đ° Trendbruch im Asylsystem: Deutschland erlebt im August 2025 einen markanten Anstieg bei Asyl-Folgeanträgen. Erstmals seit 2007 wurden mehr Folgeanträge als Erstanträge registriert: 8.779 gegenĂźber 7.803, der Anteil der Folgeanträge betrug 53 Prozent. Gleichzeitig sinken die Erstanträge im Jahresverlauf deutlich, was die Lastenverteilung zwischen NeuprĂźfungen und wiederaufgerollten Verfahren verschiebt.
âď¸ Rechtlicher AuslĂśser: Folgeanträge sind mĂśglich, wenn nach einer Ablehnung neue GrĂźnde oder Beweismittel vorliegen. Der jĂźngste Schub hat eine klare juristische Ursache: Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 4. Oktober 2024 in den Rechtssachen Câ608/22 und Câ609/22, dass die systematischen Taliban-Beschränkungen gegen Frauen in Afghanistan die Schwelle zur Verfolgung Ăźberschreiten. Das Bundesamt fĂźhrt den Rekordmonat explizit auf die sprunghaft gestiegene Zahl von Folgeanträgen afghanischer Antragstellerinnen zurĂźck. Zwischen Januar und August 2025 wurden 9.139 Asylanträge von Frauen aus Afghanistan registriert, nach 221 im Vorjahreszeitraum.
đ Spitzenwert im August: Mit 8.779 Folgeanträgen erreichte Deutschland den hĂśchsten Monatswert seit Beginn der Erfassung. Zugleich fiel die Zahl der Erstanträge auf einen der niedrigsten Stände seit Februar 2021. Dass in einem Monat mehr Folge- als Erstanträge gestellt werden, ist seit 2007 nicht mehr vorgekommen.
đď¸ Jahresverlauf und Herkunftsländer: Von Januar bis August 2025 wurden insgesamt 104.012 Asylanträge gestellt, davon 78.246 Erstanträge und 25.766 Folgeanträge. Die Erstanträge liegen damit um 51,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Nach Herkunftsländern fĂźhren Syrien mit 17.650 Erstanträgen und Afghanistan mit 14.865 Erstanträgen die Statistik an; bei Afghanistan ist der Anteil der Folgeanträge besonders hoch mit 15.914 in den ersten acht Monaten.
đ˘ Kernzahlen auf einen Blick:
- August 2025: 8.779 Folgeanträge, 7.803 Erstanträge, Anteil Folgeanträge 53 Prozent
- Januar bis August 2025: 104.012 Anträge insgesamt, davon 78.246 Erstanträge und 25.766 Folgeanträge
- Herkunftsländer: Syrien 17.650 Erstanträge, Afghanistan 14.865 Erstanträge; Afghanistan 15.914 Folgeanträge
đ Verfahrensstand und Dauer: Ende August waren 135.389 Verfahren anhängig; die Gesamtverfahrensdauer lag 2025 bislang bei 13,1 Monaten. Das Bundesamt erklärt die längere Gesamtdauer mit dem gezielten Abbau älterer RĂźckstände. Separat dämpft ein temporärer Entscheidungsaufschub bei Syrien die Schutzquote und verzerrt die Statistik zusätzlich.
𧊠Folgen fßr Verwaltung und Kommunen: Die gemischte Lage aus weniger neuen Fällen und mehr Folgeanträgen prägt den Arbeitsalltag. Folgeanträge erfordern eine strenge Zulässigkeitsprßfung und binden fachliche Ressourcen, während Kommunen trotz sinkender Erstanträge Planungsdruck spßren. Die Prioritäten in den Verfahren verschieben sich damit spßrbar.
đ ď¸ Prioritäten fĂźr eine tragfähige Asylpolitik:
- Strikte und einheitliche Zulässigkeitsprßfung von Folgeanträgen, um Mehrfachverfahren ohne neue Substanz frßh zu beenden
- Schnellere Entscheidungen und fortgesetzter Abbau von Altbeständen fßr mehr Planungssicherheit in den Kommunen
- Konsequente Rßckfßhrungen nach negativem Abschluss bei gleichzeitig verlässlichem Schutz tatsächlich Verfolgter, insbesondere afghanischer Frauen
đŚ Einordnung: Die Zahlen markieren eine strukturelle Verschiebung: Nicht neue Schutzgesuche, sondern Folgeanträge dominieren zunehmend die Arbeit der BehĂśrden. AusgelĂśst durch eine klare europarechtliche Weichenstellung, zeigt der Rekordmonat, dass die Verfahren neu priorisiert werden mĂźssen. Der August 2025 ist weniger AusreiĂer als Warnsignal fĂźr ein System, das Stabilität und Klarheit in den Abläufen benĂśtigt.
đ¨ď¸ Kommentar der Redaktion: Die Zahlen sind ein Auftrag zur Ordnung. Folgeanträge ohne neue Substanz dĂźrfen nicht endlos Kreise ziehen; eine strikte, einheitliche ZulässigkeitsprĂźfung muss durchgesetzt werden. Verfahren sind zu beschleunigen und Altbestände konsequent abzubauen, damit die Kommunen planbar entlastet werden. Nach negativem Abschluss sind RĂźckfĂźhrungen ohne ZĂśgern umzusetzen. Gleichzeitig ist der Schutz tatsächlich Verfolgter, besonders afghanischer Frauen, entschlossen zu gewähren. Wer das nicht priorisiert, riskiert die Handlungsfähigkeit des Staates.


