📰 Bundesratsinitiative zum Mitführverbot Die Innen- und Verkehrsminister mehrerer Bundesländer treiben ein scharfes Vorgehen gegen Blitzer-Warnungen voran. In einer Initiative für den Bundesrat verlangen sie ein generelles Mitführverbot, nach dem entsprechende Apps nicht einmal mehr installiert sein dürften. Die Bundesregierung lehnt ein Totalverbot als unverhältnismäßig ab. Der Frankfurter Verkehrsanwalt Uwe Lenhart warnt vor einem Eingriff in Grundrechte. Der Vorstoß wurde am 15. Januar 2026 publik.
⚖️ Geltende Rechtslage Nach geltendem Recht ist das Nutzen von Funktionen, die Verkehrsüberwachung anzeigen, während der Fahrt verboten. § 23 Abs. 1c StVO untersagt Fahrzeugführern das Betreiben oder betriebsbereite Mitführen hierfür bestimmter Geräte; bei Mehrzweckgeräten wie Smartphones dürfen entsprechende Funktionen nicht verwendet werden. Die Installation als solche ist bislang nicht bußgeldbewehrt.
🏛️ Begründung der Länder Die Länder begründen ihre Forderung mit Vollzugsproblemen: Das heutige Nutzungsverbot sei schwer nachweisbar, weil Polizisten die aktive Warnung in der Kontrolle meist nur zufällig sehen. Daher solle bereits das Mitführen eines Smartphones mit installierter Blitzer-App im Auto sanktioniert werden – unabhängig von einer Nutzung.
🛡️ Position der Bundesregierung Die Bundesregierung widerspricht der Forderung nach einem pauschalen Mitführverbot und verweist auf die Möglichkeit intensiverer Kontrollen statt neuer Verbote. Ein Totalverbot wird als unverhältnismäßig bewertet.
👨⚖️ Warnung vor Grundrechtseingriffen Verkehrsanwalt Uwe Lenhart bezeichnet ein Mitführverbot als „eine klare rote Linie“. Er kritisiert den tiefen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und die Privatsphäre.
🚓 Polizeibefugnisse im Fokus Ein Smartphone darf grundsätzlich nicht ohne konkreten Tatverdacht beschlagnahmt oder durchsucht werden. Eine Beweissicherung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn eine aktive Warnfunktion im Display erkennbar ist; andernfalls ist regelmäßig ein richterlicher Beschluss erforderlich.
🧭 Konfliktlinie und Weichenstellung Die Debatte markiert eine grundsätzliche Weichenstellung zwischen effizienter Verkehrsüberwachung und dem Schutz individueller Freiheiten. Politisch zeichnet sich eine klare Konfliktlinie ab: Während die Länder den Nachweis erleichtern wollen, pocht der Bund auf Verhältnismäßigkeit.
🛑 Folgen eines pauschalen Mitführverbots Ein generelles Mitführverbot würde das geltende, auf die Nutzung abstellende System auf den Kopf stellen und die Privatsphäre der Fahrer erheblich tangieren.
⏳ Ausblick Wie der Bundesrat entscheidet, wird über Reichweite und Maß der Eingriffe in den digitalen Alltag von Millionen Autofahrern bestimmen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Ein Staat, der durch Verbote erzieht, statt geltendes Recht konsequent zu vollziehen, setzt die Axt an die Verhältnismäßigkeit. Ein pauschales Mitführverbot kehrt die Logik des Rechts um und öffnet die Tür, Eingriffe in private Geräte zu normalisieren. Wer Sicherheit ernst nimmt, setzt auf gezielte Kontrollen statt auf pauschale Verdächtigungen. Der Bundesrat sollte diesen Vorstoß zurückweisen und die Exekutive zur klaren, rechtssicheren Durchsetzung des bestehenden Nutzungsverbots anhalten. Freiheit und Privatsphäre enden nicht an der Autotür.


