Zittau, 8. Dezember 2025 – Die AfD-Fraktion im Stadtrat Zittau erhebt deutliche Kritik an der Beantwortung einer Anfrage zur Gästekarte Oberlausitz durch die Stadtverwaltung. Fraktionsvorsitzender Jörg Domsgen spricht in einer aktuellen Stellungnahme von einer „unvollständigen, verspäteten und inhaltlich unzureichenden Antwort“, die dem gesetzlichen Auskunftsrecht der Stadträte nicht gerecht werde.
Die Anfrage, die Domsgen bereits am 28. Oktober 2025 eingereicht hatte, bezog sich auf messbare Effekte der Gästekarte seit ihrer Einführung am 1. Mai 2025 – darunter Nutzungszahlen, Einnahmen, Mindereinnahmen, Rückvergütungen und Auswirkungen auf städtische Einrichtungen.
Die Antwort der Verwaltung vom 2. Dezember 2025 bleibe laut AfD-Fraktion „in wesentlichen Punkten völlig ohne belastbare Zahlen“ und enthalte „nur pauschale Bewertungen ohne objektiven Informationswert“.
„Der Stadtrat hat nach § 28 der Sächsischen Gemeindeordnung ein klares Recht auf vollständige und nachvollziehbare Auskünfte“, betont Domsgen.
„Wenn zentrale Fragen unbeantwortet bleiben und selbst zu städtischen Akzeptanzstellen wie dem Stadtbad oder dem Großen Zittauer Fastentuch keinerlei Daten vorgelegt werden, ist das nicht nur unprofessionell, sondern ein Angriff auf die Kontrollrechte des Stadtrates.“
Darüber hinaus bemängelt die AfD-Fraktion, dass die gesetzliche Antwortfrist von vier Wochen ohne ersichtlichen Grund überschritten wurde. Besonders kritisch sieht sie, dass ein ganzer Themenkomplex – die Nutzung der Gästekarte in städtischen Einrichtungen – völlig unbeantwortet blieb.
Domsgen verweist in seiner Stellungnahme auch auf den Vergleich mit der Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahngesellschaft (SOEG), bei der Gästekartennutzungen im öffentlichen Nahverkehr detailliert und monatlich erfasst würden:
„Wenn andere Partner des Gästekartenverbundes genaue Nutzungszahlen liefern können, darf es nicht sein, dass die Stadt Zittau keine entsprechenden Daten erhebt oder vorlegt.“
Die AfD-Fraktion sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze von Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Wirtschaftlichkeit (§ 72 SächsGemO).
„Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, ob die Gästekarte tatsächlich wirtschaftliche Effekte hat oder nur als politisches Aushängeschild dient“, so Domsgen weiter.
Die Fraktion kündigte an, die vollständige Stellungnahme im Rahmen ihres Mandats auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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