⚖️ Zweifel überwiegen: Bautzener Crystal-Verfahren endet mit Freispruch

📰 Freispruch im Crystal-Verfahren in Bautzen

⚖️ Amtsrichter in Bautzen haben am 20. Januar 2026 einen 47-jährigen Angeklagten vom Vorwurf des Handeltreibens mit Crystal freigesprochen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers trugen die Ermittlungsergebnisse der Polizei eine Verurteilung nicht; die Indizien reichten für einen Schuldspruch nicht aus. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, Crystal in „nicht geringer Menge“ übernommen und weiterverkauft zu haben; vier Einzelfälle standen im Raum. Das Gericht sah keinen belastbaren Zusammenhang zwischen den Taten und dem Angeklagten; Ergebnis: Freispruch.

🔎 Rechtlicher Hintergrund zur „nicht geringen Menge“

📚 Der Vorwurf des Handeltreibens in „nicht geringer Menge“ ist im Betäubungsmittelrecht eine schwerwiegende Kategorie. Der Bundesgerichtshof hat den Grenzwert für Metamfetamin im Jahr 2008 deutlich herabgesetzt: Seither beginnt die „nicht geringe Menge“ bei 5 Gramm Metamfetaminbase, was rund 6,2 Gramm Metamfetaminhydrochlorid entspricht. Begründet wurde dies mit neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen zur hohen Suchtgefahr und zu gravierenden gesundheitlichen Folgen der Substanz.

📌 Kernaussagen zum Grenzwert

  • 5 Gramm Metamfetaminbase markieren die Schwelle zur „nicht geringen Menge“.
  • Dies entspricht etwa 6,2 Gramm Metamfetaminhydrochlorid.
  • Die Herabsetzung erfolgte 2008 aufgrund einschlägiger wissenschaftlicher Erkenntnisse zu Suchtpotenzial und Gesundheitsrisiken.

🧩 Details des Bautzener Verfahrens

🧾 Dem 47-Jährigen war zur Last gelegt worden, in vier Fällen Crystal in Mengen oberhalb der genannten Schwelle übernommen und veräußert zu haben. Den Ermittlern gelang es nach Darstellung des Gerichts jedoch nicht, eine tragfähige Beweiskette zu knüpfen. Weder ließ sich eine ausreichende Tatzuordnung herstellen, noch erreichten die Beweise die für eine Verurteilung notwendige Überzeugung des Gerichts. Die polizeilichen Ermittlungsergebnisse stützten den Tatnachweis nicht; der Freispruch war die Folge.

  • Keine belastbare Tatzuordnung zu den vorgeworfenen Einzelfällen.
  • Keine in sich schlüssige, tragfähige Beweiskette.
  • Die Schwelle zur richterlichen Überzeugung für einen Schuldspruch wurde nicht erreicht.

🏛️ Bedeutung des Urteils

🧠 Der Ausgang des Verfahrens unterstreicht einen unverrückbaren rechtsstaatlichen Grundsatz: Nicht Verdacht, sondern belastbare Beweise führen zur Verurteilung. Gerade in Verfahren wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte, in denen die Schwelle der „nicht geringen Menge“ strafrechtlich scharf konturiert ist, müssen Ermittlungen und Beweissicherung höchsten Anforderungen genügen. Das Bautzener Urteil verharmlost die Gefährlichkeit von Crystal nicht, es betont vielmehr, dass konsequente Strafverfolgung nur auf sauberer Beweislage Bestand hat. Wo Zweifel nicht auszuräumen sind, haben sie zwingend zum Freispruch zu führen.

🗨️ Kommentar der Redaktion

💬 Wer hartes Durchgreifen gegen Drogenkriminalität fordert, muss ebenso harte Maßstäbe an die Beweise anlegen. Der Rechtsstaat verliert, wenn er mit Vermutungen verurteilt; er gewinnt, wenn er Verfahren sauber führt – auch wenn das im Ergebnis ein Freispruch ist. Die Ermittlungsbehörden sind gefordert, in schwersten Betäubungsmittelverfahren lückenlose Ketten zu liefern und forensisch unangreifbar zu arbeiten. Halbheiten und Indizienketten mit Sollbruchstellen dürfen keinen Platz haben. Dieser Fall ist Mahnung: Konsequente Strafverfolgung beginnt nicht bei der Anklage, sondern bei der Qualität der Ermittlung.

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