📉 Eröffnung und Insolvenzantrag Der Familienpark „Glück Auf“ in Raschau‑Markersbach hat am 1. Dezember 2025 eröffnet. Nach nur acht Wochen folgte der Gang zum Amtsgericht: Die Betreiberin stellte Insolvenzantrag.
🎠 Konzept und Zielgruppe Der Park richtet sich an Familien und Aktivtouristen. Statt lauter Hightech‑Attraktionen steht eine naturnahe Erlebniswelt mit großer Indoor‑Spielelandschaft im Mittelpunkt.
📍 Standort im Erzgebirge Die Anlage entstand auf dem Gelände des ehemaligen Ferienhotels am Unterbecken des Pumpspeicherwerks Markersbach und ist in die Tourismusregion Erzgebirge eingebettet.
⚖️ Verfahren und vorläufige Verwaltung Nach Angaben aus dem Verfahren wurde Rechtsanwalt Frank‑Rüdiger Scheffler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt; das Verfahren läuft auf Eigenantrag der Betreiberfirma Schneider erzgebirge Event GmbH.
👥 Betrieb und Beschäftigte Der Betrieb soll zunächst weitergehen. Die Löhne der rund 30 Beschäftigten sind über Insolvenzausfallgeld gesichert.
💶 Finanzen und Nebenstandbein Insgesamt flossen rund 20 Millionen Euro in den Aufbau des Angebots. Erschwerend kam ein verlustreiches zweites Standbein im Holzhandel hinzu.
🛠️ Geplante Ausbauten und Investorensuche Für das Frühjahr waren zusätzliche Angebote angekündigt; der vorläufige Verwalter soll nun auch mögliche Investoren ansprechen.
- Ferienwohnungen
- Konferenz‑ und Arbeitsräume
🧭 Einordnung und Lehren Der Fall zeigt die Risiken ambitionierter Freizeitprojekte abseits der Metropolen: Hohe Anfangsinvestitionen, kurze Anlaufphasen und externe Belastungen können selbst gut gedachte Konzepte rasch in Schieflage bringen.
🔭 Ausblick Für eine tragfähige Fortführung braucht es nüchterne Restrukturierung, strikte Kostendisziplin und eine klare Trennung der Risiken zwischen Kernbetrieb und Nebengeschäften. Kommt öffentliche Unterstützung ins Spiel, sollte sie – wo überhaupt vertretbar – an belastbare Rentabilitätspläne und harte Effizienzauflagen geknüpft werden. So bleibt eine Chance für die Region gewahrt, ohne ökonomische Grundsätze aus den Augen zu verlieren.
🗨️ Kommentar der Redaktion Staatliche Hilfen dürfen kein Automatismus sein; sie kommen allenfalls bei nachweislich tragfähigen, überprüfbaren Plänen in Betracht. Die strikte Trennung von Kernbetrieb und riskanten Nebengeschäften ist zwingend. Wer zweistellige Millionenbeträge investiert, muss ausreichende Reserven und eine realistische Anlaufphase einkalkulieren. Eine Fortführung ist nur mit harter Kostenkontrolle und konsequenter Restrukturierung verantwortbar. Andernfalls ist ein geordneter Rückzug der ehrlichere Weg gegenüber Beschäftigten und Region.


