📰 Überblick Sachsen wird immer häufiger unfreiwilliger Nachlassverwalter: 1.262 Erbfälle fielen 2025 an den Freistaat. Einnahmen von knapp 7,9 Millionen Euro standen hohen Abwicklungskosten gegenüber; am Ende strebt die Verwaltung eine schwarze Null an. Der Spannungsbogen reicht von Urheberrechten am DDR-Kultlied „Am Fenster“ bis zu problematischen Industrieflächen – das zeigt eine neue Übersicht des Zentralen Flächenmanagements (ZFM).
⚖️ Rechtsrahmen Rechtsgrundlage ist § 1936 BGB: Fehlen Verwandte, Ehe- oder Lebenspartner, erbt das Bundesland des letzten Wohnsitzes – im Zweifel der Bund. Der Staat wird damit zum Noterben, um herrenlose Nachlässe zu verhindern. Dieses Erbrecht ist kein fiskalisches Privileg, sondern ordnungspolitische Pflicht – häufig verbunden mit Auflagen, Haftungsfragen und Verkehrssicherung.
💶 Finanzlage und Personal Aus Fiskalerbschaften flossen 2025 rund 7,9 Millionen Euro, 2024 waren es etwa 8,7 Millionen. Personal- und Sachkosten summierten sich zuletzt auf nahezu 5 Millionen Euro. 22 Bedienstete wickeln die Fälle im Fachbereich Fiskalerbschaften ab. Zielgröße bleibt ein Ergebnis ohne Verlust zulasten des Steuerzahlers.
🏚️ Was tatsächlich anfällt Geerbt werden Häuser, Garagen, Hofstellen, Gärten, Gewerbeimmobilien und landwirtschaftliche Flächen – vielfach mit Grundpfandrechten belastet oder baulich heruntergewirtschaftet, teils auch außerhalb Sachsens gelegen. Kompliziert wird es, wenn unbekannte Miteigentümer hinzukommen.
- Häuser und Garagen
- Hofstellen und Gärten
- Gewerbeimmobilien
- Landwirtschaftliche Flächen
🏭 Altstandort als Belastung Ein ehemaliges Faserplattenwerk steht im sächsischen Altlastenkataster. Untersuchungen laufen; allein die Beseitigung oberirdisch abgelagerter Schadstoffe ist laut Gutachten mit 2,5 Millionen Euro veranschlagt. Wegen Überschuldung des Nachlasses läuft seit Jahren ein Insolvenzverfahren. Solche Fälle zeigen, dass staatliches Erben häufig Umwelt- und Sanierungsrisiken statt Werte birgt.
💍 Werte im Kleinen Immer wieder taucht Schmuck auf, der über Auktionshäuser oder Edelmetallhändler veräußert wird. Trotz hoher Edelmetallpreise bleiben herausragende Wertsachen die Ausnahme; die erhofften Sondereffekte für die Landeskasse materialisieren sich selten.
🎼 Sonderfall Kulturrecht Nach dem Tod der Lyrikerin Hildegard Maria Rauchfuß im Mai 2000 fiel ihr Nachlass – einschließlich der Tantiemen aus dem City-Hit „Am Fenster“ – 2002 zunächst an den Freistaat. Weil erbrechtliche Ansprüche bis zu 30 Jahre geltend gemacht werden können, blieb es ein Erbe auf Widerruf. Später ermittelte ein Büro entfernte Angehörige; Sachsen zahlte rund 161.000 Euro an Tantiemen an die rechtmäßigen Erben aus. Das illustriert, wie vorläufig staatliches Erben sein kann – und warum Einnahmen nicht vorschnell verplant werden sollten.
📊 Bilanz und Ausblick Sachsens Bilanz als Noterbe ist ernüchternd: Viel Arbeit, rechtliche Komplexität und erhebliche Folgekosten stehen wenigen werthaltigen Nachlässen gegenüber. Die Verwaltung handelt pflichtgemäß und vorsichtig – richtig so, denn Sanierungs- und Haftungsrisiken können die öffentliche Hand langfristig binden. Für einen soliden Umgang mit Fiskalerbschaften braucht es weiterhin strikte Kostenkontrolle, zügige Verwertung unbelasteter Vermögenswerte und klare Priorisierung beim Umgang mit Problemimmobilien. Bürger sind gut beraten, durch Testament und Nachlassordnung vorzubeugen – damit Werte gesichert und Lasten nicht unnötig sozialisiert werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Staat ist in Fiskalerbschaften Treuhänder, nicht Schatzsucher; die schwarze Null ist Mindestmaß, nicht Verhandlungsmasse. Wer die öffentliche Hand mit Problemimmobilien und Altlasten bindet, gefährdet Kernaufgaben – deshalb braucht es eiserne Kostenkontrolle und konsequente Verwertung unbelasteter Vermögenswerte. „Erbe auf Widerruf“ mahnt zur Demut: Einnahmen dürfen nicht verfrühstückt werden. Bürgerliche Vorsorge durch Testament ist Ausdruck von Verantwortung; wer das unterlässt, lädt Kosten auf die Allgemeinheit. Ordnungspolitisch gilt: Pflicht vor Wunschdenken, Risiken strikt begrenzen.
Quelle: Externe Quelle


