📰 Beschluss und Umfang
🧭 Sachsens einziges Biosphärenreservat wird zum 16. Februar 2026 um rund 2.300 Hektar erweitert. Betroffen sind Flächen in Hohendubrau, Königswartha, Kreba-Neudorf, Lohsa, Malschwitz und Spreetal; die jeweiligen Gemeinderäte haben die überarbeitete Verordnung gebilligt. Damit umfasst die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft künftig etwa 32.000 Hektar.
🏞️ Hintergrund und Bedeutung
🌿 Die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ist seit 1996 als UNESCO-Biosphärenreservat anerkannt und gilt als größtes Vogelschutzgebiet Sachsens. Sie steht beispielhaft für das Zusammenspiel von Schutz, Bewirtschaftung und Erholung. Prägend sind Flussniederungen, Dünen- und Kiefernlandschaften sowie die historische Karpfenteichwirtschaft.
🧩 Neue Flächen und Zonenstruktur
🗺️ Mit der Erweiterung kommen vor allem Bergbaufolgelandschaften hinzu, darunter Bereiche um den Speicher Lohsa II und Abraumkippen bei Bärwalde. Die Landesregierung betont, damit werde das Profil der Region als Kulturlandschaft mit starker Nutzungsgeschichte geschärft. Die Zonenstruktur bleibt erhalten: Eine Kernzone von rund 1.800 Hektar und eine Pflegezone von rund 13.900 Hektar stellen den Naturschutz ins Zentrum, die Entwicklungszone mit rund 16.700 Hektar ermöglicht angepasste Land-, Forst- und Teichwirtschaft, Dorfentwicklung und Tourismus. Je nach Zone gelten unterschiedliche Nutzungsregeln; entscheidend sind klare Zuständigkeiten, praxistaugliche Vorgaben und Planbarkeit für Eigentümer und Betriebe.
⚙️ Umsetzung vor Ort
🧾 Vor Ort wird entscheidend sein, wie die Erweiterung praktisch umgesetzt wird. Für Teichwirte sowie Land- und Forstbetriebe bedeuten größere Schutzflächen häufig mehr Dokumentations- und Abstimmungsbedarf. Ohne verlässliche Beratung, zügige Genehmigungen und angemessene Ausgleichsregelungen drohen Reibungsverluste. Umgekehrt können naturschutzgerechte Bewirtschaftung, Besucherlenkung und ein hochwertiges Naturtourismus-Angebot zusätzliche Wertschöpfung bringen – vorausgesetzt, Infrastruktur und Pflege werden dauerhaft finanziert.
🎯 Ausblick und Maßstab
🔎 Die Vergrößerung ist ein Bekenntnis zu Naturschutz und verantwortlicher Landnutzung in der Lausitz. Der Schritt stärkt Artenschutz und regionale Identität, setzt jedoch die Verwaltung unter Zugzwang: weniger Bürokratie, mehr Verlässlichkeit und sichtbare Ergebnisse bei Artenvielfalt, Wasserhaushalt und Landschaftspflege müssen jetzt Maßstab sein. Gelingt die pragmatische Umsetzung im Schulterschluss mit den Gemeinden, kann die Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft ihr Profil als Modellregion für naturverträgliche Entwicklung weiter schärfen.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🧭 Die Erweiterung ist richtig, wenn der Staat zugleich seine Pflichten ernst nimmt: klare Zuständigkeiten, schnelle Verfahren und verlässliche Ausgleichsregelungen. Schutzflächen dürfen nicht zur schleichenden Enteignung werden; Eigentumsrechte und unternehmerische Planungssicherheit sind zu wahren. Entscheidend sind messbare Ergebnisse bei Artenvielfalt, Wasserhaushalt und Pflege – nicht symbolische Kulissen. Beratung muss vor Kontrolle stehen, und Vorgaben gehören praxistauglich auf den Betrieb übersetzt. Gelingt das nicht, droht mehr Bürokratie statt mehr Naturschutz; gelingt es, wird die Region zur belastbaren Modelllandschaft.
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