🐔 Newcastle-Ausbruch in der Lausitz: 90.000 Legehennen müssen getötet werden

🚨 Ausbruch bestätigt In der Lausitz ist die hochansteckende Newcastle-Krankheit nachweislich aufgetreten. Betroffen ist ein Legehennenbetrieb im brandenburgischen Landkreis Spree-Neiße. Die Behörden richten Schutz- und Überwachungszonen mit einem Radius von bis zu zehn Kilometern ein und rufen Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit sowie zur umgehenden Meldung verdächtiger Verluste auf. Stand der Meldung: 6. März 2026, 16:55 Uhr.

📍 Spree-Neiße Legehennenbetrieb Die Tierseuche wurde in einem Legehennenbetrieb bestätigt; seuchenrechtliche Maßnahmen greifen. Infolgedessen ist die Tötung von etwa 90.000 Tieren angeordnet, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.

⚠️ Dahme-Spreewald betroffen Im Landkreis Dahme-Spreewald verzeichnete ein Kleinsthalter innerhalb kürzester Zeit massive Verluste; nahezu der gesamte Bestand starb. Auch dieses Areal ist in die Schutz- und Überwachungsmaßnahmen einbezogen.

🛑 Sperrzonen und Auflagen Um die betroffenen Betriebe wurden Schutz- und Überwachungszonen mit bis zu zehn Kilometern Radius eingerichtet. Innerhalb dieser Zonen gelten strenge Tierverkehrs- und Hygieneregeln, die strikt einzuhalten sind.

📣 Appell an Geflügelhalter Die Veterinärämter bitten, Bestände eng zu kontrollieren und auffällige Verluste sofort anzuzeigen. Erhöhte Wachsamkeit und umgehende Meldungen sind entscheidend für die Eindämmung.

ℹ️ Hintergrund zur Newcastle-Krankheit Die Newcastle-Krankheit, fachsprachlich auch „atypische Geflügelpest“, betrifft vor allem Hühner und Puten und kann in Beständen rasch zu hohen Verlusten führen.

🧪 Virologische Lageeinschätzung des FLI Nach Angaben des nationalen Referenzlabors, des Friedrich-Loeffler-Instituts, wurden im Februar 2026 nach rund 30-jähriger Pause wieder mehrere Ausbrüche in Deutschland bestätigt. Die aktuellen Erreger sind virologisch als Genotyp VII.1.1 charakterisiert, der derzeit vermehrt in Teilen Osteuropas vorkommt.

🛡️ Impfpflicht und Biosicherheit Das Friedrich-Loeffler-Institut mahnt die konsequente Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen an und erinnert daran, dass in Deutschland eine regelmäßige Pflichtimpfung gegen Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenbeständen gilt – ausdrücklich auch für Kleinsthaltungen. Gefordert ist überprüfbare Impf- und Biosicherheits-Compliance.

👤 Auswirkungen auf den Menschen Für den Menschen gilt das Virus nach derzeitigem Kenntnisstand als ungefährlich. In seltenen Fällen kann bei direktem, engem Kontakt mit erkranktem Geflügel eine Bindehautentzündung auftreten; eine Gefährdung der Allgemeinbevölkerung besteht nicht.

📈 Gesamtlage und Risiken Vor dem Hintergrund weiterer Nachweise in Deutschland und der parallel anhaltenden Gefährdungslage durch aviäre Influenza stuft das Friedrich-Loeffler-Institut die Gesamtsituation für Geflügelhaltungen als erhöht ein.

🧭 Fazit und nächste Schritte Der bestätigte Ausbruch in der Lausitz ist ein ernstes Signal für die Geflügelwirtschaft der Region. Entscheidend sind jetzt zügige Keulungen in betroffenen Beständen, die strikte Einhaltung der Sperrzonenauflagen und lückenlose Meldedisziplin – flankiert von überprüfter Impf- und Biosicherheits-Compliance auch in kleinsten Haltungen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Ausbruch verlangt nüchternes, entschlossenes Handeln: Die Regeln sind nicht verhandelbar und müssen ohne Ausnahme durchgesetzt werden. Wo Impfung, Hygiene oder Meldungen versäumt werden, braucht es konsequente behördliche Schritte. Die geringe Relevanz für den Menschen ist kein Freifahrtschein für Nachlässigkeit in den Ställen. Maßstab sind der Schutz der Tiergesundheit, die Stabilität der Betriebe und die regionale Wertschöpfung. Wer jetzt schnell, rechtskonform und präventiv agiert, begrenzt Schäden – alles andere ist fahrlässig.

Quelle: Externe Quelle

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