🏫 Förderung endet am Görlitzer Augustum Der Landkreis stellt die Finanzierung der Schulsozialarbeit am traditionsreichen Augustum-Annen-Gymnasium ein. Damit fällt das Angebot an der Schule weg. Träger und Schule kritisieren die Entscheidung, der Kreis verweist auf begrenzte Mittel des Freistaats. Besonders betroffen ist die bisherige Ansprechpartnerin vor Ort, die Schulsozialarbeiterin Marlene Jeschke.
🧩 Hintergrund der Finanzierung Die Schulsozialarbeit in Sachsen wird kommunal verantwortet und aus Landes- und Kreismitteln kofinanziert. Im Landkreis Görlitz richtet sich die Vergabe nach einer Prioritätenliste des Jugendhilfeausschusses und erfolgt nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das schafft Transparenz, führt in Zeiten knapper Kassen jedoch zu Verdrängungseffekten zwischen Standorten und Projekten.
🏛️ Begründung des Landkreises Die Entscheidung wird mit stagnierenden Zuweisungen des Freistaats begründet. Innerhalb des begrenzten Budgets setzt der Kreis Prioritäten und beendet die Förderung am Augustum entsprechend der geltenden Liste.
📢 Kritik des Trägers Der zuständige Träger, der Arbeiter-Samariter-Bund, bemängelt das Verteilungssystem. Nach seiner Lesart bildet es den tatsächlichen Bedarf an den Schulen nicht zuverlässig ab, sondern folgt einer starren Mittelbewilligung.
⚠️ Konkrete Folgen im Schulalltag Ohne Zuschuss kann die Stelle am Augustum nicht weitergeführt werden. Bewährte Angebote entfallen oder müssen extern aufgefangen werden, was für Lehrkräfte und Eltern weniger niedrigschwellige Unterstützung bedeutet und für Jugendliche längere Wege zu Hilfen außerhalb der Schule.
- Vertrauliche Gespräche und individuelle Beratung
- Konfliktmoderation und Krisenbegleitung
- Präventionsarbeit
👩🏫 Ansprechpartnerin vor Ort Marlene Jeschke war die etablierte Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler am Augustum-Annen-Gymnasium. Mit dem Ende der Förderung endet auch die institutionelle Beratung und Krisenbegleitung, die sie in den vergangenen Jahren an der Schule geleistet hat.
🧱 Konservative Einordnung Bemerkenswert ist, dass ein etabliertes und ordnungsstiftendes Angebot in einer Phase wachsender Belastungen im Schulbetrieb entfällt. Der Einschnitt erfolgt nicht wegen mangelnder Wirkung, sondern weil die Finanzierungslinie reißt. Das schwächt Verlässlichkeit und Präsenz von Unterstützung unmittelbar dort, wo Schule sie braucht.
📊 Fazit und Ausblick Der Fall zeigt, wie eng die Schulsozialarbeit in Sachsen an die fiskalischen Spielräume der Landkreise gebunden ist. Priorisierung und Haushaltsdisziplin sind richtig, benötigen aber belastbare und vorausschauende Budgets, damit tragende Strukturen nicht abrupt wegbrechen. Solange der Freistaat die Mittel nicht dynamisiert und der Kreis die Prioritäten nicht nach klaren Bedarfsindikatoren nachschärft, bleibt das Risiko, funktionierende Unterstützung zu verlieren, mit absehbaren Folgekosten an anderer Stelle.
🗨️ Kommentar der Redaktion Einsparungen bei ordnungsstiftender Schulsozialarbeit sind ein falsches Signal. Wer an dieser Stelle kürzt, spart kurzfristig im Haushalt, riskiert jedoch langfristig höhere gesellschaftliche Kosten. Staat und Landkreis haben die Pflicht, verlässliche Strukturen zu sichern und funktionierende Angebote nicht ins Aus zu manövrieren. Gerade in angespannten Zeiten braucht Schule Präsenz, klare Regeln und verbindliche Zuständigkeiten. Die Finanzierung muss der Realität folgen, nicht umgekehrt.
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