🅿️ Bezahlpflicht an der Jägerkaserne: Görlitz ordnet Parken strenger

🚗 Überblick Ab sofort gilt an der Jägerkaserne in Görlitz eine Bezahlpflicht für die Stellplätze entlang der Hugo-Keller-Straße zwischen Breite- und Fleischerstraße. Zwei neue Parkscheinautomaten sind in Betrieb. Die Gebührenpflicht greift montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr. Für 30 Minuten werden 0,50 Euro fällig; über die „grüne Taste“ sind 15 Minuten kostenfrei. Anwohner mit Parkausweis „AS“ sind ausgenommen.

🗺️ Geltungsbereich und Zeiten Der Geltungsbereich umfasst den Abschnitt der Hugo-Keller-Straße zwischen Breite- und Fleischerstraße an der Jägerkaserne. Gebührenpflichtig ist das Parken montags bis samstags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr.

💶 Tarife und Kurzzeitregelung Abgerechnet wird mit 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde. Wer nur kurz etwas zu erledigen hat, kann über die „grüne Taste“ 15 Minuten kostenlos parken. Die Regelung setzt einen klaren Anreiz zum zügigen Kurzzeitparken.

🏠 Ausnahmen für Bewohner Inhaber des Parkausweises „AS“ sind von der Zahlungspflicht befreit. Die Bevorrechtigung des Bewohnerparkens in diesem Viertel bleibt damit ausdrücklich gewahrt.

📚 Hintergrund Die Jägerkaserne beherbergt Teile der Stadtverwaltung, der Parkdruck durch Besucher- und Mitarbeiterverkehr ist entsprechend hoch. Bereits 2023 passte die Stadt das Parkregime in der Hugo-Keller-Straße an und stärkte die Bewohnerparkzone „AS“. Damals wurde unter anderem Kurzzeitparken mit Parkscheibe eingeführt; Anwohner „AS“ waren ausgenommen. Die aktuelle Bezahlpflicht knüpft erkennbar an diese Linie der Parkraumbewirtschaftung an.

⚙️ Umsetzung vor Ort Zur technischen Umsetzung wurden zwei Parkscheinautomaten neu aufgestellt. Entscheidend wird sein, dass Beschilderung und Bedienung der Automaten eindeutig sind und Kontrollen verhältnismäßig erfolgen.

📌 Auf einen Blick

  • Geltungsbereich: Hugo-Keller-Straße, Abschnitt zwischen Breite- und Fleischerstraße.
  • Technik: zwei neu aufgestellte Parkscheinautomaten.
  • Tarif: 0,50 Euro je angefangene halbe Stunde.
  • Service: 15 Minuten kostenfrei über die „grüne Taste“.
  • Zeiten: montags bis samstags, 9 bis 19 Uhr.
  • Ausnahme: Anwohner mit Parkausweis „AS“.

🔎 Einordnung und Ausblick Die Stadt setzt ihre konsequente Parkraumbewirtschaftung fort: Anwohner erhalten Priorität, Kurzzeitparken wird spürbar begünstigt. Wer in unmittelbarer Rathausnähe parkt, soll sich kurzfassen oder zahlen; Dauerparken bleibt den Bewohnern vorbehalten. Besucher sollten zusätzliche Parkzeit einkalkulieren oder auf Alternativen ausweichen. Die Maßnahme kann den Parksuchverkehr dämpfen und das Umfeld der Altstadt geordneter halten – ein pragmatischer, konservativer Schritt im Rahmen bestehender Zonenstrukturen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Entscheidung ist richtig und notwendig. Wer den knappen Parkraum an der Stadtverwaltung nutzt, soll zahlen oder sich kurzfassen. Der Vorrang für Anwohner ist geboten und schützt den Alltag der Menschen vor Dauerparkern. Jetzt braucht es klare Beschilderung, eine eindeutige Automatenbedienung und konsequente, zugleich maßvolle Kontrollen. Besucher sollten ihre Wege planen und Alternativen prüfen. Ordnung vor Bequemlichkeit – das stärkt die Stadt.

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