alltag sichert und den digitalen Euro nur dort vorsieht, wo ein öffentlicher Mehrwert entsteht.

⚖️ Chancen und Risiken Gelingt der Ausgleich, stärkt der digitale Euro Europas Souveränität im Zahlungsverkehr, ohne das bewährte Bargeld zu marginalisieren. Scheitert er, drohen ein aufgeblähter Staatszahlweg und ein schleichender Rückzug des Bargelds mit sozialen und ordnungspolitischen Folgekosten. Deshalb gilt aus konservativer Sicht: Schritt für Schritt, klare Zuständigkeiten und minimale Eingriffe, bei einem unmissverständlichen Primat der Wahlfreiheit der Bürgerinnen und Bürger beim Bezahlen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der digitale Euro darf nur ergänzen, nicht ersetzen. Strikte Haltelimits und ein Datenschutzstandard, der dem Bargeld möglichst nahekommt, sind unverhandelbar. Der Rat muss angemessen in den Ausgabeprozess eingebunden bleiben, damit klare politische Leitplanken gelten. Bargeld ist gelebte Freiheit; die digitale Option darf nur dort eingesetzt werden, wo ein öffentlicher Mehrwert entsteht. Konsequenz aus konservativer Sicht: Schritt für Schritt, klare Zuständigkeiten und minimale Eingriffe mit dem Primat der Wahlfreiheit.

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