Tarifbindung und Arbeitsbedingungen im Klinikum Oberlausitzer Bergland: Antworten des Landrats werfen weiter Fragen auf

Görlitz, 19. Januar 2026

Die Antwort von CDU-Landrat Stephan Meyer auf die Anfrage zur Tarifbindung, zu den Arbeitsbedingungen und zur Personalentwicklung im Klinikum Oberlausitzer Bergland (KOB) bestätigt aus Sicht der BSW/FWZ-Kreistagsfraktion zentrale Problemlagen – relativiert sie jedoch an entscheidenden Stellen oder blendet strukturelle Risiken aus.

„Die Antwort zeigt: Der Landkreis erkennt den Fachkräftemangel, zieht daraus aber nicht die notwendigen Konsequenzen. Wer dauerhaft ohne Tarifbindung arbeitet, verschlechtert seine Position im Wettbewerb um Pflegekräfte – gerade in einer Grenz- und Abwanderungsregion wie der Oberlausitz“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Kreistagsfraktion BSW/FWZ.

Zwar verweist der Landrat darauf, dass die Löhne in den vergangenen Jahren gestiegen seien und teilweise sogar über Tarifabschlüssen gelegen hätten. Gleichzeitig räumt die Verwaltung jedoch selbst ein, dass es erhebliche Unterschiede zu tarifgebundenen Häusern gibt – unter anderem beim Weihnachtsgeld (30 Prozent am KOB gegenüber 80 Prozent in Weißwasser), beim fehlenden Krankengeldzuschuss, bei Urlaubsregelungen sowie bei der Planungs- und Rechtssicherheit für die Beschäftigten.

Besonders kritisch sieht die BSW/FWZ-Fraktion die Argumentation, wonach eine fehlende Tarifbindung kein wesentlicher Abwanderungsgrund sei. „Dass Pflegekräfte in die Altenpflege oder in Ballungsräume wechseln, ist kein Gegenargument – es ist Ausdruck desselben Problems: bessere Bezahlung, klarere Regeln und verlässlichere Arbeitsbedingungen anderswo“, so Hentschel-Thöricht.

Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, ergänzt:
„Die Antwort des Landrats macht deutlich, dass man sich bislang stark auf betriebliche Einzelregelungen und auf internationale Rekrutierung stützt, statt die Arbeitsbedingungen im Krankenhaus dauerhaft und strukturell zu stabilisieren. Tarifbindung ist dabei ein zentraler Hebel: Sie schafft Verlässlichkeit, Transparenz und Fairness – und sie ist eine Voraussetzung dafür, dass Pflegekräfte und anderes medizinisches Personal langfristig im Beruf und in der Region bleiben. Gleichzeitig ist klar: Wenn Landkreise und Kliniken unter finanziellem Druck stehen, muss auch das Land Sachsen seinen Anteil leisten – insbesondere bei Investitionen und bei der Sicherung einer flächendeckenden Gesundheitsversorgung.“

Besorgniserregend bleiben aus Sicht der BSW insbesondere:

  • rund 55 Überlastungsanzeigen pro Jahr,
  • rückläufige Ausbildungszahlen,
  • sowie das wiederholte Verschieben struktureller Verbesserungen unter Verweis auf finanzielle Zwänge oder darauf, dass bestimmte Forderungen formal nicht erhoben worden seien.

„Gute Gesundheitsversorgung beginnt bei guten Arbeitsbedingungen. Wer als Landkreis Gesellschafterverantwortung trägt, muss mehr tun, als bestehende Zustände zu verwalten. Das gilt nicht nur für den Landkreis Görlitz, sondern steht beispielhaft für eine Herausforderung in ganz Sachsen“, betont Kupke.

Positiv bewertet die BSW/FWZ-Kreistagsfraktion, dass nun Bewegung in die Sache kommt: Die Tarifverhandlungen zwischen Geschäftsführung und ver.di sollen am 2. Februar 2026 beginnen.

„Diese Verhandlungen müssen ernsthaft, transparent und ergebnisoffen geführt werden. Sie sind eine echte Chance, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen und den Klinikstandort nachhaltig zu stabilisieren“, erklären beide BSW-Politiker abschließend.

Die BSW/FWZ-Kreistagsfraktion wird den Prozess weiter eng begleiten. Ziel bleibt eine verlässliche, faire und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis Görlitz – für die Patientinnen und Patienten ebenso wie für die Beschäftigten.

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