DAS NEUSTE

🛑 Sachsen zieht 44 Sendungen mit illegal versetzten Lebensmitteln aus dem Verkehr

📰 Überblick: Die Landesdirektion Sachsen hat im Jahr 2025 insgesamt 44 vermeintliche Lebensmittellieferungen als gefälschte Arzneimittel eingestuft und aus dem Verkehr gezogen. Betroffen waren unter anderem Honig, Kräuterpasten und Trinkschokoladen. Gemeinsam mit dem Hauptzollamt Dresden wurden die Sendungen sichergestellt.

⚠️ Gefährdung und Rechtslage: Die Behörden warnen vor erheblichen Gesundheitsgefahren, da die festgestellten Wirkstoffe in Deutschland zulassungs- und verschreibungspflichtig sind. Die Produkte wurden irreführend als Lebensmittel vermarktet und entziehen sich damit gezielt der notwendigen medizinischen Kontrolle.

🧭 Ablauf der Kontrollen: Verdächtige Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten werden zunächst vom Zoll erkannt und in Verwahrung genommen. Im nächsten Schritt prüfen Apotheker der Landesdirektion die Ware; bei Bedarf werden Labore beauftragt. Werden nicht deklarierte Arzneiwirkstoffe nachgewiesen, erfolgt die Einstufung als gefälschtes Arzneimittel und die Sicherstellung. Über eine mögliche Einleitung von Strafverfahren entscheidet anschließend die Staatsanwaltschaft.

📦 Ergebnisse der Prüfungen: Nach Behördenangaben entfielen die beanstandeten Sendungen vor allem auf sogenannte Spezialhonige, Kräuterpasten und Trinkschokoladen. In der Summe registrierte die Landesdirektion 44 Fälle: 29 Mal wurden potenzsteigernde Substanzen, 15 Mal appetitzügelnde Wirkstoffe festgestellt.

🩺 Warnung der Landesdirektion: LDS-Präsident Béla Bélafi betonte, die Produkte könnten gesundheitliche Schäden verursachen und dürften – sofern sie überhaupt zugelassen sind – nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden. Eine unkontrollierte Anwendung berge erhebliche Risiken.

🤝 Zusammenarbeit mit dem Zoll: Die enge Kooperation mit dem Hauptzollamt Dresden verhinderte die Verbreitung der Ware im Handel und sicherte das schnelle Herausziehen der Sendungen aus dem Verkehr. So wurden potenzielle Gefahrenquellen frühzeitig gestoppt.

🧠 Einordnung für Verbraucher: Der Fall unterstreicht die Notwendigkeit konsequenter Grenz- und Marktüberwachung sowie einer nüchternen Risikokommunikation gegenüber Verbrauchern. Wer im Internet oder auf Märkten vermeintlich harmlose Naturprodukte mit Leistungsversprechen erwirbt, setzt sich unkalkulierbaren Risiken aus. Im Zweifel muss Sicherheit vor Schnäppchen gehen.

🗨️ Kommentar der Redaktion: Diese Bilanz ist ein notwendiges Signal: Der Staat muss Grenzen durchsetzen und Verbraucher vor Täuschung schützen. Wer risikoreiche Ware aus Nicht-EU-Staaten bestellt, trägt Verantwortung für sein Handeln; Unwissen schützt nicht. Behörden, Zoll und Justiz haben richtig gehandelt, indem sie den Handel mit getarnten Arzneien gestoppt haben. Freiheit im Markt setzt klare Regeln und deren entschlossene Durchsetzung voraus. Sicherheit hat Vorrang vor vermeintlichen Schnäppchen.

Quelle: Externe Quelle

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Nachrichten

Folg uns

Folg uns auf Social Media

Verpasse keine News und Updates – folge uns jetzt!

Täglich aktuelle Nachrichten aus Zittau, der Oberlausitz und ganz Deutschland

Zittauer Zeitung | Echt. Lokal. Digital.