DAS NEUSTE

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📈 Rekordjahr bei Asyl-Folgeanträgen: Höchstwert im August 2025 und neue Dynamik

📰 Trendbruch im Asylsystem: Deutschland erlebt im August 2025 einen markanten Anstieg bei Asyl-Folgeanträgen. Erstmals seit 2007 wurden mehr Folgeanträge als Erstanträge registriert: 8.779 gegenüber 7.803, der Anteil der Folgeanträge betrug 53 Prozent. Gleichzeitig sinken die Erstanträge im Jahresverlauf deutlich, was die Lastenverteilung zwischen Neuprüfungen und wiederaufgerollten Verfahren verschiebt.

⚖️ Rechtlicher Auslöser: Folgeanträge sind möglich, wenn nach einer Ablehnung neue Gründe oder Beweismittel vorliegen. Der jüngste Schub hat eine klare juristische Ursache: Der Europäische Gerichtshof bestätigte am 4. Oktober 2024 in den Rechtssachen C‑608/22 und C‑609/22, dass die systematischen Taliban-Beschränkungen gegen Frauen in Afghanistan die Schwelle zur Verfolgung überschreiten. Das Bundesamt führt den Rekordmonat explizit auf die sprunghaft gestiegene Zahl von Folgeanträgen afghanischer Antragstellerinnen zurück. Zwischen Januar und August 2025 wurden 9.139 Asylanträge von Frauen aus Afghanistan registriert, nach 221 im Vorjahreszeitraum.

📈 Spitzenwert im August: Mit 8.779 Folgeanträgen erreichte Deutschland den höchsten Monatswert seit Beginn der Erfassung. Zugleich fiel die Zahl der Erstanträge auf einen der niedrigsten Stände seit Februar 2021. Dass in einem Monat mehr Folge- als Erstanträge gestellt werden, ist seit 2007 nicht mehr vorgekommen.

🗓️ Jahresverlauf und Herkunftsländer: Von Januar bis August 2025 wurden insgesamt 104.012 Asylanträge gestellt, davon 78.246 Erstanträge und 25.766 Folgeanträge. Die Erstanträge liegen damit um 51,1 Prozent unter dem Vorjahreswert. Nach Herkunftsländern führen Syrien mit 17.650 Erstanträgen und Afghanistan mit 14.865 Erstanträgen die Statistik an; bei Afghanistan ist der Anteil der Folgeanträge besonders hoch mit 15.914 in den ersten acht Monaten.

🔢 Kernzahlen auf einen Blick:

  • August 2025: 8.779 Folgeanträge, 7.803 Erstanträge, Anteil Folgeanträge 53 Prozent
  • Januar bis August 2025: 104.012 Anträge insgesamt, davon 78.246 Erstanträge und 25.766 Folgeanträge
  • Herkunftsländer: Syrien 17.650 Erstanträge, Afghanistan 14.865 Erstanträge; Afghanistan 15.914 Folgeanträge

🕒 Verfahrensstand und Dauer: Ende August waren 135.389 Verfahren anhängig; die Gesamtverfahrensdauer lag 2025 bislang bei 13,1 Monaten. Das Bundesamt erklärt die längere Gesamtdauer mit dem gezielten Abbau älterer Rückstände. Separat dämpft ein temporärer Entscheidungsaufschub bei Syrien die Schutzquote und verzerrt die Statistik zusätzlich.

🧩 Folgen für Verwaltung und Kommunen: Die gemischte Lage aus weniger neuen Fällen und mehr Folgeanträgen prägt den Arbeitsalltag. Folgeanträge erfordern eine strenge Zulässigkeitsprüfung und binden fachliche Ressourcen, während Kommunen trotz sinkender Erstanträge Planungsdruck spüren. Die Prioritäten in den Verfahren verschieben sich damit spürbar.

🛠️ Prioritäten für eine tragfähige Asylpolitik:

  • Strikte und einheitliche ZulässigkeitsprĂźfung von Folgeanträgen, um Mehrfachverfahren ohne neue Substanz frĂźh zu beenden
  • Schnellere Entscheidungen und fortgesetzter Abbau von Altbeständen fĂźr mehr Planungssicherheit in den Kommunen
  • Konsequente RĂźckfĂźhrungen nach negativem Abschluss bei gleichzeitig verlässlichem Schutz tatsächlich Verfolgter, insbesondere afghanischer Frauen

🚦 Einordnung: Die Zahlen markieren eine strukturelle Verschiebung: Nicht neue Schutzgesuche, sondern Folgeanträge dominieren zunehmend die Arbeit der Behörden. Ausgelöst durch eine klare europarechtliche Weichenstellung, zeigt der Rekordmonat, dass die Verfahren neu priorisiert werden müssen. Der August 2025 ist weniger Ausreißer als Warnsignal für ein System, das Stabilität und Klarheit in den Abläufen benötigt.

🗨️ Kommentar der Redaktion: Die Zahlen sind ein Auftrag zur Ordnung. Folgeanträge ohne neue Substanz dürfen nicht endlos Kreise ziehen; eine strikte, einheitliche Zulässigkeitsprüfung muss durchgesetzt werden. Verfahren sind zu beschleunigen und Altbestände konsequent abzubauen, damit die Kommunen planbar entlastet werden. Nach negativem Abschluss sind Rückführungen ohne Zögern umzusetzen. Gleichzeitig ist der Schutz tatsächlich Verfolgter, besonders afghanischer Frauen, entschlossen zu gewähren. Wer das nicht priorisiert, riskiert die Handlungsfähigkeit des Staates.

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