⚖️ Schuldspruch in Görlitz Das Amtsgericht Görlitz hat einen 15-Jährigen wegen eines Angriffs auf im Dienst befindliche Bundespolizisten verurteilt. Den vorliegenden Informationen zufolge schlug der Jugendliche einem Beamten am Görlitzer Bahnhof eine halbvolle Bierflasche auf den Hinterkopf; darüber hinaus waren weitere Vorwürfe Gegenstand der nicht öffentlichen Hauptverhandlung.
🚫 Nicht öffentliche Jugendverhandlung Die Verhandlung fand als Jugendverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Entsprechend wurden nur begrenzt Details bekannt; fest steht jedoch, dass das Gericht den Angriff auf die Beamten als erwiesen ansah.
📍 Eskalation am Bahnhofsvorplatz Auslöser war eine Auseinandersetzung im August 2025: Zunächst griff ein 18-Jähriger die eingesetzten Beamten an, nahm einen Polizisten in den Würgegriff und biss einen weiteren in den Unterarm. In dieses Geschehen mischte sich der damals 15-Jährige ein und traf einen dritten Bundespolizisten mit der Bierflasche am Hinterkopf. Beide Jugendlichen sind deutsche Staatsangehörige aus Görlitz.
🩺 Verletzungen und Folgen Bei dem Einsatz wurden drei Beamte verletzt; der Kopf des betroffenen Polizisten musste stationär behandelt werden. Die Tatfolgen waren erheblich, der Beamte fiel mehrere Tage aus.
🧾 Tatvorwürfe im Verfahren Im Ermittlungsverfahren standen folgende Delikte im Raum:
- Gefährliche Körperverletzung
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte
- Angriff auf Vollstreckungsbeamte
- Weitere Delikte gegen den Jugendlichen
🛡️ Rechtliche Einordnung Das nun ergangene Urteil erging nach Jugendstrafrecht. Es unterstreicht, dass die Justiz Übergriffe auf Einsatzkräfte konsequent verfolgt – auch wenn jugendstrafrechtliche Sanktionen dem Erziehungsgedanken folgen.
📣 Klare Botschaft des Gerichts Wer Polizeibeamte angreift, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen – unabhängig vom Alter. Zugleich macht der Fall deutlich, dass Jugendstrafrecht keine Straflosigkeit bedeutet, sondern den Schutz des Rechtsstaats mit pädagogischen Mitteln verbindet. Die nicht öffentliche Verhandlung begrenzt zwar Einblicke in das Strafmaß, ändert aber nichts an der grundsätzlichen Aussage des Urteils: Gewalt gegen Amtsträger überschreitet die rote Linie.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer Polizisten angreift, greift den Staat an – dafür gibt es keine Ausreden. Das Alter erklärt, aber es entschuldigt nicht; die Antwort des Rechtsstaats muss klar, schnell und spürbar sein. Jugendstrafrecht hat einen erzieherischen Auftrag, doch ohne Konsequenz verliert es seine Autorität. Dass Details des Strafmaßes nicht öffentlich sind, ändert nichts am Gebot der Nulltoleranz gegenüber Gewalt gegen Amtsträger. Die rote Linie ist klar gezogen – wer sie überschreitet, muss die Folgen tragen.
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