DAS NEUSTE

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🛡️ Strenge Auflagen: Dresden erklärt Innenstadt am Gedenkwochenende zur Sicherheitszone

🛡️ Sicherheitszone im Zentrum Aus Sorge vor Eskalationen rund um die Gedenkveranstaltungen zur Zerstörung Dresdens im Zweiten Weltkrieg erklärt die Landeshauptstadt das Zentrum am kommenden Freitag und Samstag zur Sicherheitszone. Eine Allgemeinverfügung setzt klare Grenzen: Sie regelt, was Teilnehmer mitführen dürfen, wie sie auftreten und wie laut Kundgebungen sein dürfen. Ziel ist es, öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Anwohner wie Einsatzkräfte zu schützen. Betroffen sind neben der Altstadt auch große Teile von Neustadt, Friedrichstadt und Plauen; die dortigen Bahnhöfe sind ausdrücklich einbezogen, weil sich die Anreisen wegen Gleisbauarbeiten voraussichtlich stärker verteilen. Die Stadt rechnet mit potenziellen Konfliktpunkten.

📅 Gedenkhintergrund und Demonstrationslage Dresden erinnert jedes Jahr an die nächtlichen Luftangriffe vom 13. Februar 1945 und die darauffolgenden Tage, denen nach Erkenntnissen einer Historikerkommission bis zu 25.000 Menschen zum Opfer fielen. Das Gedenken ist regelmäßig von politischem Streit begleitet, weil rechtsextreme Gruppen die Ereignisse für ihre Zwecke instrumentalisieren. Für den Samstag ist erneut ein sogenannter „Trauermarsch“ mit 1000 angemeldeten Teilnehmern avisiert, während das Bündnis „Dresden Wi(e)dersetzen“ mehrere Tausend Gegendemonstranten erwartet. Am Freitag sind Gedenkformate geplant, darunter eine große Menschenkette mit bis zu 10.000 Teilnehmern.

🚫 Verbote und Auftreten Die Verfügung der Stadt zieht deutliche rote Linien. Verboten sind Waffen und waffenähnliche Gegenstände wie Messer, Baseballschläger oder Stahlrohre, ebenso Steine, Eier, Feuerwerk und Fackeln. Teilnehmer dürfen weder durch Kleidung noch durch Verhalten ein einschüchterndes oder gewaltbereites Erscheinungsbild erzeugen; explizit untersagt ist geschlossenes Marschieren im Gleichschritt.

🔊 Lautstärke und Sanktionen Um Belastungen für Anwohner zu begrenzen, gilt für Lautsprecheranlagen eine Obergrenze von 90 Dezibel – etwa der Pegel einer lauten Fabrikhalle. Verstöße können zum Ausschluss von der Versammlung und zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

🚉 Bahnhöfe und Anreise Dass auch die Bahnhöfe in Neustadt, Friedrichstadt und Plauen zur Zone gehören, begründet die Stadt mit erwarteten Ausweichrouten der An- und Abreise; dadurch könnten neue Brennpunkte entstehen.

⚖️ Bewertung und Ausblick Mit der Sicherheitszone setzt Dresden auf eine harte, aber rechtlich klare Präventionslinie: wehrhafte Ordnungspolitik, die Versammlungsfreiheit schützt, ohne Rücksichtslosigkeit zu dulden. Ob das Konzept trägt, hängt nun von konsequenter Durchsetzung, strikter Deeskalation und der Einsicht aller Akteure ab. Das Wochenende wird zum Prüfstein, ob würdiges Gedenken und öffentlicher Protest in geordneten Bahnen möglich sind – ohne die Stadtgesellschaft in Mitleidenschaft zu ziehen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Schritt ist richtig und notwendig: Gedenken verlangt Ruhe und Ordnung, nicht martialische Auftritte. Wer „Trauermarsch“ oder Gegenprotest für Provokationen nutzt, missachtet die Toten und die Stadt. Die Allgemeinverfügung ist maßvoll und eindeutig; 90 Dezibel und das Verbot einschüchternder Inszenierungen sind Mindeststandards. Verstöße müssen ohne Zögern sanktioniert, Aufzüge bei Regelbruch umgehend aufgelöst werden. Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut, endet aber dort, wo Sicherheit, Würde und Alltagsleben der Stadtgesellschaft gefährdet werden.

Quelle: Externe Quelle

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