🚑 Oberland-Notfallversorgung unter Druck: Fraktion fordert Moratorium für Klinik-Ebersbach-Umbau

📰 Streit um Akutversorgung im Oberland Im Oberland spitzt sich der Konflikt um die medizinische Akutversorgung zu. Am 27. Februar 2026 bekräftigte die Kreistagsfraktion BSW/FWZ ihre Kritik an Landrat Stephan Meyer und legte einen Eilantrag vor, sämtliche Strukturmaßnahmen am Standort Ebersbach vorerst auszusetzen. Die Fraktion spricht von einer „lückenhaften und ausweichenden“ Reaktion des Landrats auf jüngste Vorgänge.

🚑 Vorfall im Klinikum Ebersbach Auslöser ist ein Vorfall vom 10. Februar 2026 im Klinikum Ebersbach, bei dem eine Notfallpatientin reanimiert werden musste. Im Raum steht die Frage, ob Notfälle wegen Kapazitätsengpässen abgewiesen wurden. Der betroffene Einzelfall steht im Zentrum der Debatte.

📄 Kern des Eilantrags Der Eilantrag verlangt ein sofortiges Moratorium. Herzkatheterlabor und Intensivkapazitäten sollen am Standort Ebersbach gesichert bleiben, bis ein unabhängiges Gutachten die reale Versorgungslage bewertet. Erst nach einer belastbaren Bestandsaufnahme sollen Strukturentscheidungen getroffen werden.

  • Moratorium für sämtliche Strukturmaßnahmen am Standort Ebersbach.
  • Sicherung des Herzkatheterlabors.
  • Sicherung der Intensivkapazitäten.
  • Unabhängiges Gutachten zur realen Versorgungslage.

📊 Transparenz und Datenlage Die Fraktion moniert fehlende belastbare Zahlen zu Klinik-Abmeldungen und kritisiert das Fehlen eines transparenten Meldesystems. Ohne valide Daten lasse sich die tatsächliche Notfallversorgung nicht verlässlich bewerten. Gefordert sind klare Verantwortlichkeiten, nachvollziehbare Prozesse und transparente Dokumentation.

🗣️ Reaktion des Landrats Landrat Stephan Meyer weist die Kritik zurück und spricht von „Stimmungsmache“. Er verweist auf ein Missverständnis eines Rettungsassistenten und kündigt an, den betroffenen Einzelfall intern auszuwerten. Eine öffentliche Aufarbeitung über Medien oder offene Briefe lehnt er ab.

⚖️ Ordnungspolitische Abwägung Solange unklar ist, ob Kapazitätsengpässe zu Abweisungen führen, ist ein befristetes Moratorium ordnungspolitisch nachvollziehbar. Der Landrat steht in der Pflicht, zügig ein transparentes Meldewesen und eine unabhängige Bestandsaufnahme vorzulegen. Erst wenn Zahlen, Prozesse und Zuständigkeiten offengelegt sind, lässt sich seriös über Effizienz, Qualität und die künftige Aufstellung des Standorts Ebersbach entscheiden.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Notfallversorgung im ländlichen Raum ist Kern staatlicher Daseinsvorsorge und duldet keine Experimente. Bis belastbare Fakten vorliegen, hat jede Strukturmaßnahme zu ruhen; eine nüchterne Bestandsaufnahme durch ein unabhängiges Gutachten ist der einzig vertretbare Weg. Führung bedeutet jetzt, Klarheit zu schaffen, nicht Schlagabtausch über Medien zu betreiben. Der Landrat muss ein transparentes Meldewesen vorlegen und damit Verlässlichkeit herstellen, die Fraktion ihrerseits auf Polemik verzichten und den geordneten Prozess ermöglichen. Wer Verantwortung trägt, hat zuerst die Versorgungssicherheit zu garantieren und erst danach an Strukturen zu drehen.

Quelle: Externe Quelle

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