DAS NEUSTE

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đŸ›ïž Landkreis Bautzen legt 50.000‑Euro‑Fonds fĂŒr Jugendprojekte auf

📰 Programmstart: Der Landkreis Bautzen stellt 50.000 Euro fĂŒr neue Kinder- und Jugendprojekte bereit. Die Mittel stammen aus dem JahresĂŒberschuss der Kreissparkasse und werden als Kleinstförderungen von bis zu 2.500 Euro pro Antrag vergeben. Ziel ist eine zĂŒgige, unbĂŒrokratische UnterstĂŒtzung; AntrĂ€ge sind online bis Ende Januar möglich. Damit setzt der Kreis einen entsprechenden Beschluss seines Kreistags um.

🧭 Rechtsgrundlage und Budget: Die Förderrichtlinie ist zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Grundlage ist ein Mehrheitsbeschluss des Kreistags vom 29. September 2025, nach dem aus dem SparkassenĂŒberschuss gezielt in die Kinder- und Jugendarbeit investiert wird. Das Bruttobudget belĂ€uft sich auf 59.400,06 Euro; nach Steuern und SolidaritĂ€tszuschlag stehen 50.000 Euro zur Vergabe bereit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefördert wird im Haushaltsjahr 2026 nach pflichtgemĂ€ĂŸem Ermessen.

⚙ Ziel und Verfahren: Das Verfahren ist auf PraktikabilitĂ€t angelegt. Die Vergabe kleiner BetrĂ€ge soll Vorhaben vor Ort schnell an den Start bringen und bĂŒrokratische HĂŒrden niedrig halten. PrioritĂ€ten werden ĂŒber eine vom Kreisausschuss beschlossene Liste gesetzt; die Bewilligung erfolgt per Bescheid.

đŸ‘„ Wer kann beantragen: Antragsberechtigt sind neben den in der Praxis zentralen Akteuren – Kinder- und JugendverbĂ€nde, Vereine, Jugendklubs und Gemeinden – grundsĂ€tzlich juristische Personen des privaten wie öffentlichen Rechts sowie geschĂ€ftsfĂ€hige natĂŒrliche Personen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen im Landkreis Bautzen wirken; der Sitz des TrĂ€gers muss nicht zwingend im Kreis liegen.

  • VerbĂ€nde, Vereine und Jugendklubs
  • Gemeinden im Landkreis
  • Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • GeschĂ€ftsfĂ€hige natĂŒrliche Personen

🎯 Was gefördert wird: ZuwendungsfĂ€hig sind insbesondere Maßnahmen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, Projekte der Beteiligung junger Menschen sowie soziale, kulturelle oder sportliche AktivitĂ€ten. Ebenfalls möglich sind geringwertige Anschaffungen fĂŒr Jugendgruppen und -rĂ€ume, Veranstaltungen, Workshops und Ferienangebote sowie die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter. BerĂŒcksichtigt werden zudem Formate zum deutsch-sorbischen Austausch und Projekte zur StĂ€rkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders.

  • Offene und verbandliche Jugendarbeit
  • Beteiligungsprojekte junger Menschen
  • Soziale, kulturelle und sportliche AktivitĂ€ten
  • Geringwertige Anschaffungen fĂŒr Jugendgruppen und -rĂ€ume
  • Veranstaltungen, Workshops, Ferienangebote
  • Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter
  • Deutsch-sorbischer Austausch
  • Projekte zur StĂ€rkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders

đŸš« Grenzen und AusschlĂŒsse: Die Förderung ist nachrangig, wenn andere Programme greifen. Ausgeschlossen sind direkte Zahlungen wie AufwandsentschĂ€digungen oder Honorare an Ehrenamtliche, ebenso parteipolitische Zwecke oder Vorhaben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pro Antragsteller und Projekt ist jeweils nur ein Antrag zulĂ€ssig; die maximale Fördersumme betrĂ€gt 2.500 Euro.

  • Nachrangigkeit gegenĂŒber anderen Förderprogrammen
  • Keine AufwandsentschĂ€digungen oder Honorare an Ehrenamtliche
  • Keine parteipolitischen Zwecke oder verfassungsfeindlichen Vorhaben
  • Nur ein Antrag je Antragsteller und Projekt
  • Maximal 2.500 Euro pro Antrag

📝 Bewilligung und Nachweis: Über die Reihenfolge der Förderung entscheidet der Kreisausschuss anhand einer PrioritĂ€tenliste; die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Der Verwendungsnachweis kann als einfache Belegliste bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.

📌 Einordnung und Wirkung: Der Fonds ist klein, aber zielgerichtet. Er stĂ€rkt lokale Strukturen dort, wo ĂŒberschaubare BetrĂ€ge Wirkung entfalten. Die klare Fristsetzung, der Fokus auf PraktikabilitĂ€t und die definierte Ausschlussliste sprechen fĂŒr haushalterische Disziplin. Entscheidend wird sein, dass die TrĂ€ger vor Ort zĂŒgig belastbare, gemeinwohlorientierte Projekte einreichen – und die Verwaltung die zugesagte Schlankheit der Verfahren einlöst.

đŸ—šïž Kommentar der Redaktion: Der Ansatz ist richtig und maßvoll: ÜberschĂŒsse werden in konkrete Jugendarbeit vor Ort gelenkt. Kleine, klare BetrĂ€ge erzwingen PrioritĂ€ten und mindern Streuverluste. Wichtig ist, dass Nachrangigkeit strikt gilt und keine Doppelstrukturen finanziert werden. Die Ausschlussliste muss konsequent durchgesetzt, die Verwendung eng kontrolliert werden. Wer schnell tragfĂ€hige Projekte vorlegt und Verantwortung zeigt, sollte zum Zug kommen; Symbolpolitik darf keinen Euro binden.

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