📰 Überblick Im thüringischen Landkreis Nordhausen sorgt seit Anfang November 2025 ein Pilotprojekt für scharfe Kontroversen: Unter 25‑Jährige ohne abgeschlossene Ausbildung, die Bürgergeld beziehen, sollen bis zu 40 Stunden pro Woche gemeinnützig arbeiten – vergütet mit 1,20 Euro pro Stunde zusätzlich zum Regelsatz. Bei Weigerung drohen Leistungskürzungen. Befürworter sprechen von notwendiger Aktivierung, Kritiker von Ausbeutung. Der SPD‑Landrat Matthias Jendricke rechtfertigt das Vorgehen mit dem Ziel, junge Menschen „wachzurütteln“. Rund 60 Betroffene wurden zunächst erfasst.
🧭 Politischer Hintergrund Das Projekt folgt dem konservativen Leitmotiv Fördern durch Fordern. Politisch wird die Maßnahme als Rückkehr zu Alltagsstruktur, Pünktlichkeit und Arbeitsethos begründet. Sie adressiert ausdrücklich Verbindlichkeit und Eigenverantwortung als Voraussetzungen für einen Einstieg in Ausbildung und Beschäftigung.
🛠️ Einsatzstellen und Vergütung Der Kreis setzt Teilnehmer in Werkstätten gemeinnütziger Träger, beim Bauhof oder in der Grünpflege ein. Die 1,20 Euro pro Stunde gelten als Zusatzleistung zum Bürgergeld und nicht als regulärer Lohn; das Mindestlohnsystem greift hier daher nicht. Der symbolische Satz steht im Zentrum der Debatte um Zumutbarkeit und Fairness.
🕵️ Umsetzung und Kontrolle Auslöser der aktuellen Debatte war die öffentliche Ankündigung des Landrats Anfang November 2025, die Arbeitspflicht für die eng definierte Zielgruppe sofort umzusetzen. Kommunale Einsatzstellen wurden vorbereitet, das Ordnungs‑ bzw. Vollzugsamt kontrolliert Teilnahme und Erscheinen. Bei Nichterscheinen sieht das Konzept gestufte Kürzungen des Bürgergeldes vor. Jendricke betont, man wolle „nicht nur treten, sondern auch unterstützen“.
⚖️ Befürworter und Kritik Unterstützer verweisen auf notwendige Aktivierung, klare Tagesstruktur und den Anspruch, junge Erwachsene nicht im Transferbezug verharren zu lassen. Gegner halten dagegen, dass gemeinnützige Arbeiten in Vollzeit zu 1,20 Euro pro Stunde die Grenze legitimer Aktivierung überschreiten. Sie kritisieren den extrem niedrigen Taschengeld‑Ansatz und den Sanktionsdruck, der aus ihrer Sicht das Risiko sozialer Verwerfungen erhöht. Kritiker fordern daher eine sorgfältige rechtliche und gesellschaftliche Überprüfung.
🧪 Offene Fragen Wenn Aktivierung mehr sein soll als bloßer Druck, braucht es rechtsfeste Verfahren, flankierende Qualifizierung und eine transparente Evaluation der Wirkungen auf Ausbildungseinstiege und Beschäftigungsfähigkeit. Zentral sind belastbare Kriterien zur Wirksamkeit und klare Zuständigkeiten bei Kontrolle und Unterstützung. Ohne diese Elemente droht das Vorhaben an der Legitimität zu verlieren.
📅 Ausblick Stand Februar 2026 bleibt das Modell ein Lackmustest: Gelingt der Übergang in reguläre Arbeit, gewinnt die Idee an Legitimität; mehren sich hingegen soziale Verwerfungen, steht der Vorwurf der Ausbeutung im Raum. Bis dahin prägt die Auseinandersetzung zwischen Ordnungspolitik und Gerechtigkeitsfragen die Debatte in Nordhausen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Ordnung braucht Verbindlichkeit: Wer staatliche Leistungen erhält, muss eine zumutbare Gegenleistung erbringen. Der Ansatz Fördern durch Fordern ist richtig, weil er Alltagsstruktur, Pünktlichkeit und Arbeitsethos einfordert. Die 1,20 Euro sind als Signal zu verstehen, nicht als Lohnersatz; entscheidend ist, dass Kontrolle, Unterstützung und Qualifizierung strikt umgesetzt werden. Härte bei Sanktionen ist gerechtfertigt, wenn zugleich tragfähige Wege in Ausbildung und Arbeit eröffnet werden. Scheitert der Übergang in reguläre Beschäftigung, muss nachgeschärft werden – nicht das Prinzip, sondern die Umsetzung.
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