DAS NEUSTE

🏨 Auktion am Elbufer: Hotelzimmer als Anlageobjekt unter dem Hammer

🏨 Termin und Objekt
In Dresden kommt am Montag, 16. Februar 2026, ein einzelnes Hotelzimmer zur Zwangsversteigerung. Versteigert wird das 19-Quadratmeter-Zimmer 203 in einem 4‑Sterne-Haus in Laubegast, angesetzt mit einem Verkehrswert von 9.700 Euro. Der Zuschlagstermin ist für 10.30 Uhr im Saal N 1.18 des Amtsgerichts Dresden terminiert; die Objektlage ist Brünner Straße 11. Für Interessenten ist es eine seltene, aber spezielle Anlagechance – mit klaren Grenzen für Eigennutzer.

📌 Spezifikation der Einheit
Laut Terminsbestimmung handelt es sich um ein „Appartement (Hotelzimmer mit Nasszelle)“, das im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert wird. Der Termin ist explizit für Zimmer mit dieser Spezifikation angesetzt; Versteigerungsort und Uhrzeit sind amtlich bekannt gemacht.

🏢 Betreiber- und Eigentumsverhältnisse
Der Betreiber ACHAT weist darauf hin, ausschließlich Pächter des Hauses zu sein und nicht Eigentümer einzelner Zimmer. Das Zimmer bleibt damit Teil eines laufenden Hotelbetriebs; Tagesablauf und Bewirtschaftung liegen beim Pächter. Gläubigerin im Verfahren ist die Sparkasse Hannover.

💶 Zahlen und laufende Kosten
Für die Einheit 203 nennt der Wirtschaftsplan 2023 ein monatliches Hausgeld von 34,01 Euro. Ausgewiesen ist eine Jahresnettopacht von 1.161 Euro, Stand 31.12.2022. Diese Parameter bilden die Basis für die wirtschaftliche Betrachtung des Objekts.

📅 Pachtlaufzeit und Optionen
Das bestehende Pachtverhältnis läuft bis Ende 2027. Der Pächter kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängern. Eine Eigennutzung durch den Ersteigerer ist bis zum Ende des Pachtvertrags ausgeschlossen.

📈 Rendite und wirtschaftliche Einordnung
Für den Erwerber ist das Zimmer vor allem als Einnahmequelle aus der Pacht zu betrachten. Die Rendite hängt maßgeblich vom Zuschlagspreis sowie von laufenden Bewirtschaftungs- und Gemeinschaftskosten ab. Das Setting ist untypisch für klassische Wohnungskäufe, da die Nutzung in den Hotelbetrieb eingebunden bleibt.

⚖️ Rechtlicher Rahmen der Versteigerung
Im Ersttermin gilt die 50‑Prozent‑Wertgrenze. Der Zuschlagstermin ist für die definierte Zimmerkategorie ausdrücklich bestimmt, die formalen Rahmenbedingungen sind öffentlich bekannt gemacht.

🧭 Hinweise für Bieter
Der Fall ist kein romantischer Einstieg ins Hotelleben, sondern ein Nischeninvestment mit begrenzten Einflussmöglichkeiten. Neben dem Kaufpreis können Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft zusätzliche Investitionen auslösen. Wer mitbieten will, sollte Gutachten, Teilungserklärung, Pachtvertrag einschließlich Verlängerungsoptionen sowie die Protokolle der Eigentümerversammlung sorgfältig prüfen.

🗨️ Kommentar der Redaktion
Dieses Angebot ist streng genommen ein Pachtkonstrukt mit klaren Spielregeln, kein Türöffner zur eigenen Hotellerie. Wer mitbietet, muss Disziplin zeigen: Die 50‑Prozent‑Grenze und die Pachtbindung setzen den Rahmen, nicht Bauchgefühl. Für Eigennutzer ist das Objekt unattraktiv, für sachliche Kalkulatoren hingegen eine potenziell robuste Einnahmequelle. Nur wer Unterlagen und Kostenstruktur bis ins Detail prüft, sollte den Arm heben. Alles andere ist riskant und hat in einem geordneten Bietverfahren nichts verloren.

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