🏔️ Regionalbudget im Zittauer Gebirge: Bis zu 16.000 Euro für Vereins-Kleinprojekte mit strengen Fristen

📰 Förderfenster geöffnet

🧭 Im Zittauer Gebirge ist das jährliche Förderfenster für Kleinvorhaben geöffnet. Vereine und Kommunen können Zuschüsse zwischen 2.000 und 16.000 Euro beantragen, insgesamt stehen 150.000 Euro bereit. Gefragt sind konkrete, schnell wirksame Maßnahmen der ländlichen Entwicklung wie Digitalisierungsschritte, Vereinsausstattungen oder die Aufwertung von Dorfplätzen. Anträge müssen bis zum 6. März 2026 eingereicht und bewilligte Projekte bis Mitte August umgesetzt sein.

⚖️ Rechtlicher Rahmen

📑 Das Regionalbudget ist in die sächsische LEADER‑Förderarchitektur eingebettet und stützt sich auf den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ sowie die Förderrichtlinie Ländliche Entwicklung des Freistaats. Es handelt sich um projektbezogene, nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die Auszahlung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, also erst nach Abrechnung der Ausgaben. Für bauliche Vorhaben gilt eine verlängerte Zweckbindungsfrist von bis zu zwölf Jahren, um langfristige Nutzung und Werterhalt abzusichern.

💶 Förderkonditionen und Fristen

⏱️ Bei förderfähigen Gesamtkosten von maximal 20.000 Euro brutto beträgt der Zuschuss 80 Prozent, mithin bis zu 16.000 Euro je Kleinprojekt und mindestens 2.000 Euro. Begünstigt sind insbesondere Vereine und Kommunen. Die Antragstellung ist bis Freitag, 6. März 2026, 12.00 Uhr möglich; die Projektauswahl ist für den 17. April vorgesehen. Verträge sollen bis 29. Mai vorliegen, die Abrechnung muss bis 13. August 2026 erfolgen. Die Auszahlung erfolgt nach Erstattung, was eine Zwischenfinanzierung durch die Träger erfordert.

  • Antragstellung bis Freitag, 6. März 2026, 12.00 Uhr
  • Projektauswahl am 17. April
  • Vertragsunterzeichnung bis 29. Mai
  • Abrechnung bis 13. August 2026

🧰 Fördergegenstände

🧩 Unterstützt werden investive und nichtinvestive Vorhaben der Dorfentwicklung und angepasster Infrastruktur, von der Gestaltung dörflicher Plätze, Wegen und Freiflächen über die Stärkung gemeinschaftlicher Einrichtungen bis zu IT‑gestützten Lösungen und Schulungen. Beispiele aus der Region sind Digitalisierungsprojekte, Vereinsausstattungen und die Aufwertung von Dorfplätzen.

🗺️ Räumlicher Zuschnitt und Ausschlüsse

🚫 Förderfähig sind Orte bis 5.000 Einwohner innerhalb der LEADER‑Gebietskulisse. Investive Vorhaben im Stadtgebiet Zittau und im Ortsteil Pethau sind ausgenommen. Nicht förderfähig sind unter anderem gebrauchte Gegenstände, reine Unterhaltungs‑ oder Betriebskosten sowie der Ankauf von Grundstücken.

🧮 Verfahren und Bewertung

📊 Alle fristgerecht eingereichten Anträge werden anhand transparenter Kriterien gerankt, etwa Innovationsgehalt, Beitrag zur Barrierefreiheit, Vernetzungseffekte und grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Da das Budget begrenzt ist, können Projekte trotz Qualität aus Finanzgründen leer ausgehen; ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

🧭 Praxis und Kontakt

🧾 Antragsunterlagen und Beratung bietet das Regionalmanagement Naturpark Zittauer Gebirge in Olbersdorf, Echostraße 2. Für Rückfragen steht die Geschäftsstelle bereit, die Unterlagen sind zudem online abrufbar.

🗨️ Kommentar der Redaktion

📝 Das Regionalbudget setzt bewusst auf kleine, rasch realisierbare Projekte und trifft damit eine richtige, pragmatische Entscheidung. Öffentliches Geld gehört dorthin, wo Planung, Liquidität und Verlässlichkeit gewährleistet sind. Wer vorbereitet ist, kann bis Mitte August sichtbare Ergebnisse liefern, wer erst jetzt beginnt, sollte Maß halten und eine solide, förderfähige Maßnahme wählen. Das Erstattungsprinzip und die Zweckbindung von bis zu zwölf Jahren sind kein Nebenaspekt, sondern ein Test auf Seriosität. Qualität, Passgenauigkeit und Disziplin entscheiden, nicht Wunschdenken.

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