đ° Programmstart: Der Landkreis Bautzen stellt 50.000 Euro fĂŒr neue Kinder- und Jugendprojekte bereit. Die Mittel stammen aus dem JahresĂŒberschuss der Kreissparkasse und werden als Kleinstförderungen von bis zu 2.500 Euro pro Antrag vergeben. Ziel ist eine zĂŒgige, unbĂŒrokratische UnterstĂŒtzung; AntrĂ€ge sind online bis Ende Januar möglich. Damit setzt der Kreis einen entsprechenden Beschluss seines Kreistags um.
đ§ Rechtsgrundlage und Budget: Die Förderrichtlinie ist zum 1. Dezember 2025 in Kraft getreten. Grundlage ist ein Mehrheitsbeschluss des Kreistags vom 29. September 2025, nach dem aus dem SparkassenĂŒberschuss gezielt in die Kinder- und Jugendarbeit investiert wird. Das Bruttobudget belĂ€uft sich auf 59.400,06 Euro; nach Steuern und SolidaritĂ€tszuschlag stehen 50.000 Euro zur Vergabe bereit. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; gefördert wird im Haushaltsjahr 2026 nach pflichtgemĂ€Ăem Ermessen.
âïž Ziel und Verfahren: Das Verfahren ist auf PraktikabilitĂ€t angelegt. Die Vergabe kleiner BetrĂ€ge soll Vorhaben vor Ort schnell an den Start bringen und bĂŒrokratische HĂŒrden niedrig halten. PrioritĂ€ten werden ĂŒber eine vom Kreisausschuss beschlossene Liste gesetzt; die Bewilligung erfolgt per Bescheid.
đ„ Wer kann beantragen: Antragsberechtigt sind neben den in der Praxis zentralen Akteuren â Kinder- und JugendverbĂ€nde, Vereine, Jugendklubs und Gemeinden â grundsĂ€tzlich juristische Personen des privaten wie öffentlichen Rechts sowie geschĂ€ftsfĂ€hige natĂŒrliche Personen. Entscheidend ist, dass die MaĂnahmen im Landkreis Bautzen wirken; der Sitz des TrĂ€gers muss nicht zwingend im Kreis liegen.
- VerbÀnde, Vereine und Jugendklubs
- Gemeinden im Landkreis
- Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
- GeschĂ€ftsfĂ€hige natĂŒrliche Personen
đŻ Was gefördert wird: ZuwendungsfĂ€hig sind insbesondere MaĂnahmen der offenen und verbandlichen Jugendarbeit, Projekte der Beteiligung junger Menschen sowie soziale, kulturelle oder sportliche AktivitĂ€ten. Ebenfalls möglich sind geringwertige Anschaffungen fĂŒr Jugendgruppen und -rĂ€ume, Veranstaltungen, Workshops und Ferienangebote sowie die Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter. BerĂŒcksichtigt werden zudem Formate zum deutsch-sorbischen Austausch und Projekte zur StĂ€rkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders.
- Offene und verbandliche Jugendarbeit
- Beteiligungsprojekte junger Menschen
- Soziale, kulturelle und sportliche AktivitÀten
- Geringwertige Anschaffungen fĂŒr Jugendgruppen und -rĂ€ume
- Veranstaltungen, Workshops, Ferienangebote
- Qualifizierung ehrenamtlicher Jugendleiter
- Deutsch-sorbischer Austausch
- Projekte zur StÀrkung demokratischer Kultur und eines respektvollen Miteinanders
đ« Grenzen und AusschlĂŒsse: Die Förderung ist nachrangig, wenn andere Programme greifen. Ausgeschlossen sind direkte Zahlungen wie AufwandsentschĂ€digungen oder Honorare an Ehrenamtliche, ebenso parteipolitische Zwecke oder Vorhaben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Pro Antragsteller und Projekt ist jeweils nur ein Antrag zulĂ€ssig; die maximale Fördersumme betrĂ€gt 2.500 Euro.
- Nachrangigkeit gegenĂŒber anderen Förderprogrammen
- Keine AufwandsentschÀdigungen oder Honorare an Ehrenamtliche
- Keine parteipolitischen Zwecke oder verfassungsfeindlichen Vorhaben
- Nur ein Antrag je Antragsteller und Projekt
- Maximal 2.500 Euro pro Antrag
đ Bewilligung und Nachweis: Ăber die Reihenfolge der Förderung entscheidet der Kreisausschuss anhand einer PrioritĂ€tenliste; die Bewilligung erfolgt per Bescheid. Die Mittel sind bis zum 31. Dezember 2026 zu verwenden. Der Verwendungsnachweis kann als einfache Belegliste bis zum 31. Januar 2027 eingereicht werden.
đ Einordnung und Wirkung: Der Fonds ist klein, aber zielgerichtet. Er stĂ€rkt lokale Strukturen dort, wo ĂŒberschaubare BetrĂ€ge Wirkung entfalten. Die klare Fristsetzung, der Fokus auf PraktikabilitĂ€t und die definierte Ausschlussliste sprechen fĂŒr haushalterische Disziplin. Entscheidend wird sein, dass die TrĂ€ger vor Ort zĂŒgig belastbare, gemeinwohlorientierte Projekte einreichen â und die Verwaltung die zugesagte Schlankheit der Verfahren einlöst.
đšïž Kommentar der Redaktion: Der Ansatz ist richtig und maĂvoll: ĂberschĂŒsse werden in konkrete Jugendarbeit vor Ort gelenkt. Kleine, klare BetrĂ€ge erzwingen PrioritĂ€ten und mindern Streuverluste. Wichtig ist, dass Nachrangigkeit strikt gilt und keine Doppelstrukturen finanziert werden. Die Ausschlussliste muss konsequent durchgesetzt, die Verwendung eng kontrolliert werden. Wer schnell tragfĂ€hige Projekte vorlegt und Verantwortung zeigt, sollte zum Zug kommen; Symbolpolitik darf keinen Euro binden.


