📰 Beschluss im Landtag Der Sächsische Landtag hat am 4. Februar 2026 eine gesetzliche Bildungszeit beschlossen: 65 Abgeordnete stimmten zu, 50 votierten dagegen, entscheidend waren Stimmen aus der BSW-Fraktion. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Beschäftigte im Freistaat drei Tage bezahlte Freistellung pro Jahr.
🗳️ Volksantrag und politische Vorgeschichte Die Regelung geht auf einen Volksantrag von Gewerkschaften, Linken, Grünen und SPD zurück. 55.000 Unterschriften brachten das Thema ins Parlament; erforderlich gewesen wären 40.000. Ursprünglich gefordert waren fünf Tage, CDU und SPD einigten sich auf einen Dreitage-Kompromiss. In vielen Bundesländern ist eine Bildungszeit seit Jahren etabliert.
📘 Inhalt des Gesetzes Das Gesetz firmiert als Anspruch auf \“Qualifizierungszeit\“ und umfasst berufliche, politische sowie ehrenamtsbezogene Weiterbildung. Der Anspruch gilt kalenderjährlich und landesweit ab 2027.
- Berufliche Weiterbildung
- Politische Bildung
- Ehrenamtsbezogene Qualifizierung
🏭 Entlastung für kleine Betriebe Zur Entlastung kleiner Betriebe sieht Sachsen eine Besonderheit vor: Unternehmen mit bis zu 20 Beschäftigten erhalten pro freigestelltem Tag und Mitarbeiter 115 Euro.
⚖️ Parlamentarische Konfliktlinien In der Schlussabstimmung scheiterten Anträge von Grünen und Linken auf fünf Tage sowie des BSW zur Streichung politischer Bildung; die AfD lehnte geschlossen ab.
🔎 Einordnung und Ausblick Der Beschluss ist ein politischer Kompromiss mit Signalwirkung, jedoch kein Freibrief. Drei Tage Qualifizierungszeit können Weiterbildung und Ehrenamt stärken, zugleich drohen kleineren Betrieben Mehrkosten und administrativer Aufwand, den die Pauschale von 115 Euro nicht zwingend vollständig abfedert. Entscheidend wird sein, Verfahren schlank zu halten, förderfähige Inhalte klar zu definieren und Missbrauch auszuschließen. Eine belastbare Evaluation nach der Einführung, mit Blick auf Produktivität, Fachkräftesicherung und Kostenwirkung für Mittelstand und öffentliche Hand, ist aus ordnungspolitischer Sicht geboten.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Staat greift mit der Qualifizierungszeit tief in betriebliche Abläufe ein, ohne die Folgekosten für den Mittelstand überzeugend zu adressieren. Drei zusätzliche Ausfalltage pro Jahr sind für kleine Unternehmen spürbar, die Pauschale von 115 Euro kann das nur begrenzt kompensieren. Besonders kritisch ist die Einbeziehung politischer Bildung, die klare Grenzen und Kontrolle benötigt, um ideologische Programme auf Kosten der Betriebe zu verhindern. Wer neue Ansprüche schafft, muss Missbrauch strikt unterbinden, Verfahren maximal schlank halten und nachweisbare Effekte auf Produktivität und Fachkräftesicherung liefern. Ohne belastbare Evaluation droht ein weiterer Ausbau staatlicher Ansprüche zulasten von Wettbewerbsfähigkeit und Haushaltsdisziplin.
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