🏫 Vorfall und erste Bilanz An der Oberschule Gesundbrunnen in Bautzen ist am Mittwochvormittag, 4. Februar 2026, in einer Schultoilette eine reizende Substanz freigesetzt worden. Insgesamt wurden acht Menschen mit Atemwegsbeschwerden behandelt, darunter auch Lehrkräfte; vier Kinder kamen vorsorglich ins Krankenhaus. Der Unterricht wurde abgebrochen und die Schülerinnen und Schüler nach Hause geschickt. Von Buttersäure ist in den behördlichen Angaben keine Rede; den bisherigen Erkenntnissen zufolge handelt es sich um Reizgas.
🚒 Einsatzkräfte und Maßnahmen Die Substanz wurde gegen Vormittag auf der Jungentoilette im ersten Obergeschoss entdeckt. Feuerwehr und Rettungsdienst sperrten den Bereich, angrenzende Räume wurden belüftet; Spezialkräfte untersuchten die Flüssigkeit. Nach städtischen Angaben spricht alles für ein Reizgas, mutmaßlich Pfefferspray.
👮 Ermittlungen Die Polizei leitete ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung ein und kontrollierte Schülertaschen, fand jedoch zunächst keine belastenden Gegenstände. Wer die Substanz freisetzte, ist bislang unklar. Zum Zeitpunkt des Vorfalls standen Mathe-Vorprüfungen auf dem Plan.
🕰️ Hintergrund Bereits im Oktober 2025 war die Schule Ziel einer ähnlichen Tat: In einer Toilette wurde Reizgas versprüht, mehrere Jugendliche und ein Erwachsener wurden verletzt, teils musste im Krankenhaus behandelt werden. In jenem Fall ermittelte die Polizei zwei 15-Jährige als Tatverdächtige. Der erneute Vorfall verstärkt den Eindruck eines wiederkehrenden Sicherheitsproblems.
❓ Offene Fragen Der neuerliche Einsatz stellt die Frage, wie Prävention, konsequente Sanktionen und praktische Sicherheitsvorsorge an öffentlichen Schulen wirksamer greifen können. Auch die Anfälligkeit des Schulalltags gegenüber bewusst herbeigeführten Störaktionen rückt erneut in den Fokus.
🛡️ Was jetzt wichtig ist Priorität haben eine schnelle Aufklärung und spürbare Konsequenzen für Täter. Zugleich ist eine nüchterne Bestandsaufnahme der Sicherheitsabläufe nötig: den Zugang zu reizenden Substanzen erschweren, sensible Bereiche wie Sanitäranlagen besser überwachen sowie klare Meldeketten und Evakuierungsroutinen schulen. Vor allem aber braucht es verlässliche Präsenz von Ordnungskräften und die konsequente Anwendung des Rechtsrahmens, nicht aus Alarmismus, sondern zum Schutz von Kindern, Lehrkräften und Unterrichtsqualität.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer an Schulen Reizgas freisetzt, greift die Ordnung bewusst an und gefährdet Schutzbefohlene. Der Staat muss hier ohne Zögern handeln: aufklären, sanktionieren, abschrecken. Halbherzige Reaktionen ermutigen Nachahmer, klare Grenzen und spürbare Folgen wirken präventiv. Schulen brauchen sichtbare Ordnungskräfte, robuste Abläufe und null Toleranz gegenüber Störaktionen. Sicherheit ist keine Verhandlungsmasse, sondern Voraussetzung für Bildung.
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