Görlitz, Januar 2026
Die Landesdirektion Sachsen hat den Kreistagsbeschluss Nr. 101/2025 vom 10. Dezember 2025 beanstandet und dessen Aufhebung angeordnet. Betroffen ist ausschließlich der zweite Teil des ursprünglichen Antrags der Fraktion BSW/FWZ, der sich auf den Verzicht auf militärische Werbung im Verantwortungsbereich des Landkreises Görlitz bezieht.
Unberührt bleibt ausdrücklich der erste Teil des Beschlusses:
Das Bekenntnis des Landkreises Görlitz als „Kreis des Friedens und der Verständigung unter den Völkern“ hat weiterhin Bestand. Dieses friedenspolitische Leitbild wurde rechtlich nicht beanstandet und gilt unverändert als politische Orientierung für die Arbeit des Kreistages.
Die Fraktion BSW/FWZ nimmt die Entscheidung der Landesdirektion zur Kenntnis. Zugleich halten wir fest: Der beanstandete zweite Beschlussteil war und ist Ausdruck einer bewussten friedenspolitischen Haltung. In einer Zeit zunehmender Militarisierung sollte damit ein klares Signal gesetzt werden – gegen militärische Werbung im unmittelbaren Einflussbereich des Landkreises und für zivile Perspektiven.
Die Entscheidung der Rechtsaufsicht macht deutlich, wie eng die formalen Zuständigkeiten der kommunalen Ebene gezogen sind. Sie beendet jedoch nicht die politische Debatte. Friedenspolitik bleibt notwendig – auch wenn sie auf kommunaler Ebene rechtlich begrenzt ist.
Jens Hentschel-Thöricht, Vorsitzender der Fraktion BSW/FWZ im Kreistag Görlitz, erklärt dazu:
„Das friedenspolitische Selbstverständnis des Landkreises Görlitz steht. Wir werden uns auch künftig dafür einsetzen, dass Friedensfragen offen diskutiert werden und dass Kinder, Jugendliche und die Zivilgesellschaft nicht Ziel militärischer Werbung werden. Der Kreistag ist nicht nur Verwaltungsorgan, sondern auch politisches Forum. Unsere Aufgabe bleibt es, Haltung zu zeigen, Debatten anzustoßen und die Interessen der Menschen im Landkreis Görlitz klar und transparent zu vertreten.“


