📰 Einigung auf Umsetzung der EU-Asylreform Union und SPD haben sich nach langen Verhandlungen auf ein Paket zur Umsetzung der EU-Asylreform verständigt. Kernstück sind Sekundärmigrationszentren, in denen Personen untergebracht werden sollen, deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einem anderen EU-Staat zu führen ist. Ziel ist es, ein Abtauchen vor einer Überstellung zu verhindern; dafür sollen die Betroffenen zeitweise in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden. Ein Beschluss im Bundestag wird für die Sitzungswoche Ende Februar ins Auge gefasst.
ℹ️ Auftrag der Sekundärmigrationszentren Die Zentren dienen der praktischen Durchsetzung des europäischen Zuständigkeitsprinzips. Personen, die nach den Dublin-Regeln nicht in Deutschland zuständig sind, sollen dort bis zur Überstellung verbleiben, um Verfahren zu ordnen und Transfers zu sichern.
📊 Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit Im Vorjahr wurden in Deutschland rund 36.000 Dublin-Fälle erfasst, tatsächlich aber nur etwa 5.300 Personen in die zuständigen EU-Staaten überstellt. Diese Diskrepanz unterstreicht, warum die Koalition Sekundärmigration stärker unterbinden will.
🧭 Politische Zielsetzung der Koalition Nach monatelangen Abstimmungen innerhalb der schwarz-roten Koalition soll das Paket Fehlanreize reduzieren, Zuständigkeiten konsequent durchsetzen und die Funktionsfähigkeit des Asylsystems stärken.
🏗️ Rolle der Länder Für Aufbau und Betrieb der Sekundärmigrationszentren sollen die Länder zuständig sein. Sie können entsprechende Einrichtungen schaffen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet.
- Sekundärmigrationszentren unter Länderhoheit
- An Bedingungen geknüpfte Aufenthaltsauflagen bis zu mehreren Monaten
- Erleichterungen für Familien
- Verbesserte Gesundheitsleistungen für abgelehnte Minderjährige
- Zügige Umsetzung im Rahmen des GEAS-Pakets, Bundestagsbeschluss Ende Februar angepeilt
⏳ Aufenthaltsauflagen mit Zeitrahmen Geplant sind an Bedingungen geknüpfte Aufenthaltsauflagen von bis zu mehreren Monaten. Sie zielen darauf, Überstellungen abzusichern und Sekundärmigration einzudämmen.
👨👩👧 Erleichterungen für Familien Unter bestimmten Voraussetzungen sind Erleichterungen für Familien vorgesehen, um besondere Schutzbedürfnisse zu berücksichtigen.
🧒 Gesundheitsleistungen für Minderjährige Ergänzend ist vorgesehen, abgelehnten minderjährigen Asylbewerbern bessere Gesundheitsleistungen zukommen zu lassen.
🛠️ Umsetzung im Rahmen des GEAS-Pakets Das Bundesinnenministerium führt parallel Gespräche mit den Ländern über technische Details. Politisches Ziel ist eine zügige Umsetzung im Rahmen des GEAS-Pakets.
🤝 Abhängigkeit von Kooperation und Kapazitäten Ohne verlässliche Kooperation der EU-Partner bei Rücküberstellungen und ohne ausreichende Kapazitäten der Länder bliebe der Anspruch der Reform Makulatur.
⚖️ Verhältnismäßigkeit und Schutzstandards Der Rechtsrahmen muss so austariert werden, dass Freiheitsbeschränkungen verhältnismäßig bleiben und Schutzstandards gewahrt werden.
🔭 Ausblick Gelingt dieser Spagat, könnte die Maßnahme Sekundärmigration spürbar eindämmen und Vertrauen in die Steuerungsfähigkeit des Staates stärken.
🗨️ Kommentar der Redaktion Ordnungspolitik ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung funktionierender Migrationsteuerung. Sekundärmigrationszentren sind ein notwendiger Schritt, um das Dublin-System endlich praktisch durchzusetzen und das Abtauchen zu verhindern. Wer jetzt zaudert, riskiert, dass die anvisierte Entscheidung Ende Februar verpufft und die bekannten Defizite fortbestehen. Die Länder müssen Verantwortung übernehmen, und die EU-Partner müssen Überstellungen verlässlich ermöglichen. Freiheitsbeschränkungen bleiben verhältnismäßig zu gestalten, doch ohne wirksame Auflagen bleibt das System zahnlos. Dieses Paket ist richtig, nun braucht es Tempo und Konsequenz.
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