🏛️ Prozessfortsetzung in Cottbus Am Landgericht Cottbus hat am Montag, 19. Januar 2026, der zweite Verhandlungstag im Verfahren um den Tod des Dresdner Oberkommissars Maximilian Stoppa begonnen. Der Vorsitzende Richter Frank Schollbach kündigte an, über den von der Verteidigung beantragten Verfahrensabbruch erst am Ende des Prozesses zu entscheiden. Erste Zeugen zeichneten ein hochdramatisches Bild der Ereignisse.
🕰️ Hintergrund der Tat Die Tat liegt ein Jahr zurück: Eine Dresdner Zivilstreife verfolgte eine Bande mutmaßlicher Autoschieber. In Lauchhammer sollte ein Jeep Grand Cherokee gestoppt werden. Der Einsatz richtete sich auf die Unterbindung der mutmaßlich organisierten Diebstahlsserie.
🛑 Tödlicher Zusammenstoß Der 32-jährige Maximilian Stoppa stieg aus dem Dienstfahrzeug aus, um einen Nagelgurt zu holen. In diesem Moment steuerte der Fahrer eines Begleitfahrzeugs der mutmaßlichen Diebe auf den Beamten zu. Stoppa erlitt tödliche Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Mord zur Verdeckung einer Straftat vor.
👁️ Zeugenberichte Unter den gehörten Zeugen war die Rentnerin Karin O., die auf dem Weg in die Sauna in das Einsatzgeschehen geriet. Sie hielt an und schaltete die Warnblinker ein. Sekunden später sei vor ihr „ein Mensch durch die Luft geflogen“, berichtete sie. Drei weitere Zeugen bestätigten die Kernaussagen.
🚓 Ablauf des Zugriffs Nach bisheriger Darstellung lief der Zugriff, als die Beamten das mutmaßlich gestohlene Fahrzeug stoppen wollten. Der tödliche Zusammenstoß ereignete sich, während der Fluchtweg mit einem Nagelgurt gesperrt werden sollte. Die Sequenz der Ereignisse steht im Fokus der Beweisaufnahme.
⚖️ Positionen von Anklage und Verteidigung Die Anklage sieht eine gezielte Tat zur Verdeckung eines vorausgehenden Delikts. Die Verteidigung setzt auf die Einstellung des Verfahrens. Der Vorsitzende will über den Antrag erst nach Abschluss der Beweisaufnahme entscheiden. Entscheidend wird sein, was die Beweise zur Verantwortlichkeit und zur Frage eines gezielten Handelns ergeben.
📅 Ausblick Die Fortsetzung der Hauptverhandlung ist für den 30. Januar 2026 terminiert. Erwartet wird eine weitere Verdichtung der Indizien und Aussagen. Die sorgfältige, nüchterne Aufklärung ist für Rechtsstaat und Innere Sicherheit von zentraler Bedeutung.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Fall steht exemplarisch für die notwendige Konsequenz des Staates gegenüber hochprofessionellen Autodiebstahlsbanden. Wer Polizeibeamte im Einsatz gefährdet, greift die öffentliche Ordnung an und muss mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen. Bei aller Unschuldsvermutung darf es keine Relativierung des Geschehens geben; die Beweisaufnahme hat zielstrebig zu klären, ob eine Verdeckungstat vorlag. Das Gericht setzt mit der nüchternen Verfahrensführung ein richtiges Zeichen: erst gründlich prüfen, dann urteilen. Für die innere Sicherheit braucht es eine klare Linie – Fluchtfahrten und Begleitkriminalität dürfen keinen Schutzraum finden.


