DAS NEUSTE

⚖️ Jugendstrafe nach Gift- und Sprengstoff-Experimenten: Urteil gegen 17-Jährigen aus Zeithain

📰 Urteil in Riesa Das Amtsgericht Riesa hat einen 17-Jährigen aus Zeithain wegen Herstellung und Besitzes einer biologischen Waffe sowie wegen unerlaubten Umgangs mit explosiven Stoffen schuldig gesprochen. Verhängt wurde eine Jugendstrafe ohne Haft; außerdem muss der Jugendliche an einem sozialen Trainingskurs teilnehmen. Er hatte gestanden, eine hochtoxische Mischung aus Ricin und Aconitin erzeugt und aus im Internet bestellten Chemikalien Böller gebaut zu haben. Hinweise auf eine Fremd- oder Selbstschädigungsabsicht sahen weder Staatsanwaltschaft noch Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; das Verfahren fand aufgrund des Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

🧪 Labor im Elternhaus Nach Angaben der sächsischen Justiz richtete der damals 16-Jährige im Dachgeschoss des Elternhauses ein Labor ein. Kurz vor dem 19. Dezember 2024 stellte er drei Ampullen eines Gemischs aus Aconitin und Ricin her und lagerte diese kühl. Als Motiv nannte er in seinem Geständnis wissenschaftlich‑experimentelles Interesse.

💥 Blitzknallsätze im privaten Umfeld Zwischen Januar und November 2024 fertigte der Jugendliche in 13 Fällen sogenannte Blitzknallsätze und zündete diese teils im häuslichen Umfeld. Auch diese Handlungen ordnete er seinem experimentellen Interesse zu.

⚖️ Anklage und Verfahren Die Staatsanwaltschaft Dresden erhob am 28. November 2025 Anklage vor dem Jugendschöffengericht in Riesa. Die Verhandlung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, wie es bei Verfahren gegen Heranwachsende üblich ist.

🧾 Begründung des Gerichts Das Gericht folgte im Wesentlichen dem Antrag der Staatsanwaltschaft und sah den Jugendlichen nicht als gefährlich an. Maßgeblich waren das Geständnis, fehlende Anhaltspunkte für eine Fremd‑ oder Selbstschädigungsabsicht sowie das jugendtypische Experimentiermotiv. Deshalb blieb es bei einer erzieherischen Sanktion anstelle einer Freiheitsstrafe.

🛡️ Rechtliche Einordnung Der Schuldspruch betont die strafrechtliche Relevanz des Umgangs mit Ricin, das als biologische Waffe dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfällt. Auch der Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen ist strafbar, selbst wenn diese als „Böller“ im privaten Umfeld getestet werden.

🧭 Lehren aus dem Fall Der Fall zeigt, wie schmal die Grenze zwischen jugendlichem Forscherdrang und erheblicher Gefährdungslage ist. Der Staat reagiert mit klarer Ahndung, setzt bei Heranwachsenden jedoch vorrangig auf erzieherische Maßnahmen. Dieser Ansatz sendet generalpräventive Signale und ermöglicht zugleich individuelle Resozialisierung. Zugleich bleibt es Aufgabe von Elternhaus, Schule und Behörden, experimentelles Interesse frühzeitig in sichere Bahnen zu lenken und den unkontrollierten Zugang zu gefährlichen Stoffen konsequent zu unterbinden.

🗨️ Kommentar der Redaktion Wer mit hochtoxischen Substanzen und explosionsgefährlichen Stoffen hantiert, überschreitet eine rote Linie der öffentlichen Sicherheit, auch ohne konkrete Schädigungsabsicht. Die Entscheidung für eine erzieherische Sanktion ist vertretbar, doch sie muss mit konsequenter Aufsicht und klaren Grenzen einhergehen. Eine romantisierte Lesart jugendlichen Forscherdrangs verbietet sich, wenn Risiken dieser Größenordnung im Spiel sind. Elternhaus, Schulen und Behörden sind gefordert, früher und strenger hinzusehen und Zugänge zu gefährlichen Stoffen nachdrücklich zu unterbinden. Freiheit im Experiment endet dort, wo Leben und Gesundheit anderer auch nur potenziell bedroht werden.

Quelle: Externe Quelle

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