📰 Ausgangslage In der Debatte über hohe Krankenstände stellen sich große Krankenkassen in Sachsen gegen Forderungen nach einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Nach übereinstimmenden Rückmeldungen von Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, AOK PLUS, Barmer und IKK classic gibt es keine Hinweise auf systematischen Missbrauch; der Anteil der per Telefon ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen liegt bundesweit bei rund 0,8 bis 1,2 Prozent. Den Anlass der Diskussion lieferte Bundeskanzler Friedrich Merz, der eine Überprüfung der Regelung anregte. Die dpa meldete dies am 12. Februar 2026.
📜 Regelung im Überblick Die telefonische Krankschreibung ist seit dem 7. Dezember 2023 wieder regulär möglich – jedoch nur unter engen Voraussetzungen. Sie kommt in Betracht, wenn Patientinnen und Patienten der Praxis persönlich bekannt sind, keine schwere Symptomatik vorliegt und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Eine Erstbescheinigung darf maximal fünf Kalendertage umfassen; Folgebescheinigungen erfordern eine persönliche Untersuchung. Zugleich hat die seit 2022 etablierte elektronische Übermittlung von Krankmeldungen die statistische Erfassung verändert und dürfte einen Teil des zuletzt wahrgenommenen Anstiegs erklären.
- Persönlich bekannte Patientinnen und Patienten der Praxis
- Keine schwere Symptomatik
- Videosprechstunde nicht möglich
- Erstbescheinigung bis maximal fünf Kalendertage
- Folgebescheinigungen nur nach persönlicher Untersuchung
🗂️ Stimmen von TK und DAK Die Techniker Krankenkasse betont den praktischen Nutzen der Telefon-AU als entlastende Option für kurze, leichte Erkrankungen bei bekannten Patienten. Die DAK-Gesundheit hebt die Entlastungseffekte in Infektionswellen hervor und verweist darauf, dass sich in den Routinedaten nicht trennscharf auswerten lässt, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung telefonisch oder persönlich ausgestellt wurde. Beide Kassen sehen im Umstieg auf die elektronische AU-Erfassung seit 2022 sowie in starken Infektionswellen plausible Treiber der Krankenstandsquote.
🧩 Einschätzungen von AOK PLUS, Barmer und IKK classic Die AOK PLUS berichtet aus ihren Daten keine Anzeichen dafür, dass telefonische oder digitale Krankschreibungen den Krankenstand erhöhen; eine bundesweite Auswertung verortet den Anteil telefonischer Bescheinigungen bei 0,8 bis 1,2 Prozent. Auch die Barmer erkennt keine belastbaren Hinweise auf Missbrauch und betont, der Anteil sei zu gering, um die Fehlzeiten spürbar zu beeinflussen. Die IKK classic verweist auf die strikten Voraussetzungen und die enge zeitliche Begrenzung auf maximal fünf Tage.
📉 Entwicklung in Sachsen Nach Angaben der Kassen ist der Krankenstand in Sachsen zuletzt leicht rückläufig. Häufigste Ursachen für Ausfälle bleiben Atemwegserkrankungen, psychische Leiden sowie Muskel- und Skeletterkrankungen.
🧭 Daten statt Generalverdacht Die sächsischen Kassen liefern eine nüchterne Gegenposition zur pauschalen Kritik: Telefonische Krankschreibungen sind eng reguliert, zahlenmäßig marginal und dienen der Entlastung der Versorgung. Eine seriöse Bewertung der Krankenstandsdebatte sollte sich an belastbaren Daten und klaren Regeln orientieren statt an Generalverdacht. Zugleich bleibt es Aufgabe der Politik, Transparenz und Kontrolle weiter zu schärfen, ohne praxistaugliche Instrumente vorschnell zu schleifen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer Regeln verändern will, muss Zahlen liefern. Die vorliegenden Aussagen der Kassen sprechen gegen Aktionismus und für einen nüchternen Blick auf Ursachen wie Erfassungsumstellungen und Infektionswellen. Solange der Anteil telefonischer Bescheinigungen marginal ist und enge Leitplanken gelten, wäre eine Abschaffung unverhältnismäßig. Statt Symbolpolitik braucht es präzisere Auswertung, klare Kontrollen und die Durchsetzung bestehender Vorgaben. So bleibt Versorgung praktikabel, Missbrauch wird verhindert und Vertrauen gestärkt.
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