📰 Aktuelle Meldung
ℹ️ Das Krankenhaus in Ebersbach hat den Vorwurf der Kreistagsfraktion BSW/FWZ zurückgewiesen, am 10. Februar 2026 eine reanimierte Patientin abgewiesen zu haben. Statt einer Abweisung habe es sich nach Angaben des Hauses um eine sachliche Mitteilung zur Auslastung der Notaufnahme gehandelt, während die medizinische Versorgung sichergestellt blieb. Ungeachtet dessen fordert die Fraktion Aufklärung von Landrat Stephan Meyer. Öffentlich gemacht wurde der Vorgang am 17. Februar 2026.
📚 Hintergrund des Einsatzes
🧩 Auslöser des Streits ist ein Einsatz des Rettungsdienstes, bei dem eine wiederbelebte Patientin nach Ebersbach gebracht wurde. Nach Klinikangaben waren zu diesem Zeitpunkt der Schockraum und sämtliche Zimmer der Notaufnahme vollständig belegt. Die Information über erschöpfte Kapazitäten sei an den Notarzt übermittelt worden, der daraufhin das weitere Vorgehen festlegte. Die entsprechende Stellungnahme stammt von der Geschäftsführung der Managementgesellschaft Gesundheitszentrum des Landkreises Görlitz mbH und wurde über das Landratsamt an die Redaktion weitergeleitet.
🏥 Ablauf der Behandlung
🚑 Der verantwortliche Notarzt, zugleich 1. Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin in Ebersbach, entschied nach Angaben der Klinik, die Patientin unmittelbar in das Herzkatheterlabor zu leiten und anschließend auf der Intensivstation aufzunehmen. Im Anschluss kam es zu einem Gespräch zwischen einer diensthabenden Internistin und einem Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Dort sei bekräftigt worden, es habe keine Abweisung gegeben, sondern eine Kapazitätsmeldung unter laufender Notfallversorgung.
🏛️ Politische Forderungen
📄 Parallel drängt die Kreistagsfraktion BSW/FWZ auf Auskunft von Landrat Stephan Meyer zur Belegungssituation am 10. Februar. Ziel der abgeforderten Informationen ist eine nachvollziehbare Darstellung der Ressourcenlage an dem betreffenden Tag. Die Klinik verweist derweil auf die bereits kommunizierte Auslastung der Notaufnahme im Zeitpunkt des Rettungseinsatzes.
🧭 Einordnung und Ausblick
⚖️ Nach Darstellung des Hauses war die akute Behandlung gesichert; der Kern der Auseinandersetzung betrifft damit vor allem die Frage, wie Kapazitätsengpässe kommuniziert und politisch bewertet werden. Das Krankenhaus betont regelkonformes Handeln unter hoher Auslastung. Die Fraktion drängt auf Transparenz zu den verfügbaren Ressourcen am 10. Februar. Eine abschließende Klärung wird von der angeforderten Auskunft des Landratsamtes erwartet.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🛡️ Wo Notfallmedizin geleistet wird, braucht es klare Verfahren und nüchterne Kommunikation. Wenn Kapazitäten erschöpft sind, ist eine sachliche Meldung an den Notarzt richtig—entscheidend bleibt, dass die Versorgung gesichert ist, wie hier dargestellt. Zugleich hat die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse an transparenter Dokumentation der Belegung; der Landrat sollte die angeforderten Daten zügig vorlegen. Politische Zuspitzungen helfen in solchen Lagen wenig, belastbare Fakten dagegen sehr. Das Krankenhaus hat seinen Standpunkt dargelegt, nun ist die Verwaltung am Zug, die Abläufe am 10. Februar lückenlos zu erläutern.


