📢 Stallpflicht tritt in Kraft In den Gemeinden Weißenberg und Malschwitz gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel. Das Landratsamt Bautzen untersagt zudem Geflügelschauen und -märkte. Betroffen sind ausdrücklich nicht nur Hühner, Enten, Gänse und Puten, sondern auch Wachteln. Die Anordnung wurde am 13. Januar 2026 kommuniziert.
📍 Hintergrund und Anlass Auslöser ist ein nachgewiesener Geflügelpest-Fall in einer privaten Tierhaltung in Hohendubrau im benachbarten Landkreis Görlitz, nur wenige Kilometer entfernt. Um einen Übertritt in Bestände des Kreises Bautzen zu verhindern, erfolgt die Aufstallung als präventive Maßnahme. Das Vorgehen folgt dem in der Tierseuchenbekämpfung bewährten Vorsorgeprinzip, das Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel konsequent unterbindet.
🌐 Überregionaler Kontext Die Lage ordnet sich in ein weiterhin angespanntes Geflügelpestgeschehen ein. Das Friedrich-Loeffler-Institut bewertet das Risiko von Einträgen in Geflügelhaltungen seit dem Herbst 2025 als erhöht und mahnt unverändert zu strikter Biosicherheit.
🧭 Geltungsbereich und Dauer Die Stallpflicht gilt bis auf Weiteres und umfasst sämtliche Geflügelarten in den betroffenen Gemeinden, ausdrücklich auch Wachteln. Parallel sind Geflügelausstellungen sowie -märkte im Landkreis Bautzen untersagt. Geflügelhalter werden aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten und sich über weitere Details auf den Informationsseiten des Landkreises zu orientieren.
🛠️ Praktische Umsetzung Für Betriebe wie für Hobbyhalter bedeutet die Aufstallung organisatorischen und finanziellen Mehraufwand. Fütterung und Tränken sind im Stall zu organisieren, der Kontakt zu Wildvögeln ist zuverlässig zu verhindern, und die innerbetriebliche Hygiene ist hochzuhalten. Diese Maßnahmen gelten als zentrale Stellschrauben, um Sekundärinfektionen und Bestandsverluste zu vermeiden.
- Fütterung und Tränken konsequent im Stall
- Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zuverlässig unterbinden
- Innerbetriebliche Hygienestandards strikt einhalten
⚖️ Bewertung der Maßnahme Die Entscheidung zur Aufstallung in Weißenberg und Malschwitz ist konsequent und verhältnismäßig. Sie dient dem Ziel, einen regionalen Funkenflug der Geflügelpest zu verhindern und wirtschaftliche wie tierschutzrechtliche Schäden zu begrenzen. Angesichts der überregional belasteten Seuchenlage bleibt entscheidend, dass Behörden transparent informieren und Halter diszipliniert handeln. Eine frühzeitige, strikte Umsetzung der Stallpflicht ist die konservative, aber gebotene Versicherung gegen größere Ausbrüche.
🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Aufstallung ist richtig und überfällig: Wer jetzt zögert, riskiert unnötige Bestandsverluste. In einer angespannten Seuchenlage hat Prävention Vorrang vor Komfort, für Behörden wie für Halter. Ausnahmen und Nachlässigkeiten dürfen keinen Platz haben; Kontrolle und konsequente Umsetzung sind das Gebot der Stunde. Transparente Information ist wichtig, doch entscheidend ist geordnetes, diszipliniertes Handeln im Stall. Wer jetzt strikt agiert, verhindert morgen harte Einschnitte und schützt Tierwohl wie regionale Betriebe.


