đ° Breit angelegte Durchsuchungen in Sachsen Polizei und Staatsanwaltschaft haben am 25. Februar 2026 zeitgleich im Raum Chemnitz und in Leipzig Wohnungen und weitere Objekte durchsucht. Im Fokus stehen insgesamt 40 Beschuldigte im Alter von 11 bis 72 Jahren. Zahlreiche Mobiltelefone, Computer und weitere Speichermedien wurden sichergestellt, Festnahmen erfolgten nicht. Die Auswertung der Beweismittel ĂŒbernimmt die digitale Forensik der Polizei.
âïž Rechtsgrundlage und TatvorwĂŒrfe Die MaĂnahmen richten sich unter anderem gegen VerdĂ€chtige wegen des Erwerbs und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte sowie wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs von Kindern. Die koordinierten EinsĂ€tze basieren auf richterlichen Durchsuchungs- und BeschlagnahmebeschlĂŒssen. Die sichergestellten DatentrĂ€ger werden im Anschluss durch Spezialisten ausgewertet, ein Verfahren, das nach Angaben der Polizei Zeit in Anspruch nimmt.
đ Durchsuchungen im Raum Chemnitz Im Raum Chemnitz durchsuchten Ermittler die RĂ€umlichkeiten von 21 Personen. Sichergestellt wurden mehr als 40 Mobiltelefone und Computer sowie ĂŒber 100 weitere Speichermedien. Festnahmen gab es zunĂ€chst nicht. Die Ermittlungen erstrecken sich ĂŒber ein breites Altersspektrum der Beschuldigten.
đïž Einsatz in Leipzig In Leipzig setzten KrĂ€fte der Kriminalpolizeiinspektion und der Bereitschaftspolizei zwischen 06:00 und 11:00 Uhr richterliche BeschlĂŒsse an 20 Orten durch. Die Staatsanwaltschaft ermittelt dort gegen 19 mĂ€nnliche Beschuldigte im Alter von 16 bis 72 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie des Erwerbs und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischer Inhalte. Beschlagnahmt wurden ĂŒber 80 DatentrĂ€ger, vorwiegend Smartphones, Tablets, Laptops und PCs. Festnahmen blieben aus.
đ» Digitale Forensik und weiteres Vorgehen Die gesicherten Mobiltelefone, Computer und Speichermedien werden nun durch die digitale Forensik der Polizei ausgewertet. Ziel ist es, belastbare Beweise zu sichern und Verdachtsmomente zu verifizieren. Angesichts der Datenmengen ist mit einem zeitaufwendigen Verfahren zu rechnen. Ăber weitere MaĂnahmen wird auf Grundlage der Auswertung entschieden.
đ Einordnung und rechtliche Hinweise Der Einsatz unterstreicht den entschlossenen Kurs der Ermittlungsbehörden gegen sexualisierte Gewalt an Kindern im digitalen Raum und die wachsende Bedeutung aufwendiger IT-Forensik. Zugleich gilt: FĂŒr alle Beschuldigten besteht die Unschuldsvermutung, bis Gerichte rechtskrĂ€ftig entschieden haben. Die nun anstehende Auswertung der umfangreichen DatenbestĂ€nde wird zeigen, ob sich der Verdacht erhĂ€rtet und weitere Schritte folgen.
đšïž Kommentar der Redaktion Der Staat muss den digitalen Raum entschieden schĂŒtzen und konsequent durchgreifen, wenn es um sexualisierte Gewalt gegen Kinder geht. Solche koordinierten Durchsuchungen sind richtig und notwendig, weil nur so Beweise gesichert und TĂ€ter, sofern sich der Verdacht bestĂ€tigt, zur Verantwortung gezogen werden können. Gleichzeitig ist die Unschuldsvermutung zu achten; Vorverurteilungen sind fehl am Platz. Die digitale Forensik braucht ausreichende Ressourcen, klare PrioritĂ€ten und zĂŒgige Verfahren, damit aus Technik kein Schutzschild fĂŒr KriminalitĂ€t wird. Wo Normen LĂŒcken lassen, muss der Gesetzgeber nachschĂ€rfen â zum Schutz der SchwĂ€chsten und zur StĂ€rkung der AutoritĂ€t des Rechts.
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