💶 Bürgerhaushalt in Bautzen: 20.000 Euro, klare Kriterien, Frist 31. Januar

📰 Überblick Bautzen stellt auch in diesem Jahr 20.000 Euro für bürgerschaftliche Initiativen bereit. Bis zum 31. Januar können Einwohner Vorhaben einreichen, bevorzugt kleinere, schnell umsetzbare Projekte. Beispiele reichen von Blumenbeeten und Stadtteilfesten bis zu Bücherzellen oder neuen Parkbänken; Vorhaben mit dauerhaften Unterhaltslasten wie neuen Spielplätzen oder Wegen sind ausgeschlossen.

🧭 Hintergrund und Ziel Der Bürgerhaushalt existiert seit 2017. Zur Präzisierung von Verfahren, Fristen und Zuständigkeiten beschloss der Stadtrat eine Richtlinie, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat und im November 2025 überarbeitet wurde; die aktualisierte Fassung gilt seit dem 1. Januar 2026. In den Jahren 2024 und 2025 lag das Budget jeweils bei 20.000 Euro. Ziel ist die Förderung gemeinwohlorientierter, von Bürgern initiierter Vorhaben im gesamten Stadtgebiet.

💶 Budget und Förderhöhe Pro Projekt sind maximal 2.500 Euro Zuschuss möglich. Rechnerisch können bei Vollauslastung bis zu acht Vorhaben pro Jahr gefördert werden.

📬 Einreichung und Fristen Vorschläge können postalisch oder per E-Mail eingereicht werden. Maßgeblich ist die jährliche Stichtagsfrist zum 31. Januar; später eingehende Anträge werden für das Folgejahr vorgemerkt. Die Stadt verlangt zudem die Nutzung eines strukturierten Antragsformulars. Für die elektronische Einreichung ist die Adresse buergerhaushalt@bautzen.de vorgesehen.

🌱 Zulässigkeit und Beispiele Gefördert werden überschaubare, zeitnah realisierbare Maßnahmen. Projekte mit dauerhaften Folgekosten für Unterhalt, Pflege oder Betrieb sind ausgeschlossen. Die häufig nachgefragten Beispiele – Blumenbeet, Bücherzelle, Parkbank, Stadtteilfest – verdeutlichen den niedrigschwelligen Charakter des Programms.

🏛️ Verfahren und Entscheidung Nach fachlicher Prüfung in der Verwaltung entscheidet der Finanzausschuss in öffentlicher Sitzung, welche Vorhaben umgesetzt werden. Übersteigen bezuschussungsfähige Anträge das Gesamtbudget, werden sie in der Reihenfolge des Eingangsdatums berücksichtigt, bis die Mittel ausgeschöpft sind. Damit setzt die Stadt auf ein transparentes und einfaches Auswahlkriterium.

👥 Adressatenkreis und Pflichten Vorschlagsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger der Stadt sowie juristische Personen mit Tätigkeitsschwerpunkt in Bautzen; parteipolitische Gruppierungen sind ausgeschlossen. Die Umsetzung obliegt den Antragstellern, die die zweckentsprechende Verwendung der Mittel nachweisen müssen.

🧾 Fazit Der Bürgerhaushalt ist ein Instrument der kommunalen Teilhabe mit bewusst begrenzter Reichweite. Klare Kriterien schaffen Verlässlichkeit, senken Verwaltungsaufwand und konzentrieren die Förderung auf Projekte, die rasch Wirkung entfalten. Mit einer Obergrenze von 2.500 Euro je Vorhaben adressiert die Stadt die „kleinen Dinge“ im direkten Umfeld, ohne spätere Kostenrisiken für den Etat zu erzeugen. Angesichts der geringen Gesamtsumme bleibt der Hebel überschaubar, zugleich ermöglicht das Modell sichtbare Beiträge für Nachbarschaften und Vereine, sofern die Mittel zielgenau verteilt werden. Wer konkrete Ideen hat, sollte die Frist zum 31. Januar nutzen; entschieden wird transparent im öffentlich tagenden Finanzausschuss.

🗨️ Kommentar der Redaktion Das Vorgehen ist richtig, denn es verbindet kleine Summen mit klaren Regeln und verhindert versteckte Folgekosten. Mit der strikten Obergrenze von 2.500 Euro setzt die Stadt ein Signal der Haushaltsdisziplin und stärkt Verantwortung vor Ort. Die Priorisierung nach Eingangsdatum ist schlicht, nachvollziehbar und besser als politisch aufgeladene Ranglisten. Wer Förderung will, soll präzise Anträge stellen, konkrete Ergebnisse liefern und zügig umsetzen. Dauerhafte Aufgaben der Kommune dürfen nicht durch scheinbar bürgerschaftliche Projekte auf den Etat abgewälzt werden. So wird Bürgernähe ohne Großgeste und ohne Risiken für kommende Jahre erreicht.

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