📰 Einleitung Der Migrationsforscher Gerald Knaus bezeichnet die geplante Verlagerung von EU-Asylverfahren in sichere Drittstaaten als großen Fortschritt und als unendlich viel humaner als das bisherige System, das Jahr für Jahr Todesfälle im Mittelmeer nicht verhindert. Zuvor hatten sich die EU-Innenminister darauf verständigt, Asylsuchende nach Möglichkeit in Drittstaaten auf ihr Verfahren warten zu lassen; die Zustimmung des Europaparlaments steht noch aus.
📚 Hintergrund Knaus ist Vorsitzender der Denkfabrik Europäische Stabilitätsinitiative und Mitarchitekt des EU-Türkei-Abkommens von 2016. Er argumentiert, nur mit geordneten Verfahren außerhalb der EU lasse sich irreguläre Migration kurzfristig wirksam und zugleich menschenwürdiger reduzieren. Das Abkommen mit Ankara ließ die irregulären Einreisen deutlich sinken, wurde jedoch wiederholt als politisches Druckmittel genutzt und zeigt damit, wie sensibel Partnerschaften mit Drittstaaten sind.
⚙️ Politische Beschlusslage Nach der Linie der EU-Innenminister soll künftig ein bilaterales Abkommen zwischen einem EU-Mitgliedstaat und einem als sicher eingestuften Drittstaat genügen, um Schutzsuchende dorthin zu überstellen, auch wenn diese keinerlei Bindungen zu dem Land haben. Unbegleitete Minderjährige sind ausgenommen. Parallel sollen Rückführungszentren außerhalb der EU erleichtert werden. All dies bedarf der Billigung durch das Europaparlament und weiterer Verhandlungen auf EU-Ebene.
🧭 Kernargument von Knaus Eine geordnete, rechtsstaatlich abgesicherte Prüfung in tatsächlich sicheren Drittstaaten ist aus seiner Sicht humaner als ein System, das Schlepper belohnt und riskante Routen begünstigt. Zugleich macht die Erfahrung mit der Türkei deutlich, dass das Modell nur tragfähig ist, wenn Partnerländer stabil, vertragstreu und international eingebunden agieren; andernfalls drohen Abhängigkeiten und politischer Erpressungsdruck.
🏛️ Nationale Bewertung Analysen des Bundesinnenministeriums verweisen auf erhebliche Hürden: Drittstaatenlösungen gelten als rechtlich und praktisch schwierig sowie kostspielig. Geprüft wurden unter anderem das inzwischen aufgegebene britische Ruanda-Modell, Italiens Abkommen mit Albanien und Transitprüfungen im Sinne eines Hinwegmodells. Ergebnis: grundsätzlich denkbar, aber nur unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen und mit umfangreichen Anpassungen auf EU- und nationaler Ebene; nationale Alleingänge seien nicht zielführend.
🧪 Umsetzung und Prüfsteine Konservativ betrachtet liegt der Charme des Drittstaatenansatzes in Ordnung, Steuerung und Abschreckung irregulärer Routen bei zugleich klaren humanitären Leitplanken. Die politische Richtung der EU ist gesetzt, doch die eigentliche Bewährungsprobe folgt bei Umsetzung und Kontrolle. Entscheidend sind belastbare Partner, verlässliche Verträge und ein konsequent rechtsstaatliches Verfahren.
🔎 Offene Fragen Erfolgreich wird das Modell nur, wenn zentrale Punkte substanziell gelöst sind.
- Definition und Überprüfung dauerhaft sicherer Staaten
- Klärung von Kosten, Kapazitäten und Rechtsgarantien
- Mechanismen zur Vermeidung politischer Abhängigkeiten
🧩 Fazit Wer Menschenleben schützen und Schleppern die Geschäftsgrundlage entziehen will, braucht verlässliche Partner, belastbare Verträge und klare Verfahren. Gelingt die Umsetzung entlang strenger rechtsstaatlicher Maßstäbe, kann der Ansatz den versprochenen humanitären und ordnungspolitischen Mehrwert liefern; bleibt dies aus, droht das System an denselben Schwächen zu scheitern, die es überwinden soll.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Schritt hin zu geordneten Verfahren in sicheren Drittstaaten ist überfällig und der einzig verantwortbare Weg, um Chaos und Tod auf irregulären Routen zu beenden. Wer Schutz verspricht, muss zugleich den Zustrom steuern und Schleppern das Geschäftsmodell entziehen. Das Europaparlament sollte den Kurs bestätigen, flankiert von harten Kriterien, strenger Kontrolle und klaren Konsequenzen bei Vertragsbruch. Nationale Alleingänge sind Symbolpolitik; nur ein geschlossener EU-Ansatz schafft Autorität und Humanität zugleich. Partnerschaften dürfen kein Erpressungspotenzial entwickeln – Zusammenarbeit gibt es nur gegen Verlässlichkeit, Rechtsstaatlichkeit und messbare Ergebnisse.


