🪨 Einleitung In Ebersbach an der Klunst bereitet der Betreiber des Steinbruchs eine erneute Erweiterung vor. Ein weiterer Antrag zielt darauf, den Abbau über das bislang avisierte Betriebsende 2026 hinaus fortzuführen. Damit steht die Gemeinde erneut vor der Abwägung zwischen Rohstoffsicherung und den Schutzinteressen der Anwohner; darüber berichtet die Sächsische Zeitung.
🏗️ Hintergrund Der Steinbruch in Ebersbach im Landkreis Görlitz liefert seit Jahren mineralische Rohstoffe für den Tief- und Straßenbau in der Region. Nach Angaben des Unternehmens ProStein werden dort unterschiedlich fraktionierte Gesteinskörnungen produziert, die in Asphalt- und Betonmischanlagen eingesetzt werden. Am Standort werden Gabbro, Granodiorit und Lamprophyr verarbeitet. Diese Produkte sichern Bauprojekte, verkürzen Transportwege und stärken die regionale Wertschöpfung.
📄 Kern des Antrags Ziel des neuen Vorstoßes ist die Verlängerung der Laufzeit durch eine weitere räumliche Erweiterung des Abbaukörpers. Bereits die Ankündigung signalisiert, dass mit einem Auslaufen des Betriebs im Jahr 2026 nicht zu rechnen ist, sofern die Behörden dem Begehren entsprechen. Konkrete Eckdaten zur zusätzlichen Abbaufläche, zum Zeitrahmen und zu Ausgleichsmaßnahmen sind Teil des behördlichen Verfahrens; zunächst liegt der Ball bei den zuständigen Stellen.
⚖️ Behördliche Prüfung Im üblichen Genehmigungsprozess werden Emissionsschutz mit Lärm und Staub, Erschütterungen, Verkehrsaufkommen, das Landschaftsbild, Grund- und Oberflächenwasser sowie naturschutzfachliche Belange gegeneinander abgewogen. Die Zeitung stellt in Aussicht, wie lange es im Steinbruch weitergehen könnte, konkrete Festlegungen stehen jedoch aus.
🏛️ Interessen von Kommune und Landkreis Für Gemeinde und Landkreis geht es um Planungs- und Investitionssicherheit. Einerseits sichern Rohstoffstandorte Arbeitsplätze und die Baustoffversorgung, andererseits erfordern sie klare Auflagen, belastbare Kontrollen und eine vorausschauende Rekultivierungsplanung.
👥 Bedeutung für die Bevölkerung Transparente Informationen über Betriebszeiten, Transportwege und Schutzauflagen sind entscheidend, um Vertrauen in das Verfahren zu stärken. Wichtig ist, dass Schutzinteressen nachvollziehbar berücksichtigt und Anwohner frühzeitig und verständlich eingebunden werden.
⛏️ Ausblick und Fazit Der erneute Erweiterungsantrag verdeutlicht die anhaltend hohe Nachfrage nach mineralischen Baustoffen und stellt Ebersbach vor grundlegende Fragen: Wie lange soll der Abbau an der Klunst weiterlaufen, unter welchen Bedingungen, und mit welchen konkreten Entlastungen für die Nachbarschaft? Eine konservative Linie verlangt klare Regeln, messbare Grenzwerte und wirksame Kontrollen sowie Verlässlichkeit für Unternehmen und Bauvorhaben. Erst mit verbindlichen Entscheidungen zu Umfang, Laufzeit und Auflagen lässt sich ein verantwortungsvoller Interessenausgleich zwischen wirtschaftlicher Notwendigkeit und Lebensqualität vor Ort herstellen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Ausbau kann nur dann verantwortet werden, wenn strenge Auflagen erlassen und konsequent kontrolliert werden. Ohne belastbare Grenzwerte für Lärm, Staub und Erschütterungen darf es keine Erweiterung geben. Transparenz gegenüber den Anwohnern und eine verbindliche Rekultivierungsplanung sind nicht verhandelbar. Unternehmen brauchen Planungssicherheit, aber nicht zum Preis der Lebensqualität vor Ort. Wo Schutzstandards nicht sicher eingehalten werden können, ist ein Fortsetzen des Abbaus über 2026 hinaus klar abzulehnen.


