📰 Beschluss der Landesregierung Die Brandenburger Landesregierung hat am 27. Januar 2026 beschlossen, den Landeszuschuss für die Stiftung für das sorbische Volk um eine Million Euro auf knapp fünf Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Mittel sollen bis 2030 weiter ansteigen; gefördert werden vor allem der Erhalt der Sprache sowie Projekte in Schulen, Vereinen und Museen.
🎯 Zielrichtung der Förderung Die zusätzlichen Mittel sollen die sprachliche und kulturelle Substanz der Sorben/Wenden langfristig sichern und strukturell stärken. Im Fokus stehen Maßnahmen, die die Sprache lebendig halten und deren Vermittlung in Bildungseinrichtungen und zivilgesellschaftlichen Strukturen verankern.
🏛️ Rolle der Stiftung Die Stiftung für das sorbische Volk ist die zentrale Einrichtung zur Förderung der Kultur und Sprache der Sorben/Wenden in der Lausitz. Sie wird gemeinschaftlich von Bund, Brandenburg und Sachsen finanziert – eine bewährte Konstruktion, die kulturelle Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt.
💶 Finanzrahmen 2026 bis 2030 Mit dem Kabinettsbeschluss wird der brandenburgische Jahresbeitrag 2026 von rund 3,9 Millionen Euro im Vorjahr auf knapp 4,9 Millionen Euro angehoben. Perspektivisch ist bis 2030 ein Anstieg auf etwa 5,5 Millionen Euro vorgesehen; die Erhöhung ist Teil einer neuen Vereinbarung, die in den kommenden Wochen formal unterzeichnet werden soll.
📊 Aufteilung der Finanzierung Die Gesamtfinanzierung der Stiftung bleibt ein Gemeinschaftswerk: Künftig soll der Bund die Hälfte tragen, der Freistaat Sachsen ein Drittel und Brandenburg 17 Prozent.
🔍 Anspruch an Wirkung Entscheidend wird sein, dass die zusätzlichen Gelder messbare Ergebnisse liefern: mehr Sprachkompetenz in Kitas und Schulen, lebendige Vereinsarbeit, belastbare Institutionen. Transparente Zielvereinbarungen und eine regelmäßige Wirkungskontrolle gelten als konservative Bewährungsprobe, damit aus zusätzlichem Geld langfristige Substanz wird.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Beschluss ist richtig und notwendig: Der Schutz einer autochthonen Minderheit ist staatlicher Auftrag, auch wenn die Kassen eng sind. Wer zusätzliche Mittel bereitstellt, muss zugleich auf Zielklarheit, Verbindlichkeit und strenges Controlling bestehen. Ohne belastbare Kennziffern für Sprachkompetenz, Vereinsstärke und institutionelle Stabilität droht Symbolpolitik. Die klare Aufgabenteilung zwischen Bund, Sachsen und Brandenburg ist sinnvoll, verpflichtet aber zu disziplinierter Umsetzung. Substanz entsteht nicht durch Ankündigungen, sondern durch nüchterne Prioritäten, klare Zwischenziele und regelmäßige Rechenschaft.
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