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🅿️ Hoyerswerda verteuert städtische Garagen massiv – fünfmal so viel ab Januar

📰 Deutliche Erhöhung zum Jahreswechsel In Hoyerswerda werden die Mieten für Garagenplätze auf städtischem Grund ab 1. Januar deutlich angehoben. Statt bislang im Schnitt 34 Euro pro Jahr werden künftig rund 180 Euro fällig – eine Verfünffachung. Betroffene Nutzer sollen noch vor Weihnachten informiert werden; Garagengemeinschaften folgen im neuen Jahr. Insgesamt geht es um etwa 6.700 Garagen, die der Stadt fast 950.000 Euro zusätzliche Jahreseinnahmen bringen sollen.

ℹ️ Hintergrund und Begründung Die Stadt verweist auf den Einnahmebedarf; die bisherigen Sätze stammen noch aus den 1990er-Jahren und lagen deutlich unter heutigen Markt- und Kostenrealitäten. Ein externer Gutachter ermittelte den neuen Mietzins und unterstreicht damit den Anspruch, die Entgelte sachgerecht zu bemessen.

📊 Neue Tarife im Überblick Die neuen Monatspreise staffeln sich wie folgt:

  • 15 Euro in Garagenkomplexen der Kernstadt, entspricht 180 Euro pro Jahr
  • 13,50 Euro an kleineren Standorten und in Ortsteilen, entspricht 162 Euro pro Jahr
  • 17 Euro in der Hochgarage, entspricht 204 Euro pro Jahr

🗓️ Starttermin und Information der Nutzer Die Anpassung tritt zum 1. Januar in Kraft. Organisatorisch plant die Verwaltung eine gestaffelte Information der Nutzer, beginnend noch vor Weihnachten. Die Benachrichtigung der Garagengemeinschaften erfolgt im neuen Jahr.

💶 Finanzieller Hebel und Größenordnung Der Umfang der Maßnahme ist erheblich: Rund 6.700 betroffene Plätze stehen für zusätzliche Jahreseinnahmen nahe der Millionengrenze. Erwartet werden fast 950.000 Euro, die den städtischen Haushalt spürbar entlasten sollen.

⚖️ Transparente Umsetzung als Prüfstein Entscheidend wird sein, ob die Stadt die Umsetzung transparent begleitet und Anfragen zu möglichen Härtefällen zügig klärt. Die politische Bewertung dürfte sich daran messen, wie fair und verhältnismäßig die Anpassung wahrgenommen wird.

🧭 Fazit Die Erhöhung ist hart im Zugriff, folgt jedoch dem Grundsatz kostennäherer, einheitlicher Entgelte für kommunale Flächen. Sie schließt die Lücke zwischen veralteten Sätzen und heutigen Rahmenbedingungen und setzt auf eine nachvollziehbare, gutachterlich unterlegte Bemessung.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Anpassung ist überfällig. Gebühren aus den 1990er-Jahren dürfen kein Maßstab sein, wenn Kosten und Marktpreise weitergezogen sind. Wer öffentliche Flächen nutzt, sollte einheitliche, marktnahe Entgelte zahlen – das ist fiskalisch solide und ordnungspolitisch richtig. Härtefälle sind seriös zu prüfen, dürfen die Linie jedoch nicht verwässern. Jetzt braucht es eine nüchterne, transparente Umsetzung ohne hektische Rückzieher und ohne Symbolpolitik.

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