📰 Prozessauftakt in Görlitz Am 1. Dezember 2025 beginnt vor dem Landgericht Görlitz der Prozess gegen einen 23-jährigen syrischen Staatsangehörigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, in mehr als 30 Fällen Drogen an Minderjährige verkauft zu haben. Die Unschuldsvermutung gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
⚖️ Schwere Vorwürfe und gewerbsmäßiger Handel Die Anklage stützt sich auf mehr als 30 Einzelfälle, in denen der Mann Rauschgift an Minderjährige veräußert haben soll. Die Strafverfolgungsbehörden sehen ein planmäßiges, auf Gewinnerzielung ausgerichtetes Vorgehen und sprechen von gewerbsmäßigem Handel.
🔎 Ermittlungen und sichergestellte Betäubungsmittel Die Ermittlungen führten zu einer Durchsuchung seines Fahrzeugs und seiner Wohnung. Dabei stellten die Beamten verschiedene Betäubungsmittel sicher:
- Marihuana
- Kokain
- Crystal
- rund 300 Tabletten Tramadol, ein rezeptpflichtiges Schmerzmittel aus der Gruppe der Opioide
📚 Rechtlicher Rahmen Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Rauschgiftkriminalität zählt zu den Kernaufgaben des Rechtsstaats. Das Betäubungsmittelgesetz sieht bei der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige durch über 21-Jährige harte Strafen vor. Nach § 29a BtMG ist hierfür eine Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr vorgesehen. Vergehen, die Minderjährige betreffen, werden in der Regel besonders streng geahndet; der Gesetzgeber setzt damit deutliche Grenzen gegenüber einer gezielten Ansprache junger Menschen durch Dealer.
🧑⚖️ Beginn der Beweisaufnahme Der Prozessauftakt markiert den Beginn der Beweisaufnahme. Ob es bei den Vorwürfen bleibt, muss die Hauptverhandlung zeigen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
🛡️ Bedeutung für Jugend- und Innenschutz Der Fall berührt zwei sensible Felder: Jugend- und Innenschutz. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, ginge es um ein bewusstes Ausnutzen der Schutzbedürftigkeit Minderjähriger. Ein konsequentes Urteil wäre in diesem Fall ein wichtiges Signal. Zugleich ist Aufgabe des Gerichts, die Schuldfrage rechtsstaatlich, transparent und zügig zu klären.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer Minderjährige mit Rauschgift in Berührung bringt, überschreitet eine rote Linie. Sollte sich der Tatvorwurf bestätigen, braucht es ein spürbares, abschreckendes Urteil, das den Schutz von Kindern und Jugendlichen kompromisslos in den Mittelpunkt stellt. Der Rechtsstaat muss klare Grenzen nicht nur formulieren, sondern auch durchsetzen – ohne falsche Nachsicht und ohne Deals zulasten des Opferschutzes. Zugleich gilt die Unschuldsvermutung; die Beweise sind nüchtern zu prüfen. Konsequenz und Transparenz sind hier keine Gegensätze, sondern Pflicht.


