DAS NEUSTE

🚧 Infrastruktur vor Eigentum? Linke etikettiert CDU als „Partei der Enteignungen“

📰 Neue Zahlen, alte Debatte: Neue Regierungszahlen befeuern die Diskussion um Enteignungen im Straßenbau. Für 2025 sind 177 Verfahren registriert. Besonders betroffen sind ostdeutsche Länder, mit Sachsen an der Spitze. Die Linke nutzt die Statistik für den Vorwurf von Doppelstandards und brandmarkt die Union als „Partei der Enteignungen“. Zugleich gilt: Enteignungen sind im Rahmen des Grundgesetzes für Vorhaben des Allgemeinwohls ausdrücklich vorgesehen und betreffen vor allem Infrastrukturprojekte.

⚖️ Rechtsrahmen und Begriffsklärung: Artikel 14 schützt Eigentum, erlaubt Enteignungen jedoch, wenn sie dem Gemeinwohl dienen und entschädigt werden. Im Verkehrsbereich greifen Bund und Länder notfalls darauf zurück, wenn Flächen für Autobahnen oder Bundesstraßen benötigt werden. Die Zahl der Verfahren ist kein Synonym für massenhafte Eigentumsübertragungen: Ein Teil wird einvernehmlich beigelegt, anderes scheitert. 2024 und 2025 zusammen wurden 60 Enteignungen tatsächlich abgeschlossen.

📊 Regionale Schwerpunkte und Trend: Eine Auswertung der zuständigen Straßenbaubehörden zeigt eine klare Konzentration im Osten. In Sachsen liefen 2025 mit Abstand die meisten Verfahren (66), gefolgt von Sachsen-Anhalt und Brandenburg. Insgesamt war die Zahl der anhängigen Verfahren geringer als 2024 (185). Die Überrepräsentanz ostdeutscher Länder verweist vor allem auf langfristige Projekte und Trassenfestlegungen, nicht auf einen politischen Paradigmenwechsel.

🏛️ Politische Deutung und Forderungen: Die Linke leitet aus der Statistik ab, die Union lasse beim Straßenbau „massenhaft“ enteignen, blockiere aber eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, und spricht der CDU die Rolle einer Enteignungspartei zu. Zugleich verweist sie auf den angespannten Wohnungsmarkt und fordert weitergehende Eingriffsbefugnisse der Kommunen, bis hin zu Enteignungen bei verfallenden „Schrottimmobilien“. Union und SPD lehnen solche Vorstöße ab.

🔎 Sachliche Einordnung des Instruments: Die nackten Zahlen rechtfertigen eine nüchterne Lesart. Enteignungen sind rechtlich ein eng begrenztes, entschädigungspflichtiges Mittel; der Regelfall bleibt die Einigung mit Eigentümerinnen und Eigentümern. Infrastrukturvorhaben sind ohne dieses Druckmittel oft kaum realisierbar. Zugleich gilt: Enteignungen im Wohnungsbereich wären verfassungs- und haushaltsrechtlich ungleich komplexer als bei klar umrissenen Verkehrstrassen.

🧭 Praktische Konsequenzen und Prioritäten: Politisch zielführend ist weniger die Zuspitzung, sondern die Verbesserung von Verfahren. Nötig sind beschleunigte Planungs- und Genehmigungsprozesse, frühe und faire Einbindung der Betroffenen sowie verlässliche Kompensation. Enteignungen sollten auch künftig als ultima ratio behandelt werden. In der Wohnungspolitik entsteht dauerhafte Entlastung primär durch mehr, schnelleres und klügeres Bauen, nicht durch großflächige Vergesellschaftungen.

  • Planung beschleunigen und Verfahren entbürokratisieren
  • Eigentümer frühzeitig beteiligen und transparent entschädigen
  • Enteignungen nur im klaren Gemeinwohlinteresse und als Ausnahme einsetzen

🗨️ Kommentar der Redaktion: Die Debatte wird unnötig aufgeheizt. Eigentum ist ein tragendes Fundament der Ordnung; Enteignung bleibt die eng definierte Ausnahme. Aus laufenden Verfahren eine generelle Enteignungsagenda der Union zu konstruieren, verfehlt die Faktenlage. Der Staat muss Infrastruktur bauen, aber die Eigentumsgarantie strikt achten und mit Augenmaß vorgehen. Wohnungsengpässe löst man durch Bauleistung, Planungsdisziplin und solide Finanzierung, nicht durch ideologische Vergesellschaftungsfantasien.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Aktuelle Nachrichten

Folg uns

Folg uns auf Social Media

Verpasse keine News und Updates – folge uns jetzt!

Täglich aktuelle Nachrichten aus Zittau, der Oberlausitz und ganz Deutschland

Zittauer Zeitung | Echt. Lokal. Digital.