📰 Prozessauftakt in Dresden Vor dem Amtsgericht Dresden hat am 5. Februar 2026 der Prozess gegen einen 25-jährigen tunesischen Staatsangehörigen begonnen. Dem abgelehnten Asylbewerber wird vorgeworfen, im Juli 2025 nachts in eine sächsische Erstaufnahmeeinrichtung eingedrungen zu sein und dort eine 26-jährige Bewohnerin aus Venezuela sexuell angegriffen zu haben. Als zentrales Indiz gilt eine am Tatort gesicherte Socke mit seiner DNA, der Angeklagte weist die Vorwürfe zurück. Ihm werden zudem ein sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung unter Ausnutzung eines Überraschungsmoments sowie Hausfriedensbruch zur Last gelegt.
🧩 Hintergrund und Verfahrensstand Nach Angaben der Landesdirektion kam der Beschuldigte am 14. Dezember 2024 nach Deutschland; nach negativem Asylverfahren ist er vollziehbar ausreisepflichtig. Vor Gericht äußerte er sich abfällig-ironisch dankbar für die staatliche Unterbringung und verwies auf laufende Sozialleistungen. Zugleich bestreitet er eine Tathandlung und erklärt, alkoholisiert gewesen zu sein. Festgenommen wurde er 18 Tage nach dem mutmaßlichen Übergriff. Der Prozess wird fortgesetzt.
🌙 Tatnacht und Anklageschilderung Laut Anklage soll der Mann in der Nacht über einen Zaun auf das Gelände der Einrichtung gelangt, durch ein offenes Fenster in ein Gebäude eingestiegen und sich anschließend zu der schlafenden Frau ins Bett gelegt haben. Die Bewohnerin weckte ihren Partner, woraufhin der Eindringling flüchtete. Die Ermittler stützen sich neben Zeugenaussagen insbesondere auf die DNA-Spur an einem am Tatort gefundenen Kleidungsstück. Der Beschuldigte erklärt, er habe einen Zug verpasst und sei von einem Bekannten in die Unterkunft gelassen worden; nähere Angaben dazu blieben vage.
⚖️ Rechtliche Einordnung Die Staatsanwaltschaft ordnet die Vorwürfe unter anderem unter § 177 StGB ein, der sexuelle Übergriffe und sexuelle Nötigung – etwa beim Ausnutzen eines Überraschungsmoments – erfasst. Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung. Das Gericht wird zu klären haben, ob die Indizien und Aussagen für eine Verurteilung genügen oder ob erhebliche Zweifel bestehen.
🛡️ Sicherheit und Verwaltung im Fokus Der Fall verbindet Strafverfolgung und Migrationsverwaltung auf heikle Weise. Neben der individuellen Schuldfrage eines Angeklagten stehen Fragen nach Sicherheit in Unterkünften, dem konsequenten Vollzug ausländerrechtlicher Entscheidungen und der Beweislage in Sexualdelikten im Raum. Die weiteren Verhandlungstage sollen Aufschluss über Gewicht und Belastbarkeit der Indizien geben.
📌 Zentrale Punkte Die wichtigsten bekannten Stationen und Aspekte im Überblick:
- Prozessbeginn: 5. Februar 2026 am Amtsgericht Dresden.
- Vorwurf: nächtliches Eindringen im Juli 2025 und sexueller Übergriff auf eine 26-jährige Bewohnerin.
- Indiz: am Tatort gesicherte Socke mit DNA des Beschuldigten.
- Status: Angeklagter bestreitet, gibt Alkoholkonsum an; Festnahme 18 Tage nach der mutmaßlichen Tat.
- Ausländerrecht: nach negativem Asylverfahren vollziehbar ausreisepflichtig.
- Rechtsgrundlage: § 177 StGB sowie der Vorwurf des Hausfriedensbruchs.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer in staatlichen Unterkünften Schutz sucht, hat Anspruch auf Sicherheit – der Staat muss diese ohne Abstriche gewährleisten. Wenn sich die Vorwürfe bestätigen, sind eine klare strafrechtliche Antwort und konsequente ausländerrechtliche Maßnahmen unabdingbar. Gleichzeitig gilt die Unschuldsvermutung; deshalb braucht es eine zügige, stringente Beweisaufnahme, die nicht relativiert und nicht verzögert. Der Fall zeigt, dass der Vollzug ausreisepflichtiger Entscheidungen entschlossen und frühzeitig erfolgen muss, um Risiken für die Allgemeinheit zu minimieren. In Erstaufnahmeeinrichtungen sind Zugangskontrollen und bauliche Sicherungen strikt zu verbessern.


